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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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Grundlagen und Zweck<br />

Stiftungsbrief<br />

Stiftungs– und Fondsgesetzes (vor 1974) errichtet wurden, sind Fonds<br />

im Sinne dieses Bundesgesetzes.<br />

(2) Im BMWF waren die Grundsatzakten (z.B. Originale des Stiftungsbriefs<br />

bzw. seiner Änderungen samt behördlicher 4 Genehmigungen)<br />

betreffend das ÖISM nicht mehr verfügbar. Auch beim Stiftungs– und<br />

Fondsregister des BMI und der Stiftungs– und Fondsbehörde des Landes<br />

Wien lagen keine weiterführenden Unterlagen zum ÖISM auf.<br />

3.2 Aufgrund der fehlenden Grundsatzakten bzw. der fehlenden behördlich<br />

genehmigten Originaldokumente waren die Gründungsmotivation<br />

sowie die Entstehungs– und Entwicklungsgeschichte des ÖISM<br />

nicht authentisch nachvollziehbar. Amtlich verfügbar war nur mehr<br />

die Eintragung ins Stiftungs– und Fondsregister des BMI.<br />

4.1 (1) Anstelle der Grundsatzakten bzw. der Originaldokumente wurden<br />

dem RH im Rahmen seiner Erhebungen Kopien eines Stiftungsbriefs<br />

datiert aus 1969 und einer Reihe von Änderungen vorgelegt.<br />

Diesen Kopien (teilweise ohne Unterschrift bzw. behördlichen Genehmigungsvermerk)<br />

zufolge stellte sich die chronologische Entwicklung<br />

des Stiftungsbriefs im Überblick wie folgt dar:<br />

4 Die Grundsatzdokumente bzw. deren Änderung müssen laut Bundes–Stiftungs– und<br />

Fondsgesetz von der Fondsbehörde genehmigt werden.<br />

126 Bund 2012/5

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