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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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Finanzielle Gebarung<br />

Im Falle eines Liquiditätsüberhangs sollte das BMWF über eine<br />

— zumindest vorübergehende — Anpassung des Mitgliedsbeitrags des<br />

Bundes entscheiden.<br />

28.3 Laut Stellungnahme des ÖISM erfolge die Ersatzbeschaffung von Geräten<br />

aufgrund der Erfahrung im langjährigen Betrieb dieser Gerätschaften.<br />

Sie werde aus Sparsamkeitsgründen nicht a priori festgelegt, weil<br />

manche Gerätschaften, die für die Aufgabenerfüllung der im Stiftungsbrief<br />

genannten Aufgaben notwendig seien, auch ohne Service oft länger<br />

funktionsfähig seien als es der normalen Abschreibung entspreche.<br />

Bei Erweiterung des Angebots, die einerseits als Marktanforderung bzw.<br />

aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen könne, würden<br />

im Bedarfsfall die Mitglieder des Kuratoriums befasst.<br />

Aufgrund der Budgetsituation des ÖISM seien in den letzten Jahren<br />

keine kostenintensiven Neuinvestitionen erfolgt, weil nicht nur die<br />

Investition selbst, sondern auch die Folgekosten zu hoch erschienen.<br />

Darüber hinaus hätten einzelne Geräte des ÖISM Neuanschaffungswerte<br />

von 25.000 EUR bis 50.000 EUR, so dass bei einem zufälligen<br />

Zusammentreffen mehrerer Geräteausfälle eine gewisse Rücklage für<br />

Ersatzinvestitionen notwendig sei. Eine mittelfristige Planung bestehe<br />

und werde den aktuellen Gegebenheiten entsprechend neu adaptiert.<br />

Laut Stellungnahme des BMWF werde es die Feststellungen zur<br />

Liquiditätsplanung berücksichtigen. Für das Jahr 2012 werde der Mitgliedsbeitrag<br />

für das ÖISM um die Hälfte reduziert. Das Kuratorium<br />

des ÖISM habe im Februar 2012 dieser einmaligen Reduktion zur Verringerung<br />

des Fondsvermögens zugestimmt. Eine mittelfristige Finanzplanung<br />

werde vom ÖISM erstellt werden.<br />

Das BMUKK führte dazu aus, dass sein Vertreter im Rahmen seiner<br />

Aufsichtsfunktion in Bezug auf Finanz– und Vertragsrecht den Empfehlungen<br />

des RH betreffend längerfristige Investitionsplanung bzw.<br />

Abstimmung der Veranlagungen auf den künftigen Finanzierungsbedarf<br />

vermehrt Beachtung schenken werde. Die Empfehlungen des RH<br />

würden in den Beratungen zur Etablierung einer zukünftigen Organisationsform<br />

Berücksichtigung finden.<br />

28.4 <strong>Der</strong> RH wies gegenüber dem ÖISM und dem BMWF darauf hin, dass<br />

eine längerfristige Investitionsplanung notwendige Voraussetzung für<br />

eine zweckmäßige (fristenkongruente) Veranlagung ist; nur auf diese<br />

Weise kann sichergestellt werden, dass einerseits die veranlagten Mittel<br />

größtmöglichen Ertrag erzielen und andererseits keine Finanzierungslücke<br />

entsteht.<br />

158 Bund 2012/5

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