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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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Schlussbemerkungen/<br />

Schlussempfehlungen<br />

Bundesministerium<br />

für Wissenschaft und<br />

Forschung<br />

(20) <strong>Der</strong> Stiftungsbrief wäre im Sinne des Bundes–Stiftungs– und<br />

Fondsgesetzes so klar zu formulieren, dass die Fondsbehörde eindeutig<br />

festgelegt werden kann. Die geprüften Rechnungsabschlüsse<br />

wären künftig jährlich fristgerecht an die Fondsbehörde zu übermitteln.<br />

(TZ 30)<br />

(21) Eine Kostenrechnung wäre umgehend zu realisieren. (TZ 31)<br />

(22) Die Preise für die Leistungen wären unter Berücksichtigung der<br />

tatsächlichen Kosten festzusetzen. Ein Standardkalkulationsschema<br />

wäre zu entwickeln und einzusetzen. (TZ 32)<br />

(23) Betreffend die Außenstelle wäre auf die Entwicklung der<br />

Bedarfslage erhöhte Aufmerksamkeit zu legen, um für diese zweckmäßige<br />

und wirtschaftliche unternehmerische Entscheidungen treffen<br />

zu können. (TZ 33)<br />

(24) Im Falle eines Liquiditätsüberhangs wäre unter Beachtung des<br />

künftigen Finanzierungsbedarfs über eine — zumindest vorübergehende<br />

— Anpassung des Mitgliedsbeitrags des Bundes für das ÖISM<br />

zu entscheiden. (TZ 28)<br />

166 Bund 2012/5

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