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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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schlussbemerkungen/<br />

schlussempfehlungen<br />

BMI<br />

(18) Das Zentrale Melderegister wäre als führendes Register für Personenstammdaten<br />

zu definieren. Andere Register sollten zumindest<br />

bei jeder Neuanlage und Änderung von Personendaten einen<br />

Abgleich mit den Daten des Zentralen Melderegisters vornehmen.<br />

Dies betraf die Einheitlichkeit der Schreibweise von Namen und<br />

Adressdaten sowie die Speicherung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens<br />

zur eindeutigen Festlegung einer Personenidentität.<br />

(TZ 10)<br />

(19) Es wäre mittels eines entsprechenden Gesetzesvorschlags im<br />

Meldegesetz die Möglichkeit vorzusehen, sich im behördlichen Verfahren<br />

auf bestehende Eintragungen im Zentralen Melderegister<br />

berufen zu können. (TZ 10)<br />

(20) Es wären Überlegungen anzustellen, bestimmte Behörden, die<br />

im Zuge von ihnen geführter Verfahren Dokumente auszustellen<br />

oder zu überprüfen haben, zu einer Eintragung in das Standarddokumentenregister<br />

zu ermächtigen. (TZ 11)<br />

(21) Im Meldegesetz wäre mittels eines entsprechenden Gesetzesvorschlags<br />

ein ausdrücklicher Verweis auf § 17 E–Government–Gesetz<br />

vorzusehen, wonach die Meldebehörden geprüfte Standarddokumente<br />

elektronisch zu erfassen haben sowie Behörden bei der Prüfung<br />

der Richtigkeit von in öffentlichen elektronischen Registern<br />

(bereits) enthaltenen Daten diese durch Einsicht in das Register zu<br />

ermitteln haben. (TZ 11)<br />

(22) Auf den von der Behörde ausgestellten Meldebestätigungen<br />

wären die bereits im Standarddokumentenregister eingetragenen<br />

Dokumente zu nennen sowie auf die Rechtswirkung dieser Eintragungen<br />

hinzuweisen. (TZ 11)<br />

(23) Vor der Neuanlage eines Datensatzes im Zentralen Melderegister<br />

wäre eine verpflichtende Abfrage im Ergänzungsregister für<br />

natürliche Personen vorzusehen. (TZ 12)<br />

(24) Die anteiligen Betriebskosten der im BMI geführten Register<br />

(u.a. Zentrales Vereinsregister, Ergänzungsregister für natürliche<br />

Personen, Strafregister) wären — einschließlich der entsprechenden<br />

Personalkosten — im Rahmen einer Kosten– und Leistungsrechnung<br />

zu ermitteln. (TZ 13)<br />

100 Bund 2012/5

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