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erfassung und radiologische bewertung von hinterlassenschaften mit

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StSch 4386<br />

20<br />

NORM-Hinterlassenschaften<br />

Teil 1<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

1.3 Aufgabenstellung <strong>und</strong> Zielsetzung <strong>von</strong> Teil 1<br />

Als Aufgabenstellung <strong>von</strong> Teil 1 der vorliegenden Studie wurde bereits die Klärung der <strong>radiologische</strong>n<br />

Relevanz <strong>von</strong> NORM-Hinterlassenschaften <strong>und</strong> die Entwicklung <strong>von</strong> Konzepten, <strong>mit</strong><br />

Hilfe derer entsprechende Hinterlassenschaften aufgef<strong>und</strong>en werden können, definiert.<br />

Der vorliegende Bericht zu Teil 1 widmet sich in Kap. 2 <strong>und</strong> Kap. 3 der Klärung der <strong>radiologische</strong>n<br />

Relevanz <strong>von</strong> NORM-Hinterlassenschaften.<br />

Zur Klärung der <strong>radiologische</strong>n Relevanz ist ein Kriterium notwendig, <strong>mit</strong> dessen Hilfe<br />

NORM-Hinterlassenschaften als radiologisch relevant eingestuft werden können. Dabei bemisst<br />

sich die Frage der <strong>radiologische</strong>n Relevanz an der Höhe der Exposition, die <strong>von</strong> einer NORM-<br />

Hinterlassenschaft ausgeht <strong>und</strong> für eine Bevölkerungsgruppe ein Strahlenrisiko darstellt.<br />

Bzgl. der Höhe der Exposition ist das entscheidende Maß die massenbezogene Aktivität der<br />

entsprechenden NORM-Hinterlassenschaft <strong>und</strong> die Größe der akkumulierten Menge.<br />

Die gültige Strahlenschutzverordnung <strong>von</strong> 2001 /StrlSchV 2001/ weist Stoffen <strong>mit</strong> einer massenbezogenen<br />

Aktivität <strong>von</strong> mehr als 200 Bq/kg eine <strong>radiologische</strong> Relevanz zu. Dieses Kriterium<br />

kommt in der vorliegenden Arbeit zur Anwendung. Die Werte selbst werden <strong>mit</strong> Hilfe einer Literaturstudie<br />

aus der einschlägigen Strahlenschutzliteratur er<strong>mit</strong>telt. Die Ergebnisse werden in<br />

Kap. 2.1 aufgezeigt.<br />

Unabhängig <strong>von</strong> der Höhe der massenbezogenen Aktivität hängt die <strong>radiologische</strong> Relevanz einer<br />

NORM-Hinterlassenschaft <strong>von</strong> dem rein quantitativen Aufkommen ab. Selbst Stoffe höchster<br />

Aktivitäten besitzen eine geringe <strong>radiologische</strong> Relevanz, wenn sie nur in geringen Mengen vorliegen.<br />

Um für die potenziell in Frage kommenden NORM-Hinterlassenschaften die Frage nach<br />

der <strong>radiologische</strong>n Relevanz zu klären, ist es so<strong>mit</strong> zudem notwendig, das absolute Massenaufkommen<br />

der in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland auftretenden NORM-Hinterlassenschaften zu<br />

er<strong>mit</strong>teln. Dazu sind umfangreiche historische Untersuchungen zu Bedarf der Rohstoffe, deren<br />

Verarbeitung ggf. zu NORM-Hinterlassenschaften geführt hatte, sowie zu den entsprechenden<br />

technologischen Prozessen erforderlich. Die Ergebnisse werden in Kap. 2.2 ausführlich erläutert.<br />

Aus den Ergebnissen <strong>von</strong> Kap. 2 <strong>und</strong> Kap. 3 ergibt sich, welche potenziellen NORM-<br />

Hinterlassenschaften <strong>radiologische</strong> Relevanz besitzen. Zum Auffinden konkreter NORM-

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