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erfassung und radiologische bewertung von hinterlassenschaften mit

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StSch 4386<br />

16<br />

NORM-Hinterlassenschaften<br />

Teil 1<br />

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Teil 1<br />

Historische Recherche zur Er<strong>mit</strong>tlung der <strong>radiologische</strong>n Relevanz <strong>von</strong><br />

NORM-Rückständen<br />

<strong>und</strong><br />

Konzepte zur Standortidentifikation<br />

1. Einleitung<br />

1.1 Einordnung des Gesamtprojektes<br />

Natürliche Radionuklide sind fester Bestandteil der gesamten Bio- <strong>und</strong> Lithosphäre. Sie entstehen<br />

entweder aufgr<strong>und</strong> <strong>von</strong> Reaktionen stabiler Nuklide <strong>mit</strong> der hochenergetischen kosmischen<br />

Strahlung oder sind Folgenuklide der primordialen Nuklide U-235, U-238 <strong>und</strong> Th-232. Aus der<br />

radioaktiven Strahlung natürlicher Radionuklide folgt eine Strahlenexposition <strong>von</strong> Mensch <strong>und</strong><br />

Umwelt. Diese ist umso höher, wenn Materialien, die natürliche Radionuklide enthalten, entweder<br />

lokal angereichert werden oder bei chemisch-technischen Prozessen Stoffe entstehen, in denen<br />

natürliche Radionuklide angereichert werden. Solche Stoffe werden als „NORM“ (naturally occuring<br />

radioactive material) bezeichnet.<br />

Von NORM kann für exponierte Personen aufgr<strong>und</strong> der Strahlung ein ges<strong>und</strong>heitliches Risiko<br />

ausgehen. Als kritische Personengruppen können dabei sowohl Personen der allgemeinen Bevölkerung<br />

als auch Personen, die aufgr<strong>und</strong> ihrer beruflichen Tätigkeit Umgang <strong>mit</strong> den jeweiligen<br />

Stoffen <strong>und</strong> Materialen haben, in Frage kommen.<br />

Zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Einflüssen infolge NORM wurden in der Novelle<br />

der Strahlenschutzverordnung <strong>von</strong> 2001 /StrlSchV 2001/ Materialien <strong>und</strong> Prozesse definiert, bei<br />

welchen NORM radiologisch relevant auftreten können, <strong>und</strong> Überwachungsgrenzen festgeschrieben,<br />

bei deren Überschreiten Maßnahmen ergriffen werden müssen.<br />

Entsprechende detaillierte Regelungen gab es in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland vor der Novellierung<br />

der Strahlenschutzverordnung nicht. Mithin ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass NORM, die in<br />

der Zeit vor 2001 angefallen sind, auf dem Staatsgebiet der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland in erheblichen<br />

Mengen vorliegen.

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