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erfassung und radiologische bewertung von hinterlassenschaften mit

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StSch 4386<br />

62<br />

NORM-Hinterlassenschaften<br />

Teil 1<br />

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Bergehalden sind un<strong>mit</strong>telbar <strong>mit</strong> dem Betrieb untertägiger Bergwerke verb<strong>und</strong>en. R<strong>und</strong> drei<br />

Viertel der unter Tage anfallenden Berge müssen auf Halden verbracht werden. Der Bergeanfall<br />

im Steinkohlenbergbau des Landes Nordrhein-Westfalen z. B. betrug im Jahr 2002 24,47 Mio. t,<br />

da<strong>von</strong> mussten 19,01 Mio. t aufgehaldet werden. Die 8 Steinkohlebergwerke in NRW betreiben<br />

derzeit insgesamt 14 Bergehalden.<br />

Die Bergehalden entwickelten sich <strong>von</strong> den früher üblichen, steilen Spitzkegelhalden der<br />

1. Generation über die in strengen Konturen geformten, durch Bermen gegliederten <strong>und</strong> begrünten<br />

Tafelberge hin zur heutigen 3. Haldengeneration. Diese in der Regel großflächigen Landschaftsbauwerke<br />

werden in möglichst natürlichen Formen in die Landschaft integriert <strong>und</strong> naturnah begrünt.<br />

Die Standorte für Bergehalden werden auf regionaler Ebene in Gebietsentwicklungsplänen<br />

(GEP) gesichert. Neue Haldenstandorte oder Haldenerweiterungen müssen über ein GEP-<br />

Änderungsverfahren beim Regionalrat der zuständigen Bezirksregierung eingebracht werden.<br />

Für die Errichtung <strong>und</strong> Erweiterung einer Bergehalde, die im Regelfall einen erheblichen Eingriff<br />

in Natur <strong>und</strong> Landschaft darstellen, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch die<br />

jeweils zuständige Behörde (Beispiel NRW: Abteilung 8 der Bezirksregierung Arnsberg) erforderlich.<br />

Die UVP umfasst die Er<strong>mit</strong>tlung, Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Auswirkungen eines<br />

Vorhabens auf Menschen, Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima <strong>und</strong> Landschaft einschließlich<br />

der jeweiligen Wechselwirkungen sowie auf Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter. Sie soll<br />

sicherstellen, dass die Auswirkungen auf die Umwelt erkannt, bewertet <strong>und</strong> schon im Planungsstadium<br />

berücksichtigt werden können.<br />

Der Schüttbetrieb selbst einschließlich der Gestaltung <strong>und</strong> Begrünung der Halden wird heutzutage<br />

im Betriebsplanverfahren durch das zuständige Bergamt zugelassen. Die in ihrem Aufgabenbereich<br />

berührten anderen Behörden <strong>und</strong> die Gemeinden als Planungsträger werden an dem Verfahren<br />

beteiligt. Für die Ausgestaltung des Betriebsplanes sind die "Richtlinien für die Zulassung<br />

<strong>von</strong> Bergehalden im Bereich der Bergaufsicht" <strong>und</strong> die "Gr<strong>und</strong>sätze für die Anlegung <strong>und</strong> Wiedernutzbarmachung<br />

<strong>von</strong> Bergehalden des Steinkohlenbergbaus" zu beachten. Diese Regelwerke<br />

wurden im Rahmen der Entwicklung der Halden zu Landschaftsbauwerken insbesondere den<br />

Zielen der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung sowie ökologischen Gesichtspunkten angepasst. Die<br />

Einhaltung dieser Regeln gewährleistet die Sicherheit <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit der Bergehalden

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