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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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BKA BMF BMI BMJ BMWFJ<br />

Kurzfassung<br />

Problemlagen Register<br />

Allgemeine Begriffsbestimmungen<br />

Verwaltungsreforminitiative<br />

„Register der Bundesverwaltung“<br />

In verschiedenen Registern waren gleiche Daten in unterschiedlicher<br />

Struktur gespeichert. Damit ergaben sich Probleme bei Datenabgleichen<br />

zwischen den Registern. (TZ 4)<br />

Konsistenz der Daten<br />

In einigen Registern waren die Datenbestände weitgehend von den<br />

eingebrachten Anträgen abhängig. Hiezu erfolgten lediglich Plausibilitätsprüfungen;<br />

ein Datenabgleich mit anderen Registern war<br />

grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine isolierte Sicht einzelner Register<br />

prägte den Zugang zu den Daten. Die Konsistenz der Daten mit<br />

anderen Registern konnte dadurch nicht gewährleistet werden. (TZ 5)<br />

Datenabgleich mittels Personenkennung<br />

Da die Register trotz personenbezogener Daten nicht mit bereichsspezifischen<br />

Personenkennzeichen ausgestattet waren, konnte weder<br />

eine eindeutige Identifizierung und damit ein Datenabgleich zwischen<br />

den Registern, noch eine Authentifizierung für eGovernment–<br />

Verfahren vorgenommen werden. (TZ 6)<br />

Richtigstellung von Daten<br />

Bei der Zusammenführung der Daten der Quellregister im Unternehmensregister–Verwaltung<br />

wurden unterschiedliche Schreibweisen<br />

bei Firmenbezeichnungen, Personenstammdaten und Adressen<br />

festgestellt. Das Problem der nachträglichen Richtigstellung oder<br />

Aktualisierung von Daten in Registern im Zusammenwirken mit den<br />

Betroffenen war weder organisatorisch noch gesetzlich gelöst. (TZ 7)<br />

Dateneinbringung<br />

Obwohl in bestimmten Informationsportalen bzw. Datenbanken die<br />

Einbringung von Daten/Informationen gesetzlich definiert von den<br />

zuständigen Bundesministerien durchzuführen war, erfolgte die bisherige<br />

Dateneinbringung durch das BKA; die Ressorts begründeten<br />

dies mit fehlenden internen Ressourcen für diese neu definierten<br />

gesetzlichen Aufgaben. (TZ 8)<br />

Bund 2012/5 13

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