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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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Kurzfassung<br />

Register für Unternehmen<br />

Zentrales Waffenregister<br />

In den bestehenden waffenrechtlichen Registern, bspw. dem Zentralen<br />

Waffenregister–Alt, waren nicht alle Schusswaffen erfasst<br />

und daher eine Rückverfolgung nicht eingetragener Waffen ausgeschlossen.<br />

Erforderliche Abfragen gegen andere Register erfolgten<br />

überwiegend manuell und damit verwaltungsaufwendig. (TZ 14)<br />

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben wurde seitens des BMI die Entwicklung<br />

eines Zentralen Waffenregisters–NEU betrieben, welches<br />

2012 die gegenwärtigen Systeme ablösen wird. Das Zentrale Waffenregister–NEU<br />

wird das Verzeichnis aller Schusswaffen, die Daten<br />

der waffenrechtlichen Urkunden sowie die Personendaten des Waffeninhabers<br />

beinhalten. Damit wird ein modernes Register zur Verfügung<br />

stehen, das durch eine Verknüpfung mit anderen sachlich<br />

relevanten Registern eine schnelle und aktuelle Datenübermittlung<br />

sicherstellen kann. Es dient — neben der Abdeckung der entsprechenden<br />

waffenrechtlichen Erfordernisse — (auch) der Verwaltungsvereinfachung<br />

und bringt zudem einzelne Vorteile für den Bürger<br />

mit sich. (TZ 14)<br />

Strafregister<br />

Das Strafregister beinhaltete rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen.<br />

Von der Rechtskraft der strafgerichtlichen Verurteilung<br />

bis zum Einlangen bei der (für die Eintragung zuständigen) Bundespolizeidirektion<br />

Wien verstrichen nach Feststellungen des RH in<br />

rd. einem Viertel der 742 ausgewerteten Fälle mehr als 30 Tage, in<br />

4 % mehr als 90 Tage; in einzelnen Fällen nahm die Übersendung<br />

der Strafkarte auch mehr als ein Jahr in Anspruch, obwohl eine entsprechende<br />

Aktualität wegen der im Strafregistergesetz normierten<br />

Strafregisterauskünfte und –bescheinigungen bzw. angesichts der<br />

Anknüpfung zahlreicher Materiengesetze an Eintragungen im Strafregister<br />

notwendig gewesen wäre. (TZ 15)<br />

Firmenbuch<br />

In der Firmenbuchdatenbank waren für die laut Firmenbuchgesetz<br />

einzutragenden Rechtsträger, insbesondere die Firmenbezeichnung,<br />

die Rechtsform, die Geschäftsanschrift und die vertretungsbefugten<br />

Personen protokolliert. Eintragungen erfolgten grundsätzlich gemäß<br />

dem Wortlaut des Antrags, den die Gerichte auf Plausibilität prüften.<br />

Die Richtigkeit der Eintragungen hing somit weitgehend von<br />

16 Bund 2012/5

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