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erfassung und radiologische bewertung von hinterlassenschaften mit

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StSch 4386<br />

142<br />

NORM-Hinterlassenschaften<br />

Teil 1<br />

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Die Zuständigkeiten für die bergfreien Bodenschätze liegen in Deutschland bei den Kreisen,<br />

Städten <strong>und</strong> Gemeinden. Zu den bergfreien Bodenschätzen zählen die in § 3 Abs. 3 BBergG<br />

aufgeführten volkswirtschaftlich besonders wertvollen Bodenschätze, wie z. B.<br />

Stein- <strong>und</strong> Braunkohle, Stein- <strong>und</strong> Kalisalz, Sole, Erdöl <strong>und</strong> Erdgas, Graphit, Erze, Flussspat<br />

<strong>und</strong> Schwerspat, sowie Erdwärme <strong>und</strong> alle Bodenschätze im Bereich der Küstengewässer<br />

<strong>und</strong> des Festlandsockels.<br />

Die Dokumentation <strong>und</strong> Archivierung <strong>von</strong> Informationen über bergfreie Bodenschätze ist zum<br />

Teil auch in den o. g. Oberbergämtern zu finden.<br />

Die Geologischen Landesämter bzw. die Geologischen Dienste der Länder sind die zentralen<br />

geowissenschaftlichen Fachbehörden der Länder. Eine übersichtliche Darstellung der Geologischen<br />

Dienste <strong>mit</strong> Adressenlisten ist auf der Website 8 der B<strong>und</strong>esanstalt für Geowissenschaften<br />

<strong>und</strong> Rohstoffe 9 (BGR) zu finden (vgl. Abb. 37). Die Adressen <strong>und</strong> Ansprechpartner sind im Anhang<br />

A 6 aufgelistet.<br />

8 www.bgr.de/geol_la/geol_la.htm<br />

9 Die B<strong>und</strong>esanstalt für Geowissenschaften <strong>und</strong> Rohstoffe (BGR) ist als Fachbehörde des B<strong>und</strong>esministeriums für<br />

Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit die zentrale wissenschaftlich-technische Institution zur Beratung der B<strong>und</strong>esregierung in allen<br />

geowissenschaftlichen Fragestellungen.

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