Kinder & Jugend
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63 Der Blick auf die Institutionen der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe<br />
des 5. AG-KJHG. Hinzu kommen besondere Förderbereiche<br />
insbesondere in der Familienpolitik, in denen das<br />
Land mit eigenen Haushaltsmitteln die Angebotsstrukturen<br />
unterstützt.<br />
Beispiele sind die Förderung von Familienverbänden,<br />
Familienbildungsstätten und Familienberatung. So wird<br />
die Familienbildung nach dem nordrhein-westfälischen<br />
Weiterbildungsgesetz ab dem Jahr 2016 jährlich mit rund<br />
17 Mio. EUR gefördert; zusammen mit weiteren Förderungen<br />
betragen die Zuschüsse für diesen Bereich rund 24<br />
Mio. EUR pro Jahr. Mit ebenfalls rund 24 Mio. EUR jährlich<br />
fördert das Land Erziehungs- sowie Ehe- und Lebensberatungsstellen<br />
in Trägerschaft der Kommunen, der Wohlfahrtsverbände<br />
und der Kirchen.<br />
In der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>förderung hat das Land mit<br />
dem Haushalt im Jahr 2011 ihre Zusicherung eingelöst<br />
und den <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>förderplan des Landes um 20<br />
Mio. EUR auf 100,225 Mio. EUR erhöht. Damit wurde der<br />
Stand des Jahres 2003 wiederhergestellt. Die Aufstockung<br />
war insbesondere für die Qualität der fachlichen Arbeit der<br />
Träger und für die Initiierung neuer Impulse von grundsätzlicher<br />
Bedeutung.<br />
Erheblich gesteigert hat sich in den vergangenen Jahren<br />
der Haushaltsbedarf für die Kostenerstattung des Landes<br />
gegenüber den <strong>Jugend</strong>ämtern für die Aufwendungen der<br />
Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten<br />
minderjährigen Flüchtlingen (UMF). Wurden hierzu im<br />
Jahr 2010 nur rund 1,3 Mio. EUR aus Haushaltsmitteln des<br />
Landes aufgewendet, steigerte sich dieser sukzessive auf<br />
35 Mio. EUR in 2013 und 87 Mio. EUR in 2015. Für das<br />
Haushaltsjahr 2016 sind rund 370 Mio. EUR veranschlagt,<br />
für das Haushaltsjahr 2017 ist der Bedarf mit 632 Mio.<br />
EUR in den Entwurf aufgenommen worden.<br />
Dabei ist dieser Anstieg nur in Teilen mit den steigenden<br />
Fallzahlen begründet. Ur-sächlich für den Anstieg bis 2015<br />
ist insbesondere das bis zum 31.10.2015 gültige Verfahren<br />
zum bundesweiten Kostenausgleich. Ein kompliziertes<br />
Ausgleichsmodell führte dazu, dass der tatsächliche<br />
bundesweite Kostenausgleich zwischen den Ländern,<br />
der eine Kostenteilung nach Bevölkerungszahl vorsah, in<br />
einem Zeitraum von etwa zehn Jahren vollzogen wurde.<br />
Damit verbunden waren erhebliche Schwankungen des<br />
Haushaltsbedarfes. Der erhebliche Anstieg ab 2016 liegt<br />
schließlich – neben den steigenden Fallzahlen – in der Abschaffung<br />
dieses bundesweiten Kostenausgleichsystems<br />
im Zuge des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung,<br />
Versorgung und Betreuung minderjähriger Ausländer<br />
sowie dessen Schlussabwicklung begründet.<br />
Mit dem alten bundesweiten Kostenausgleichssystem<br />
war die Praxis verbunden, dass die <strong>Jugend</strong>ämter sich mit<br />
bis zu 23 Kostenerstattungsträgern aus allen 16 Ländern<br />
konfrontiert sahen. Für Kosten, die ab dem 01.11.2015<br />
entstehen, besteht mit der gesetzlichen Neuregelung<br />
nunmehr ein Kostenerstattungsanspruch der <strong>Jugend</strong>ämter<br />
gegenüber dem eigenen Bundesland. Mit dieser Änderung<br />
wird der Verwaltungsaufwand der Kostenerstattung erheblich<br />
verringert und die Planbarkeit des Haushaltsbedarfes<br />
des Landes verbessert.<br />
Weitere Mittel wendet das Land auf z. B. in den Bereichen<br />
Schule, Soziales und Arbeit sowie in der Gesundheitsförderung,<br />
der Justiz und der Landeszentrale für politische<br />
Bildung, indem in diesen Feldern Förderungen erfolgen,<br />
die auch die <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe betreffen. Dazu<br />
gehören u. a. die Förderung der Offenen Ganztagsschule<br />
im Primarbereich und der Schulsozialarbeit durch das<br />
Schulministerium, Angebote im Landesvorhaben „Kein<br />
Abschluss ohne Anschluss – Übergangssystem Schule-<br />
Beruf in NRW“ durch das Arbeitsministerium sowie die<br />
<strong>Jugend</strong>gerichtshilfe und Projekte der Kriminalprävention<br />
aus dem Innen- und Justizressort, um nur einige Beispiele<br />
zu nennen.<br />
9.4 Perspektiven der Kostenentwicklung<br />
Die dargestellte Dynamik der Kostenentwicklung in der<br />
<strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe ist, wie angedeutet, keineswegs<br />
überraschend. Sie ist zurückzuführen auf den Ausbau an<br />
Einrichtungen und Leistungen. Mit weiteren Steigerungen<br />
in den kommenden Jahren ist zu rechnen. So war der<br />
Ausbau der Plätze für <strong>Kinder</strong> unter drei Jahren noch nicht<br />
abgeschlossen. Im Lichte der neuen Zuwanderung ist<br />
der Ausbaubedarf größer geworden. Auch für Ü3-<strong>Kinder</strong><br />
werden zusätzliche Plätze benötigt. In den kommenden<br />
Jahren weitergehen dürfte auch die Nachfrage nach<br />
Plätzen in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich.<br />
Zudem zeigt sich, dass Familien immer häufiger Leistungen<br />
der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>hilfe in Anspruch nehmen (v.a.<br />
Hilfen zur Erziehung), weil sie den Herausforderungen in<br />
der Bildung und Erziehung ihrer <strong>Kinder</strong> allein nicht mehr<br />
gewachsen sind.<br />
Die Landesregierung sieht, dass es für die Kommunen<br />
teils schwierig ist, den Leistungsanforderungen des <strong>Kinder</strong>-<br />
und <strong>Jugend</strong>hilfegesetzes Rechnung zu tragen. Wenn<br />
z. B. die Kosten für die Hilfen zur Erziehung einschließlich<br />
der Heimunterbringung – trotz des demographischen<br />
Rückgangs der Zahl der <strong>Kinder</strong>- und <strong>Jugend</strong>lichen –<br />
kontinuierlich gestiegen sind, dann bedeutet das eine<br />
erhebliche finanzielle Belastung der Kommunen. Die seit<br />
dem Jahr 2014 andauernde neue Zuwanderung in die<br />
Kommunen Nordrhein-Westfalens verstärkt diesen Trend.