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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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Organe<br />

Fachrat<br />

BMWF BMF BMG BMLVS BMUKK<br />

Österreichisches Institut für Sportmedizin<br />

18.2 <strong>Der</strong> RH empfahl, eine übersichtlich gegliederte Dienstordnung zu verfassen,<br />

die den aktuellen organisatorischen und dienstlichen bzw. fachlichen<br />

Erfordernissen des ÖISM gerecht wird sowie diese vom Kuratorium<br />

genehmigen zu lassen.<br />

18.3 Das ÖISM sagte eine Umsetzung der Empfehlung zu.<br />

Arbeitsberichte<br />

19.1 Laut Stiftungsbrief hatte der Geschäftsführer am Ende jeden Kalenderjahres<br />

einen im Einvernehmen mit dem Fachrat erstellten Arbeitsbericht<br />

vorzulegen.<br />

Die dem RH für die Jahre 2007 bis 2010 vorgelegten Arbeitsberichte<br />

des ÖISM waren rein deskriptiv und enthielten bspw. keine konkreten<br />

quantitativen Angaben über die verschiedenen sportmedizinischen<br />

Untersuchungsleistungen des ÖISM im abgelaufenen Jahr.<br />

19.2 Nach Auffassung des RH dienten die Arbeitsberichte in erster Linie<br />

dazu, das Kuratorium umfassend über die konkreten Leistungen zu<br />

informieren und damit eine Entscheidungsgrundlage sowie ein Steuerungsinstrument<br />

für die Tätigkeit des ÖISM zu bieten.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl daher, die Arbeitsberichte künftig — entsprechend den vom<br />

Kuratorium zu definierenden Vorgaben — aussagekräftiger zu gestalten.<br />

19.3 Das ÖISM sagte eine Umsetzung der Empfehlung zu.<br />

20.1 (1) <strong>Der</strong> Fachrat sollte laut Stiftungsbrief aus dem Geschäftsführer, dessen<br />

Stellvertreter sowie zwischen drei und sechs — von den im Kuratorium<br />

vertretenen Rechtsträgern entsendeten — Fachleuten bestehen.<br />

Ihm oblag die Wahrnehmung der Aufgaben des Instituts nach den vom<br />

Kuratorium erlassenen Richtlinien, die Erstellung des Haushalts– und<br />

des Arbeitsplans sowie die Erstattung von Vorschlägen für Normen,<br />

Richtlinien und Empfehlungen auf dem Gebiet der Sportmedizin.<br />

(2) Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung gab es keinen Fachrat im ÖISM;<br />

vor wie vielen Jahr(zehnt)en zum letzten Mal ein Fachrat im ÖISM eingerichtet<br />

war, konnte dem RH nicht mehr konkret mitgeteilt werden.<br />

Die Aufgaben des Fachrats nahm im Wesentlichen der Geschäftsführer<br />

wahr. Als die zu beachtenden Richtlinien des Kuratoriums sah das<br />

ÖISM die Erfüllung der Aufgaben gemäß Stiftungsbrief sowie möglichst<br />

ausgeglichene Budgets an.<br />

Bund 2012/5 149

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