18.12.2012 Aufrufe

bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kurzfassung<br />

BMWF BMF BMG BMLVS BMUKK<br />

Österreichisches Institut für Sportmedizin<br />

So war die möglicherweise letzte Version des Stiftungsbriefs (in<br />

Folge: Stiftungsbrief 1995) nicht unterzeichnet und enthielt auch<br />

keinen Genehmigungsvermerk der damaligen Fondsbehörde. Dieser<br />

Stiftungsbrief 1995 sah den Übergang der ressortmäßigen Federführung<br />

für das ÖISM vom seit 1969 zuständigen Gesundheitsressort<br />

auf das Wissenschaftsressort vor; auch die wesentliche Finanzierung<br />

wurde dem BMWF übertragen. Beides war zur Zeit der Gebarungsüberprüfung<br />

vollzogen, über eine authentische rechtliche Grundlage<br />

dafür verfügte das BMWF nicht mehr. (TZ 4)<br />

Bundes–Stiftungs– und Fondsgesetz<br />

Die im anzuwendenden Bundes–Stiftungs– und Fondsgesetz aus dem<br />

Jahr 1974 vorgesehenen Vorgaben für die Satzungsinhalte spiegelten<br />

sich nur teilweise im Stiftungsbrief des ÖISM wider; so fehlten<br />

im Stiftungsbrief bspw. Festlegungen über die Erfordernisse gültiger<br />

Beschlussfassungen der Organe oder Bestimmungen über die jährliche<br />

Rechnungslegung an die Fondsbehörde. Dem ÖISM war nicht<br />

klar, welche konkrete Stelle als Fondsbehörde im Sinne des Bundes–<br />

Stiftungs– und Fondsgesetzes anzusehen und wem damit der Rechnungsabschluss<br />

bis Ende Juni jeden Jahres vorzulegen war. (TZ 5, 30)<br />

Ziel und Zweck des Stiftungsfonds<br />

Als gemeinsames Ziel für die Errichtung des Stiftungsfonds wurde<br />

1969 die Sportförderung von den damaligen Bundesministerien<br />

für soziale Verwaltung, für Unterricht und für Finanzen definiert;<br />

Zweck war im Wesentlichen die Errichtung und Erhaltung des ÖISM.<br />

(TZ 4, 6)<br />

In einem dem Stiftungsbrief 1995 augenscheinlich zugrunde liegenden<br />

Änderungsentwurf manifestierten sich eine neue, explizit<br />

verstärkt wissenschaftliche Ausrichtung des ÖISM und das Bestreben<br />

zur Abgrenzung von Mitbewerbern; beides fand sich jedoch im<br />

Stiftungsbrief 1995 nicht klar wieder. Im Übrigen waren aufgrund<br />

der unzureichenden Dokumentenlage aktuelles Ziel und aktueller<br />

Zweck des ÖISM und der Grund für den Übergang der Federführung<br />

vom Gesundheits– auf das Wissenschaftsressort nicht eindeutig<br />

nachvollziehbar bzw. nicht erkennbar. (TZ 6)<br />

Bund 2012/5 117

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!