bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof
bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof
bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
strategien des Bundes<br />
BMVIT<br />
Nachhaltiger Güterverkehr – Intermodale Vernetzung<br />
– Es sind Maßnahmen zur stärkung des intermodalen Verkehrs auf<br />
der Donau — wie z.B. das Pilotprogramm Wasserstraße Donau und<br />
ein Programm zur förderung der umweltfreundlichen Binnenschifffahrt<br />
— vorgesehen.<br />
10.2 <strong>Der</strong> rH erachtete die Bestrebungen des Bundes, die Verkehrsträger<br />
schiene und Wasserstraße zu forcieren, als zielführend, um einen nachhaltigen<br />
Güterverkehr zu gewährleisten. Er merkte an, dass in der<br />
strategie des Bundes die zielsetzung der Verkehrsverlagerung von<br />
der straße zur schiene und Wasserstraße stärker ausgeprägt war als<br />
in den verkehrspolitischen schwerpunktsetzungen der Eu. Die strategische<br />
Ausrichtung des Bundes stand aber nicht im Widerspruch zu<br />
jener der Eu (zum Verbesserungspotenzial bei den tatsächlich gesetzten<br />
Maßnahmen siehe Tz 14 bis 34 sowie die zusammenfassende Beurteilung<br />
der Tz 36 und 37).<br />
<strong>Der</strong> rH kritisierte jedoch, dass das Ausmaß der angestrebten Verkehrsverlagerung<br />
hin zur schiene und Wasserstraße nicht quantifiziert war.<br />
Dies wäre aber zweckmäßig, um die operative umsetzung der Verkehrsverlagerung<br />
zu unterstützen. Er wies darauf hin, dass die sich zur zeit<br />
der Gebarungsüberprüfung abzeichnenden umfeldentwicklungen dem<br />
Verlagerungsziel des Bundes widersprachen (Tz 38 bis 40).<br />
Im sinne der Grundsätze der wirkungsorientierten Haushaltsführung<br />
empfahl der rH dem BMVIT, überprüfbare Wirkungsziele für die Verkehrsverlagerung<br />
(z.B. angestrebte Verlagerungsmenge und Modal<br />
split–Anteile schiene und Wasserstraße) und allenfalls auch für den<br />
Anteil des intermodalen Verkehrs festzulegen.<br />
10.3 Laut Stellungnahme des BMVIT sei eine isolierte Bewertung und<br />
Evaluierung sowie ein Vergleich von einzelnen Teilmaßnahmen nur<br />
beschränkt zielführend. Aus Sicht des BMVIT könne es lediglich versuchen,<br />
die nötigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu schaffen.<br />
Dies erfolge durch ein Bündel von Maßnahmen, die nur gesamthaft<br />
die verkehrspolitisch angestrebte Wirkung entfalten könnten. Die<br />
Entscheidung über die Verkehrsmittelwahl im Güterverkehr erfolge laut<br />
BMVIT primär seitens der Wirtschaft und sei erheblich von anderen<br />
externen Faktoren abhängig.<br />
10.4 Auch wenn — wie vom BMVIT angeführt — die Entscheidung über die<br />
Verkehrsmittelwahl nicht vom BMVIT primär bestimmt werden kann,<br />
wären im sinne einer wirkungsorientierten Haushaltsführung nach<br />
Ansicht des rH zusätzlich überprüfbare Wirkungsziele für die Verkehrsverlagerung<br />
und allenfalls auch für den Anteil des intermodalen<br />
Verkehrs festzulegen. <strong>Der</strong> rH hat das fehlen einer gesamthaften Ana-<br />
Bund 2012/5 265