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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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Kurzfassung<br />

vider in das Verfahren war nicht geregelt. Die Dienstbehörden des<br />

BMLVS waren nicht verpflichtet, das Personal über Stand vorrangig<br />

bei den Personalbesetzungsverfahren zu berücksichtigen. (TZ 16, 17)<br />

Die Abteilung Personal Provider wies ihren internen Vermittlungserfolg<br />

mit 352 Bediensteten aus; tatsächlich erhielten davon nur 93<br />

einen systemisierten Arbeitsplatz. (TZ 16)<br />

Personalaufnahmen<br />

Das BMLVS berücksichtigte bei den Personalaufnahmen insbesondere<br />

die verfügbaren Planstellen und nicht das vorhandene oder<br />

zu erwartende Personal über Stand. Im Zeitraum 2007 bis 2010<br />

tätigte das BMLVS insgesamt 99 Aufnahmen auf nicht systemisierte<br />

Arbeitsplätze, die sich unmittelbar mit Dienstantritt im Betreuungsbereich<br />

der Abteilung Personal Provider befanden oder auf Zielarbeitsplätzen<br />

eingeteilt wurden. Davon verblieben 14 Bedienstete<br />

mehr als ein halbes Jahr und vier Bedienstete mehr als 1,5 Jahre<br />

ohne systemisierten Arbeitsplatz. (TZ 18)<br />

Ressortübergreifende Vermittlung von Bediensteten<br />

Im Zuge des mit dem BMF abgeschlossenen Ressortübereinkommens<br />

über den Transfer von 400 Bediensteten vom BMLVS in das BMF<br />

meldeten sich mehrheitlich Bedienstete auf systemisierten Arbeitsplätzen.<br />

Die Anzahl der Planstellen im BMLVS blieb bis Juni 2011<br />

unverändert. (TZ 19)<br />

Die Nutzung der Jobbörse des Bundes und der Karrieredatenbank<br />

des Bundes durch die Dienststellen des Bundes war gering; die Ressorts<br />

griffen 2010 insgesamt 27–mal auf die Karrieredatenbank zu.<br />

(TZ 19)<br />

Teilprojekt Zentralstellenorganisation<br />

Das ursprünglich vom Bundesminister für Landesverteidigung festgesetzte<br />

Personalstandsziel von 720 systemisierten Arbeitsplätzen<br />

für die Zentralstelle des BMLVS wurde nicht beibehalten. In den Zielsetzungen<br />

von 2007 fehlte eine konkrete Vorgabe hinsichtlich eines<br />

178 Bund 2012/5

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