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Kinder & Jugend

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63 Der Blick auf die Institutionen der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />

des 5. AG-KJHG. Hinzu kommen besondere Förderbereiche<br />

insbesondere in der Familienpolitik, in denen das<br />

Land mit eigenen Haushaltsmitteln die Angebotsstrukturen<br />

unterstützt.<br />

Beispiele sind die Förderung von Familienverbänden,<br />

Familienbildungsstätten und Familienberatung. So wird<br />

die Familienbildung nach dem nordrhein-westfälischen<br />

Weiterbildungsgesetz ab dem Jahr 2016 jährlich mit rund<br />

17 Mio. EUR gefördert; zusammen mit weiteren Förderungen<br />

betragen die Zuschüsse für diesen Bereich rund 24<br />

Mio. EUR pro Jahr. Mit ebenfalls rund 24 Mio. EUR jährlich<br />

fördert das Land Erziehungs- sowie Ehe- und Lebensberatungsstellen<br />

in Trägerschaft der Kommunen, der Wohlfahrtsverbände<br />

und der Kirchen.<br />

In der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>förderung hat das Land mit<br />

dem Haushalt im Jahr 2011 ihre Zusicherung eingelöst<br />

und den <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>förderplan des Landes um 20<br />

Mio. EUR auf 100,225 Mio. EUR erhöht. Damit wurde der<br />

Stand des Jahres 2003 wiederhergestellt. Die Aufstockung<br />

war insbesondere für die Qualität der fachlichen Arbeit der<br />

Träger und für die Initiierung neuer Impulse von grundsätzlicher<br />

Bedeutung.<br />

Erheblich gesteigert hat sich in den vergangenen Jahren<br />

der Haushaltsbedarf für die Kostenerstattung des Landes<br />

gegenüber den <strong>Jugend</strong>ämtern für die Aufwendungen der<br />

Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten<br />

minderjährigen Flüchtlingen (UMF). Wurden hierzu im<br />

Jahr 2010 nur rund 1,3 Mio. EUR aus Haushaltsmitteln des<br />

Landes aufgewendet, steigerte sich dieser sukzessive auf<br />

35 Mio. EUR in 2013 und 87 Mio. EUR in 2015. Für das<br />

Haushaltsjahr 2016 sind rund 370 Mio. EUR veranschlagt,<br />

für das Haushaltsjahr 2017 ist der Bedarf mit 632 Mio.<br />

EUR in den Entwurf aufgenommen worden.<br />

Dabei ist dieser Anstieg nur in Teilen mit den steigenden<br />

Fallzahlen begründet. Ur-sächlich für den Anstieg bis 2015<br />

ist insbesondere das bis zum 31.10.2015 gültige Verfahren<br />

zum bundesweiten Kostenausgleich. Ein kompliziertes<br />

Ausgleichsmodell führte dazu, dass der tatsächliche<br />

bundesweite Kostenausgleich zwischen den Ländern,<br />

der eine Kostenteilung nach Bevölkerungszahl vorsah, in<br />

einem Zeitraum von etwa zehn Jahren vollzogen wurde.<br />

Damit verbunden waren erhebliche Schwankungen des<br />

Haushaltsbedarfes. Der erhebliche Anstieg ab 2016 liegt<br />

schließlich – neben den steigenden Fallzahlen – in der Abschaffung<br />

dieses bundesweiten Kostenausgleichsystems<br />

im Zuge des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung,<br />

Versorgung und Betreuung minderjähriger Ausländer<br />

sowie dessen Schlussabwicklung begründet.<br />

Mit dem alten bundesweiten Kostenausgleichssystem<br />

war die Praxis verbunden, dass die <strong>Jugend</strong>ämter sich mit<br />

bis zu 23 Kostenerstattungsträgern aus allen 16 Ländern<br />

konfrontiert sahen. Für Kosten, die ab dem 01.11.2015<br />

entstehen, besteht mit der gesetzlichen Neuregelung<br />

nunmehr ein Kostenerstattungsanspruch der <strong>Jugend</strong>ämter<br />

gegenüber dem eigenen Bundesland. Mit dieser Änderung<br />

wird der Verwaltungsaufwand der Kostenerstattung erheblich<br />

verringert und die Planbarkeit des Haushaltsbedarfes<br />

des Landes verbessert.<br />

Weitere Mittel wendet das Land auf z. B. in den Bereichen<br />

Schule, Soziales und Arbeit sowie in der Gesundheitsförderung,<br />

der Justiz und der Landeszentrale für politische<br />

Bildung, indem in diesen Feldern Förderungen erfolgen,<br />

die auch die <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe betreffen. Dazu<br />

gehören u. a. die Förderung der Offenen Ganztagsschule<br />

im Primarbereich und der Schulsozialarbeit durch das<br />

Schulministerium, Angebote im Landesvorhaben „Kein<br />

Abschluss ohne Anschluss – Übergangssystem Schule-<br />

Beruf in NRW“ durch das Arbeitsministerium sowie die<br />

<strong>Jugend</strong>gerichtshilfe und Projekte der Kriminalprävention<br />

aus dem Innen- und Justizressort, um nur einige Beispiele<br />

zu nennen.<br />

9.4 Perspektiven der Kostenentwicklung<br />

Die dargestellte Dynamik der Kostenentwicklung in der<br />

<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe ist, wie angedeutet, keineswegs<br />

überraschend. Sie ist zurückzuführen auf den Ausbau an<br />

Einrichtungen und Leistungen. Mit weiteren Steigerungen<br />

in den kommenden Jahren ist zu rechnen. So war der<br />

Ausbau der Plätze für <strong>Kinder</strong> unter drei Jahren noch nicht<br />

abgeschlossen. Im Lichte der neuen Zuwanderung ist<br />

der Ausbaubedarf größer geworden. Auch für Ü3-<strong>Kinder</strong><br />

werden zusätzliche Plätze benötigt. In den kommenden<br />

Jahren weitergehen dürfte auch die Nachfrage nach<br />

Plätzen in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich.<br />

Zudem zeigt sich, dass Familien immer häufiger Leistungen<br />

der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe in Anspruch nehmen (v.a.<br />

Hilfen zur Erziehung), weil sie den Herausforderungen in<br />

der Bildung und Erziehung ihrer <strong>Kinder</strong> allein nicht mehr<br />

gewachsen sind.<br />

Die Landesregierung sieht, dass es für die Kommunen<br />

teils schwierig ist, den Leistungsanforderungen des <strong>Kinder</strong>-<br />

und <strong>Jugend</strong>hilfegesetzes Rechnung zu tragen. Wenn<br />

z. B. die Kosten für die Hilfen zur Erziehung einschließlich<br />

der Heimunterbringung – trotz des demographischen<br />

Rückgangs der Zahl der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>lichen –<br />

kontinuierlich gestiegen sind, dann bedeutet das eine<br />

erhebliche finanzielle Belastung der Kommunen. Die seit<br />

dem Jahr 2014 andauernde neue Zuwanderung in die<br />

Kommunen Nordrhein-Westfalens verstärkt diesen Trend.

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