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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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BKA BMF BMI BMJ BMWFJ<br />

Kurzfassung<br />

Verwaltungsreforminitiative<br />

„Register der Bundesverwaltung“<br />

der Richtigkeit des Antrags ab. Abgleiche der einzutragenden Daten<br />

(z.B. Name, Geburtsdatum, Adresse) mit anderen Registern, etwa<br />

dem Zentralen Melderegister bzw. dem Gebäude– und Wohnungsregister,<br />

eine eindeutige Identifikation der einzutragenden Personen<br />

durch bereichsspezifische Personenkennzeichen sowie die Verwendung<br />

der Kennziffer des Unternehmensregisters bei Datenübermittlungen<br />

an dieses waren nicht vorgesehen. (TZ 16)<br />

Zentrales Vereinsregister<br />

Im Zentralen Vereinsregister waren insbesondere der Name und die<br />

Zustellanschrift des Vereins sowie die Namen, Geburtsdaten und<br />

Zustellanschriften seiner Vertretungsorgane protokolliert. Die Vereinsbehörden<br />

hatten die von den Vereinen bekannt gegebenen Daten<br />

über die Vertretungsorgane nicht auf Richtigkeit zu prüfen. Die Richtigkeit<br />

der Eintragungen hing somit weitgehend von der Richtigkeit<br />

des Antrags ab. Abgleiche der einzutragenden Daten (z.B. Name,<br />

Geburtsdatum, Adresse) mit anderen Registern, etwa dem Zentralen<br />

Melderegister bzw. Gebäude– und Wohnungsregister, sowie die<br />

Verwendung der Kennziffer des Unternehmensregisters bei Datenübermittlungen<br />

an dieses waren nicht vorgesehen. Eine eindeutige<br />

Identifikation der eingetragenen Vertretungsorgane durch bereichsspezifische<br />

Personenkennzeichen lag nicht vor, obwohl deren Verwendung<br />

im Vereinsgesetz 2002 geregelt war. (TZ 17)<br />

Zentrales Gewerberegister<br />

Die Gewerberegister dienten zur Begründung der Gewerbeberechtigung<br />

und der Vollziehung der Gewerbeordnung. Die Gewerbedaten<br />

wurden in einem der 14 dezentralen Gewerberegister erfasst und<br />

per Datentransfer an das Zentrale Gewerberegister übermittelt. Die<br />

14 dezentralen Gewerberegister wurden jeweils getrennt betrieben,<br />

gewartet und weiterentwickelt. Änderungen der Gewerbeordnung<br />

führten zu einem Anpassungsbedarf im zentralen und in allen<br />

14 dezentralen Gewerberegistern. Die Weiterentwicklung des Zentralen<br />

Gewerberegisters im Hinblick auf eGovernment–Anwendungen<br />

war wegen der dezentralen Gewerberegister nicht möglich. (TZ 18)<br />

Bund 2012/5 17

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