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bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

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Grundlagen und Zweck<br />

Ziel und Zweck des<br />

Stiftungsfonds<br />

5.3 Das BMWF teilte mit, unter Einbeziehung der externen Evaluation<br />

die Frage der zukünftigen Organisationsform unter Berücksichtigung<br />

der Anforderungen einer derartigen Einrichtung eingehend zu prüfen.<br />

Dabei würden die vom RH festgestellten Organisationsunstimmigkeiten<br />

zu klären sein.<br />

Laut Stellungnahme des BMUKK werde der Vertreter des BMUKK im<br />

Rahmen seiner Aufsichtsfunktion dieser Empfehlung des RH besondere<br />

Beachtung schenken.<br />

6.1 (1) Stiftungsbrief 1969<br />

Als gemeinsames Ziel für die Errichtung des Stiftungsfonds wurde im<br />

Stiftungsbrief 1969 die „Förderung des Sports in allen seinen Sparten,<br />

insbesondere durch gesundheitliche Betreuung der Sporttreibenden und<br />

medizinische Beratung der Sportorganisationen“ definiert.<br />

<strong>Der</strong> Zweck des Stiftungsfonds bestand 1969 in der „Errichtung eines<br />

Österreichischen Instituts für Sportmedizin, dessen Führung, Ausgestaltung,<br />

Erhaltung, Erweiterung und Beschaffung der nötigen Mittel<br />

dieses Instituts sowie Errichtung gleichartiger Institute in den Bundesländern“.<br />

(2) Stiftungsbrief 1995 und Änderungsentwurf<br />

(a) Was Ziel und Zweck des Stiftungsfonds anbelangt, sah der Stiftungsbrief<br />

1995 — trotz Übergangs der Federführung vom Gesundheits–<br />

auf das Wissenschaftsressort — lediglich eine Streichung des<br />

Halbsatzes „ ... sowie Errichtung gleichartiger Institute in den Bundesländern<br />

...“ vor. Das Ziel „Sportförderung“ blieb gleich.<br />

(b) Einem dem Stiftungsbrief 1995 augenscheinlich zugrunde liegenden<br />

Entwurf zufolge war mit der Änderung Folgendes beabsichtigt:<br />

– Eine sinnvolle Aufgabenteilung bzw. eine wirkungsvolle Kooperation<br />

mit einem in Niederösterreich ansässigen Institut sollte erzielt<br />

werden.<br />

– Die Bemühungen um die Verbesserung der Sportmedizin, insbesondere<br />

im Bereich Forschung und Lehre, sollten fortgesetzt werden.<br />

– Durch neue Aufgaben wie etwa die sportmedizinische Betreuung<br />

von Sportstudierenden sollte der Tätigkeitsbereich des ÖISM erweitert<br />

werden.<br />

130 Bund 2012/5

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