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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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Aufgaben<br />

BMWF BMF BMG BMLVS BMUKK<br />

Österreichisches Institut für Sportmedizin<br />

subsumiert, die nicht in die anderen Kategorien fielen bzw. im Laufe<br />

der Zeit in den Leistungskatalog des ÖISM aufgenommen wurden. Die<br />

Preise für diese Leistungen bewegten sich zwischen 30 EUR für eine<br />

einmalige Körperfettmessung und 60 EUR pro Monat für die Trainingsplanung<br />

mit zwölfmonatiger Bindung.<br />

Detailinformationen dazu konnte nur die medizinische Datenbank im<br />

ÖISM liefern; diese enthielt zwar Angaben für jeden Einzelfall, bot<br />

aber keine statistischen Auswertungsmöglichkeiten.<br />

9.2 <strong>Der</strong> Unterschied zwischen der Steigerung der Anzahl der Untersuchungsleistungen<br />

und der diesbezüglichen Einnahmen resultierte unter<br />

anderem daraus, dass die besonders stark steigenden „Zusatzuntersuchungen“<br />

eine Reihe von verschiedenartigen Leistungen umfassten.<br />

<strong>Der</strong> RH empfahl, diese Position im Hinblick auf die Gewinnung von<br />

zweckmäßigen Entscheidungs– und Steuerungsinformationen aufzugliedern.<br />

In diesem Zusammenhang wäre auch die medizinische Datenbank<br />

für Datenauswertungen, etwa für aussagekräftige Arbeitsberichte,<br />

nutzbar zu machen.<br />

9.3 Das ÖISM sagte zu, den Empfehlungen des RH im Hinblick auf eine<br />

detailliertere medizinische Datenbank Rechnung zu tragen. Es erachte<br />

die Steigerung der „Zusatzuntersuchungen“ zweifellos als Geschäftserfolg.<br />

10.1 Das ÖISM gewährte im überprüften Zeitraum für die sportmedizinischen<br />

Leistungen Ermäßigungen für bestimmte Kundengruppen (z.B.<br />

Mitarbeiter des Bundes, Studierende der Universität Wien, Mitglieder<br />

von Vereinigungen) um bis zu 25 %.<br />

Diese Ermäßigungen waren zur Zeit der Gebarungsüberprüfung an Ort<br />

und Stelle für die Mitarbeiter bzw. die Organe des ÖISM nicht transparent<br />

und nachvollziehbar dargestellt (z.B. in Form einer im Sekretariat<br />

aufliegenden Liste) oder auf den täglich auszufüllenden Abrechnungsblättern<br />

vermerkt. Mit einer Ausnahme fehlten schriftliche Vereinbarungen<br />

mit den begünstigten Einrichtungen.<br />

10.2 Aus Sicht des RH war eine übersichtliche Preisgestaltung unabdingbar,<br />

um innerhalb des ÖISM einen reibungslosen Verwaltungsablauf<br />

sicherzustellen. <strong>Der</strong> RH empfahl daher, die vereinbarten Ermäßigungen<br />

für die sportmedizinischen Untersuchungsleistungen schriftlich festzulegen.<br />

Bund 2012/5 141

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