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Kinder & Jugend

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26 10. <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen<br />

von einer Risikolage (Erwerbslosigkeit der Eltern, gering<br />

qualifizierte Eltern, Armutsgefährdung) betroffen (ebd.).<br />

Viele Familien mit Migrationshintergrund mit schwachem<br />

sozialem Status haben z. T. hohe Bildungsaspirationen,<br />

können ihre <strong>Kinder</strong> auf einem erfolgreichen Bildungsweg<br />

aber selbst nicht ausreichend unterstützen. Sie wünschen<br />

sich von <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen und Schulen nicht<br />

nur eine intensive Förderung, sondern auch eine engere<br />

Einbindung als Eltern, spezielle Informationsangebote und<br />

mehr interkulturelle Kompetenzen (vgl. Barz/Barth u.a.<br />

2015). Auch wenn sich hier (insbesondere in den <strong>Kinder</strong>tageseinrichtungen)<br />

bereits vieles verbessert hat, bleibt dies<br />

eine Entwicklungsaufgabe für viele Schulen und auch die<br />

Einrichtungen der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe. Eine bedarfsgerechte<br />

Förderung von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen kann<br />

ihre Chancen auf eine soziale und berufliche Perspektive<br />

verbessern, dies auch durch Angebote und Leistungen der<br />

<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe. Sie ist vor allem deshalb bedeutsam,<br />

um – wie bei autochthonen deutschen <strong>Kinder</strong>n, die in<br />

prekären Verhältnissen aufwachsen – Brüche und Scheitern<br />

in der Bildungsbiografie vermeiden zu helfen. Darüber<br />

hinaus braucht es gesamtgesellschaftlich noch mehr<br />

interkulturelle Öffnung und Verständigung (s. Kap. 4.7).<br />

2.7 <strong>Kinder</strong>rechte sind Menschenrechte: Mehr als<br />

eine Verfassungsfrage<br />

Seit Anfang der 1990er Jahre wird um die Aufnahme der<br />

<strong>Kinder</strong>rechte in das Grundgesetz gerungen. NRW hat<br />

diesen Schritt bereits im Jahre 2002 vollzogen und die<br />

<strong>Kinder</strong>rechte in die Landesverfassung aufgenommen. Ziel<br />

war und ist, jedem Kind ein Recht auf Achtung seiner Würde,<br />

Entwicklung als eigenständige Persönlichkeit und auf<br />

besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft zu geben<br />

(Art. 6 Abs. 1 und 2 Landesverfassung NRW). Am 14. April<br />

2014 trat zudem das Zusatzprotokoll zur UN-<strong>Kinder</strong>rechtskonvention<br />

in Kraft, das ein Individualbeschwerdeverfahren<br />

für <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche insofern regelt, als nun<br />

<strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche selbst die Verletzung ihrer Rechte<br />

geltend machen können. Wenngleich diese Möglichkeit<br />

nur für bestimmte Bereiche gilt, ist sie ein weiterer Schritt<br />

für die Realisierung der <strong>Kinder</strong>rechte und vor allem hinsichtlich<br />

der Beachtung von Rechten der <strong>Kinder</strong> und ihrer<br />

gesellschaftlichen Stellung.<br />

<strong>Kinder</strong> sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />

selbst Träger subjektiver Rechte sowie<br />

Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen<br />

Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit (BVerfG vom<br />

29. Juli 1968, BVerfG 24, 119). Dies kommt in der derzeitigen<br />

Fassung des Grundgesetzes allerdings nicht<br />

deutlich genug zum Ausdruck. Das Elternrecht ist nach<br />

dem Wortlaut des Art. 6 Abs. 2 und 3 GG mit einer starken<br />

Rechtsstellung versehen; <strong>Kinder</strong> sind als Objekt der Erziehung<br />

und Pflege der Eltern genannt. Die Folge ist, dass<br />

staatliche Stellen oftmals den Elternrechten reflexartig<br />

Vorrang vor den <strong>Kinder</strong>rechten einräumen.<br />

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in den<br />

vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen,<br />

um die Rechte der <strong>Kinder</strong> in möglichst vielen Lebensbereichen<br />

zu stärken und sie in ihrer Entwicklung zu fördern.<br />

Das gilt auch für die Kommunen in NRW. Insbesondere<br />

die Förderung von <strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen ist in den<br />

letzten Jahren für viele Kommunen zum Leitmotiv ihrer<br />

Politik geworden. Dazu gehören Maßnahmen der frühzeitigen<br />

Prävention und Unterstützung, der Schutz von<br />

<strong>Kinder</strong>n und <strong>Jugend</strong>lichen vor Gewalt, Missbrauch und<br />

Vernachlässigung sowie ihre Förderung im Bereich der<br />

frühen Bildung.<br />

Gleichwohl ist festzustellen, dass die vom Bundesverfassungsgericht<br />

bestätigte starke Subjektstellung von <strong>Kinder</strong>n<br />

zwar einem veränderten gesellschaftlichen Verständnis<br />

entspricht, sich dies jedoch nicht immer im Umgang der<br />

Erwachsenen und der Systeme mit <strong>Kinder</strong>n niederschlägt.<br />

Hier ist auch zukünftig noch viel Überzeugungsarbeit zu<br />

leisten. Eine Aufnahme der <strong>Kinder</strong>rechte in das Grundgesetz<br />

könnte diese Perspektiven deutlich beschleunigen.<br />

Die Landesregierung tritt daher weiterhin dafür ein, dieses<br />

auch zu realisieren.<br />

3. Die Familie: Zentraler Ort des<br />

Aufwachsens<br />

Die Familie und ihre Stellung in der Gesellschaft werden<br />

im Familienbericht der Landesregierung NRW „Familien<br />

gestalten Zukunft“ dargestellt (MFKJKS 2015). Daher wird<br />

auf die Familie als Ort des Aufwachsens von <strong>Kinder</strong>n und<br />

<strong>Jugend</strong>lichen in diesem Bericht nur kurz eingegangen. Aus<br />

der Sicht der <strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>lichen sind dabei einige<br />

Aspekte von besonderer Bedeutung, weil sie die Familie<br />

aus einem anderen Blickwinkel betrachten. Diese sollen<br />

hier näher beleuchtet werden.<br />

Auch heute noch ist die Familie der Ort, an dem <strong>Kinder</strong><br />

aufwachsen und sich persönliches Glück realisiert. Für<br />

<strong>Kinder</strong> und <strong>Jugend</strong>liche ist sie ein Ort der Emotionalität,<br />

des Vertrauens, der Bildung und Förderung. Der Blick auf<br />

die Familie zeigt: Familie hat sich in vielfacher Sicht verändert.<br />

Sicher ist das Prinzip der Ehe/Partnerschaft und des<br />

Zusammenlebens mit <strong>Kinder</strong>n auch heute noch das bestimmende<br />

Merkmal (s. Kap. 2.1). Familie wird heute auch<br />

bestimmt von weniger <strong>Kinder</strong>n, von neuen Formen des<br />

Zusammenlebens, von mehr Patchwork-Konstruktionen

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