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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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Grundlagen und Zweck<br />

physiologie, der präventiven und rehabilitativen Sportmedizin sowie der<br />

Trainingswissenschaft ermögliche die optimale Verbindung zwischen<br />

sportmedizinischer/wissenschaftlicher Theorie und Praxis. Die wissenschaftliche<br />

Evidenz–Basierung des ÖISM sei plausibel gegeben, zumal<br />

an der Universität Wien wissenschaftliche Evaluationssysteme implementiert<br />

seien und am Zentrum für Sportwissenschaft der Universität<br />

Wien im Prüfzeitraum ein Peer Review–Verfahren stattgefunden habe.<br />

Das BMWF werde unter Einbeziehung der externen Evaluation die Frage<br />

der zukünftigen Organisationsform unter Berücksichtigung der Anforderungen<br />

einer derartigen Einrichtung eingehend prüfen. Dabei würden<br />

die vom RH festgestellten Organisationsunstimmigkeiten zu klären sein.<br />

Laut Stellungnahme des BMLVS bestehe mit dem in Niederösterreich<br />

ansässigen Institut eine Bundeseinrichtung, welche die dem ÖISM im<br />

Stiftungsbrief zugeordneten Aufgaben zu einem großen Teil abdecken<br />

könne. Dieses Institut liege ebenso im Großraum Wien und werde von<br />

denselben Ressorts wie das ÖISM (BMG, BMWF, BMLVS) getragen.<br />

Da das ÖISM eine bundesnahe Einrichtung sei, die dem Grunde nach<br />

vor allem Dienstleistungen für den Sport in Österreich erbringe, wäre<br />

eine Zusammenführung dieser beiden Einrichtungen unter Federführung<br />

des für den Sport zuständigen Ressorts zu begrüßen.<br />

Das BMUKK teilte mit, dass es gemeinsam mit den anderen Trägerorganisationen<br />

die Frage der zukünftigen Organisationsform unter Berücksichtigung<br />

der Anforderungen einer derartigen Einrichtung eingehend<br />

prüfen werde.<br />

6.4 <strong>Der</strong> RH ging davon aus, dass die Ausführungen des ÖISM und des<br />

BMWF zur wissenschaftlichen Ausrichtung des ÖISM auch in die<br />

geplante wissenschaftliche Evaluierung einfließen werden. Diese Evaluierung<br />

sollte nach Ansicht des RH vor allem dazu dienen, die Art<br />

und Weise der Aufgabenerfüllung des ÖISM unter Bedachtnahme auf<br />

die angeführten Rahmenbedingungen einer objektiven Bewertung zu<br />

unterziehen, um für die konkrete zukünftige Ausrichtung des ÖISM<br />

und die Nutzung von inhaltlichen und organisatorischen Synergien<br />

mit bestehenden Einrichtungen eine substanzielle Entscheidungsgrundlage<br />

zu liefern. Was die sportmedizinische Betreuung von Studierenden<br />

anbelangt, hielt der RH fest, dass diese Aufgabe erstmals im Stiftungsbrief<br />

1995 explizit genannt wurde.<br />

134 Bund 2012/5

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