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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen<br />

35 Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen an das BMLVS<br />

hervor:<br />

(1) Die Teilprojekte Zentralstellenorganisation und Territoriale Verwaltung<br />

wären zu evaluieren, um den noch anstehenden Reformbedarf<br />

für diese Teilbereiche abschätzen zu können. (TZ 2)<br />

(2) Bei zukünftigen Reformen wäre der Gesamtumfang geplanter<br />

Personaleinsparungen auf Basis von Aufgabenevaluierungen und<br />

–kritik zu erarbeiten. (TZ 3)<br />

(3) Die Personalstandsziele künftiger Verwaltungsreformprojekte<br />

wären an die Vorgaben der Bundesregierung anzupassen. (TZ 4)<br />

(4) <strong>Der</strong> Umfang des Organisationsplans wäre an die Vorgaben der<br />

Personalstandsziele der Bundesregierung anzupassen. (TZ 8)<br />

(5) <strong>Der</strong> getrennte Ausweis in systemisierte und nicht systemisierte<br />

Arbeitsplätze wäre als zweckmäßiges Mittel der Personalbewirtschaftung<br />

beizubehalten. (TZ 7)<br />

(6) Sämtliche Maßnahmen zur Reintegration von Personal über<br />

Stand auf systemisierte Arbeitsplätze sollten forciert betrieben werden,<br />

um deren Anzahl zu verringern. (TZ 7)<br />

(7) Projektbezogene Kosten wären als wesentliche Parameter für die<br />

Evaluierung von Aufwand und Nutzen vollständig zu erheben. Die<br />

Bemühungen hinsichtlich verwendungsgruppenkonformer Personalüberleitungen<br />

wären zu erhöhen und die Wahrungsbestimmungen<br />

restriktiver anzuwenden. (TZ 10)<br />

(8) Die Abteilung Personal Provider wäre umfassender ins Personalbesetzungsverfahren<br />

einzubinden und das Personal über Stand<br />

wäre prioritär zu berücksichtigen. (TZ 17)<br />

(9) Die Aufgabenfelder der Abteilung Personalmarketing und jene der<br />

Abteilung Personal Provider in den Militärkommanden wären auf<br />

mögliche Zusammenarbeitsfelder zu untersuchen. Mögliche Synergien<br />

bei der Betreuung und Vermittlung von Bediensteten wären zu<br />

nutzen. (TZ 13)<br />

230 Bund 2012/5

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