18.12.2012 Aufrufe

bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

bka bmf bmi bmj bmwfj - Der Rechnungshof

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Grundlagen und Zweck<br />

(b) Änderungen 1975 und 1988<br />

<strong>Der</strong> Stiftungsbrief wurde in den Jahren 1975 und 1988 geändert. Die<br />

unterschriebenen 5 Änderungen betrafen in erster Linie die Federführung<br />

und die Mittelherkunft im Zusammenhang mit den Zuständigkeitsverschiebungen<br />

zwischen den Ressorts betreffend das Gesundheitswesen<br />

(zuerst Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz,<br />

später BKA) sowie die Bestellung bzw. die Aufgaben der Organe des<br />

ÖISM.<br />

1975 trat auch das BMWF als „Stifter“ bei. Während Personal– und<br />

Sachkosten ursprünglich gemeinsam zu tragen waren, hatte das BKA<br />

mit der Änderung 1988 als das damals für das Gesundheitswesen<br />

zuständige Ressort allein für Personal– und Sachkosten aufzukommen.<br />

(c) Stiftungsbrief 1995<br />

Eine weiters vorgelegte — nicht unterzeichnete — Fassung des Stiftungsbriefs<br />

mit dem bloßen Hinweis auf eine Genehmigung (also ohne<br />

Genehmigungsvermerk) aus 1995 durch das damalige Bundesministerium<br />

für Gesundheit und Konsumentenschutz als damalige Fondsbehörde<br />

(kurz: Stiftungsbrief 1995) sah den Übergang der ressortmäßigen<br />

Federführung und der wesentlichen Finanzierung vom BKA auf<br />

das BMWF vor. Beides war zur Zeit der Gebarungsüberprüfung faktisch<br />

vollzogen.<br />

4.2 Aufgrund der fehlenden Grundsatzakten war die geltende Fassung des<br />

Stiftungsbriefs als wesentlichste rechtliche Grundlage des ÖISM für den<br />

RH nicht eindeutig anhand von Originaldokumenten nachvollziehbar;<br />

auch die vorgelegten Kopien erwiesen sich teilweise, insbesondere der<br />

Stiftungsbrief 1995, als unzureichend. Kritisch anzumerken war dabei<br />

vor allem, dass das BMWF für die von ihm faktisch wahrgenommene<br />

federführende Zuständigkeit für das bzw. Finanzierung des ÖISM über<br />

keine authentische rechtliche Grundlage mehr verfügte.<br />

<strong>Der</strong> RH hatte daher seiner weiteren Analyse die ihm in Kopie vorgelegten<br />

— teilweise unzureichenden — Fassungen bzw. Änderungen<br />

des Stiftungsbriefs (als Gesamtes in der Folge kurz: Stiftungsbrief)<br />

zugrundezulegen.<br />

5 – Änderung 1975: Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz, für Unterricht<br />

und Kunst, für Finanzen und für Wissenschaft und Forschung<br />

– Änderung 1988: Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher Dienst, für Unterricht,<br />

Kunst und Sport, für Finanzen und für Wissenschaft und Forschung<br />

128 Bund 2012/5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!