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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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Register für unternehmen<br />

umgehend_auf_die_Einmaligkeit_und_Relevanz_für_das_unternehmensregister–Verwaltung_zu_prüfen.<br />

(3)_Es_wären_in_den_Quellregistern_Vorkehrungen_zu_treffen,_um_die_<br />

gesetzlich_vorgesehene_Rückübermittlung_der_Kennziffer_des_unternehmensregisters_an_die_Quellregister_durchzuführen;_damit_wäre_die_<br />

Identität_einer_unternehmung_bzw._wirtschaftlich_tätigen_Person_im_<br />

Quellregister_und_im_verknüpften_unternehmensregister_gewährleistet.<br />

(4)_Aufgrund_der_gesetzlich_bedingten_Anwendung_des_bereichspezifischen_Personenkennzeichens_im_unternehmensregister_wäre_die_parallele_speicherung_des_entsprechenden_bereichsspezifischen_Personenkennzeichens_in_den_Quellregistern_erforderlich,_um_die_Identität_einer_natürlichen_Person_im_Quellregister_und_im_verknüpften_unternehmensregister_zu_gewährleisten._<br />

(5)_Bezüglich_der_Richtigstellung_von_Daten_in_den_Quellregistern_wären_<br />

entsprechende_Abläufe_zu_entwickeln_und_hiefür_gesetzliche_grundlagen_zu_schaffen.<br />

21.3 (1) Laut Stellungnahme der Bundesanstalt Statistik Österreich würde<br />

die RH–Empfehlung der Vereinheitlichung der Schreibweise von Namen<br />

und Geburtsdaten der natürlichen Personen durch Abgleich mit dem<br />

Zentralen Melderegister sehr begrüßt und sollte gesetzlich verankert<br />

werden.<br />

(2) Laut Stellungnahme der Bundesanstalt Statistik Österreich sei die<br />

Überprüfung der aus dem Abgabeninformationssystem zur Verfügung<br />

gestellten Stammdaten Gegenstand laufender Abstimmungsarbeiten<br />

zwischen dem BMF und der Bundesanstalt.<br />

Laut Stellungnahme des BMF würde die empfohlene Prüfung (der<br />

Stammdaten) derzeit durchgeführt.<br />

(3) Laut Stellungnahme der Bundesanstalt Statistik Österreich sei die<br />

Möglichkeit der Übermittlung der Kennziffer des Unternehmensregisters<br />

in den entsprechenden Schnittstellen für das Datenclearing bereits<br />

implementiert worden. Eine gesetzliche Verpflichtung der Quellregister<br />

zur Führung der Kennziffer des Unternehmensregisters würde die<br />

Bundesanstalt sehr begrüßen.<br />

Das BMJ verwies in seiner Stellungnahme auf die gleichlautende<br />

TZ 16.3 (4), wonach die Firmenbuchnummer das eindeutige Identifikationsmerkmal<br />

im Firmenbuch sei. Das abgeleitete Unternehmensregister<br />

sollte die Firmenbuchnummer in seine Kennzahl integrieren und<br />

62 Bund 2012/5

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