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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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strategien des Bundes<br />

BMVIT<br />

Nachhaltiger Güterverkehr – Intermodale Vernetzung<br />

– Es sind Maßnahmen zur stärkung des intermodalen Verkehrs auf<br />

der Donau — wie z.B. das Pilotprogramm Wasserstraße Donau und<br />

ein Programm zur förderung der umweltfreundlichen Binnenschifffahrt<br />

— vorgesehen.<br />

10.2 <strong>Der</strong> rH erachtete die Bestrebungen des Bundes, die Verkehrsträger<br />

schiene und Wasserstraße zu forcieren, als zielführend, um einen nachhaltigen<br />

Güterverkehr zu gewährleisten. Er merkte an, dass in der<br />

strategie des Bundes die zielsetzung der Verkehrsverlagerung von<br />

der straße zur schiene und Wasserstraße stärker ausgeprägt war als<br />

in den verkehrspolitischen schwerpunktsetzungen der Eu. Die strategische<br />

Ausrichtung des Bundes stand aber nicht im Widerspruch zu<br />

jener der Eu (zum Verbesserungspotenzial bei den tatsächlich gesetzten<br />

Maßnahmen siehe Tz 14 bis 34 sowie die zusammenfassende Beurteilung<br />

der Tz 36 und 37).<br />

<strong>Der</strong> rH kritisierte jedoch, dass das Ausmaß der angestrebten Verkehrsverlagerung<br />

hin zur schiene und Wasserstraße nicht quantifiziert war.<br />

Dies wäre aber zweckmäßig, um die operative umsetzung der Verkehrsverlagerung<br />

zu unterstützen. Er wies darauf hin, dass die sich zur zeit<br />

der Gebarungsüberprüfung abzeichnenden umfeldentwicklungen dem<br />

Verlagerungsziel des Bundes widersprachen (Tz 38 bis 40).<br />

Im sinne der Grundsätze der wirkungsorientierten Haushaltsführung<br />

empfahl der rH dem BMVIT, überprüfbare Wirkungsziele für die Verkehrsverlagerung<br />

(z.B. angestrebte Verlagerungsmenge und Modal<br />

split–Anteile schiene und Wasserstraße) und allenfalls auch für den<br />

Anteil des intermodalen Verkehrs festzulegen.<br />

10.3 Laut Stellungnahme des BMVIT sei eine isolierte Bewertung und<br />

Evaluierung sowie ein Vergleich von einzelnen Teilmaßnahmen nur<br />

beschränkt zielführend. Aus Sicht des BMVIT könne es lediglich versuchen,<br />

die nötigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu schaffen.<br />

Dies erfolge durch ein Bündel von Maßnahmen, die nur gesamthaft<br />

die verkehrspolitisch angestrebte Wirkung entfalten könnten. Die<br />

Entscheidung über die Verkehrsmittelwahl im Güterverkehr erfolge laut<br />

BMVIT primär seitens der Wirtschaft und sei erheblich von anderen<br />

externen Faktoren abhängig.<br />

10.4 Auch wenn — wie vom BMVIT angeführt — die Entscheidung über die<br />

Verkehrsmittelwahl nicht vom BMVIT primär bestimmt werden kann,<br />

wären im sinne einer wirkungsorientierten Haushaltsführung nach<br />

Ansicht des rH zusätzlich überprüfbare Wirkungsziele für die Verkehrsverlagerung<br />

und allenfalls auch für den Anteil des intermodalen<br />

Verkehrs festzulegen. <strong>Der</strong> rH hat das fehlen einer gesamthaften Ana-<br />

Bund 2012/5 265

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