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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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Anschlussbahn– und Terminalförderungen<br />

(ATf)<br />

Zuschüsse des<br />

Bundes zur Errichtung<br />

der Schieneninfrastruktur<br />

auf<br />

Terminals<br />

25.1 Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick hinsichtlich des Gebarungsvolumens<br />

der zuschüsse des Bundes zur Errichtung der schieneninfrastruktur<br />

auf Terminals:<br />

Tabelle 8: Überblick – zuschüsse des Bundes zur Errichtung der schieneninfrastruktur<br />

auf Terminals<br />

Fördergegenstand<br />

Laufzeit des Förderprogramms, geplantes<br />

Fördervolumen<br />

Die ÖBB–Infrastruktur AG investierte in den Jahren 2006 bis 2010<br />

rd. 49,20 Mill. Eur in die Errichtung bzw. Erweiterung der schieneninfrastruktur<br />

29 multimodaler Terminals. Die Maßnahmen betrafen<br />

insbesondere die Erweiterung des Terminals Wien Hafen freudenau<br />

(rd. 39,00 Mill. Eur) 30 , die Baureifmachung (Planungen, studien<br />

und Grundeinlösen) des Terminals Wien Inzersdorf (rd. 8,40 Mill. Eur)<br />

sowie die Erweiterung des Terminals Wörgl (rd. 1,80 Mill. Eur). seit<br />

2007 leistete der Bund dafür zuschüsse im Ausmaß von 70 % der Projektkosten.<br />

31<br />

29 Hallen, Kräne und sonstige umschlagsanlagen mussten von der rCA AG selbst finan-<br />

ziert werden.<br />

30 Vorfinanzierung durch die stadt Wien, refundierung durch die ÖBB–Infrastruktur AG<br />

in der rahmenplanperiode 2011 bis 2016.<br />

Zuschüsse zur Errichtung bzw. Erweiterung von<br />

Schieneninfrastrukturanlagen von Terminals<br />

sechsjährige Perioden, jährliche Evaluierung<br />

Zuschussgeber Bund (dzt. 70 % des Maßnahmenvolumens)<br />

abwickelnde Stelle BMVIT<br />

durchschnittliches jährliches Investitionsvolumen<br />

(2006 bis 2010)<br />

geplantes jährliches Investitionsvolumen<br />

(Rahmenplanperiode 2011 bis 2016 1 )<br />

9,84 Mill. EUR<br />

50,62 Mill. EUR<br />

1 ohne Refundierung Wien Hafen Freudenau, die der Periode 2006 bis 2010 zugerechnet wurde<br />

Quelle: BMVIT<br />

31 Ab dem Geschäftsjahr 2007 verpflichtete sich der Bund — verteilt über 30 Jahre —,<br />

70 % der Investitionskosten zu bezuschussen. Ab dem Jahre 2014 war eine Anhebung<br />

dieses Prozentsatzes auf 75 % vereinbart. Eine darüber hinausgehende Anhebung des<br />

Prozentsatzes (bis zu 100 %) stand zur zeit der Gebarungsüberprüfung in Diskussion.<br />

290 Bund 2012/5

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