23.12.2012 Aufrufe

erfassung und radiologische bewertung von hinterlassenschaften mit

erfassung und radiologische bewertung von hinterlassenschaften mit

erfassung und radiologische bewertung von hinterlassenschaften mit

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

StSch 4386<br />

NORM-Hinterlassenschaften<br />

Teil 1<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

Tel.: 0231-5410-218<br />

Fax: 0231-5410-4-5082<br />

Email: heinz-helge.kuschel@bezregarnsberg.nrw.de<br />

Web: www.bezreg-arnsberg.nrw.de<br />

4.2.3.6. Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> Saarland<br />

171<br />

Tel. 02151-897-465<br />

Fax 02151-897-505<br />

E-mail: Zeller@gd.nrw.de<br />

Ansprechpartner Archiv: Frau Lehmann<br />

Tel. 02151-897-593<br />

Fax 02151-897-505<br />

E-mail: franziska.lehmann@gd.nrw.de<br />

Web: www.gd.nrw.de<br />

Die wesentlichen Stellen für die Identifizierung <strong>von</strong> NORM-Hinterlassenschaften in Rheinland-Pfalz<br />

<strong>und</strong> im Saarland sind<br />

- das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft <strong>und</strong> Weinbau des Landes<br />

Rheinland-Pfalz<br />

- das Oberbergamt für das Saarland <strong>und</strong> das Land Rheinland-Pfalz<br />

- das Archiv des Landesamtes für Geologie <strong>und</strong> Bergbau Rheinland-Pfalz <strong>und</strong><br />

- das Landesamt für Umweltschutz des Saarlandes.<br />

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft <strong>und</strong> Weinbau des Landes<br />

Rheinland-Pfalz <strong>mit</strong> Sitz in Mainz ist die übergeordnete Behörde des Oberbergamtes für das<br />

Saarland <strong>und</strong> das Land Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> des Landesamtes für Geologie <strong>und</strong> Bergbau Rheinland-Pfalz.<br />

Das Landesamt für Geologie <strong>und</strong> Bergbau Rheinland-Pfalz (LGBRlP) <strong>mit</strong> Sitz in Mainz<br />

übt die staatliche Aufsicht über den Bergbau aus. Der Aufsicht unterliegt das Aufsuchen, Gewinnen<br />

<strong>und</strong> Aufbereiten der im B<strong>und</strong>esberggesetz (BBergG) abschließend aufgeführten bergfreien<br />

<strong>und</strong> gr<strong>und</strong>eigenen Bodenschätze sowie bei untertägiger Gewinnung auch der übrigen Bodenschätze.<br />

Das LGBRIP verfügt über ein Archiv, in dem Daten zu Rohstoffvorkommen, Gewinnungsstellen<br />

analog nach TK-Kartenblättern geordnet dokumentiert sind. Die Dokumentationen gehen<br />

teilweise bis in die Anfänge des Bergbaus zurück. Für den nicht dem Bergrecht zugeordneten<br />

Komplex liegen hier keine Unterlagen vor.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!