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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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Außenstelle in<br />

Niederösterreich<br />

BMWF BMF BMG BMLVS BMUKK<br />

Österreichisches Institut für Sportmedizin<br />

32.3 Das ÖISM sagte zu, die Empfehlung des RH nach Möglichkeit aufzugreifen<br />

und unter Berücksichtigung der rechtlichen Ausrichtung des<br />

ÖISM umzusetzen. Überlegungen hinsichtlich einer geeigneten Organisationssoftware<br />

würden angestellt werden.<br />

33.1 (1) Planung für die Außenstelle<br />

(a) Für eine Außenstelle des ÖISM in Niederösterreich, in der ebenfalls<br />

sportmedizinische Untersuchungsleistungen erbracht werden sollten,<br />

wurde einem Businessplan vom November 2010 zufolge für vier Jahre<br />

mit Einnahmen in Höhe von 77.000 EUR jährlich für zwei „Untersuchungspakete“<br />

gerechnet. Laut Protokoll der Kuratoriumssitzung vom<br />

Dezember 2010 hielt der Geschäftsführer dies für eine konservative<br />

Schätzung; eine fundierte Bedarfsanalyse lag nicht vor.<br />

Für die Investitionen von 115.000 EUR wurde (entgegen der sonstigen<br />

Praxis im ÖISM) eine Abschreibungsdauer von zehn Jahren angenommen.<br />

Insgesamt wurde ein negatives Betriebsergebnis zwischen rd.<br />

1.000 EUR im ersten Jahr und rd. 8.700 EUR im vierten Jahr angesetzt.<br />

(b) Das erweiterte Budget 2011, das im Juni 2011 dem Kuratorium vorgelegt<br />

wurde, sah Einnahmen in der Außenstelle für 2011 in Höhe von<br />

80.000 EUR (davon 70.000 EUR für Ergometrien und 10.000 EUR für<br />

Zusatzuntersuchungen) vor. Für Investitionen wurden 130.000 EUR<br />

budgetiert (siehe dazu TZ 25).<br />

(c) <strong>Der</strong> weiters Mitte August 2011 dem RH für die Außenstelle vorgelegte<br />

Mietvertragsentwurf sah unter anderem einen Kündigungsverzicht<br />

des ÖISM bis Ende 2013, darüber hinausgehende unklare Kündigungsfristen<br />

von drei Monaten („nach Ablauf des ersten Jahres“) 14 ,<br />

eine Verpflichtung zur „lückenlosen Beachtung der uneingeschränkten<br />

Betriebspflicht“ und unklare Regelungen hinsichtlich der (zusätzlichen)<br />

Betriebskosten für den Fall eines Vermieterwechsels (bspw. anteilig für<br />

das Empfangspersonal oder die Serverbetreuungskosten) vor.<br />

(2) Echtbetrieb der Außenstelle<br />

Laut ÖISM stellte sich die Situation in der Außenstelle zur Zeit der<br />

Gebarungsüberprüfung wie folgt dar:<br />

14 Im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Kündigungsverzicht war unklar, was mit<br />

„Ablauf des ersten Jahres“ gemeint war bzw. zu welchem Datum eine Kündigung erstmals<br />

möglich sein sollte.<br />

Bund 2012/5 161

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