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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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Aufgaben<br />

BMWF BMF BMG BMLVS BMUKK<br />

Österreichisches Institut für Sportmedizin<br />

ausgewiesenen Gesamtzahlen dieser unterschiedlichen Untersuchungsleistungen<br />

bzw. Leistungspakete stiegen von 407 (2007) auf 656 (2010).<br />

(2) Dieser Betreuung von Spitzensport–Vereinen und Spitzensportlern<br />

durch das ÖISM lagen keine schriftlichen Vereinbarungen über die<br />

Leistungsinhalte bzw. die diesen gewährten Konditionen zugrunde.<br />

11.2 <strong>Der</strong> RH empfahl, entsprechende schriftliche Vereinbarungen abzuschließen.<br />

Weiters sollte hier ebenfalls künftig die medizinische Datenbank<br />

genutzt werden, um auch in diesem Bereich Auswertungen über Art<br />

und Ausmaß der erbrachten Leistungen sowie Evaluierungen des konkreten<br />

Mehrwerts für das ÖISM vornehmen zu können. Diese würden,<br />

ähnlich wie im Breitensport (siehe TZ 10), dem Kuratorium eine Beurteilung<br />

der im Spitzensport gewährten Konditionen dem Grunde und<br />

der Höhe nach ermöglichen bzw. diesbezügliche Steuerungsmöglichkeiten<br />

einräumen.<br />

11.3 Laut Stellungnahme des ÖISM werde es eine Kostenstellenrechnung,<br />

eine Ermäßigungsliste und eine differenzierte medizinische Leistungsdatenbank<br />

umsetzen. Es werde versuchen, mit Großkunden Rahmenverträge<br />

zu vereinbaren; allerdings müsse auch hier eine gewisse Flexibilität<br />

möglich sein.<br />

Evaluierung der Kundenzufriedenheit<br />

12.1 Im Jahr 2004 bewertete eine Verbraucherzeitschrift das ÖISM im Vergleich<br />

mit anderen Mitbewerbern in Wien und Niederösterreich als<br />

die beste Einrichtung hinsichtlich der Betreuungsqualität. Das ÖISM<br />

führte selbst keine Evaluierung der Kundenzufriedenheit durch.<br />

12.2 <strong>Der</strong> RH empfahl, in regelmäßigen Abständen solche Evaluierungen als<br />

wesentliches Element der Qualitätssicherung durchzuführen.<br />

12.3 Laut Stellungnahme des ÖISM sei zwischenzeitig eine Evaluierung der<br />

Kundenzufriedenheit eingeleitet worden.<br />

Bund 2012/5 143

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