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erfassung und radiologische bewertung von hinterlassenschaften mit

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StSch 4386<br />

NORM-Hinterlassenschaften<br />

Teil 1<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

162<br />

bis 1890 18 eingezeichnet sind. Eine landesweite Dokumentation der Abbaustellen ist<br />

nicht vorhanden.<br />

Detaillierte Informationen zu den Hinterlassenschaften sind in analoger Form in sogenannten<br />

Einzelakten dokumentiert (vgl. Abb. 43). Die Einzelakten sind nicht nach Rohstoffen, sondern<br />

nach Bergbauberechtigungen sortiert. Die Einzelakten enthalten in unterschiedlichem Detaillierungsgrad<br />

Unterlagen <strong>und</strong> Schriftwechsel des Unternehmens, Informationen zu den Abbaustellen<br />

hinsichtlich Lage, Geologie, Abbauzeitraum, wissenschaftliche Berichte <strong>und</strong> ähnliches.<br />

Abb. 43: Archivbestände des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe <strong>und</strong> Bergbau Baden-<br />

Württemberg in Freiburg (Auswahl)<br />

18 1890: Erlass des Badischen Berggesetzes

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