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erfassung und radiologische bewertung von hinterlassenschaften mit

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StSch 4386<br />

229<br />

NORM-Hinterlassenschaften<br />

Teil 1<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

A 3. Bestand des Deutschen Bergbau-Archivs Bochum (Beispiel) 23<br />

Bestand 7 Barbara Erzbergbau GmbH, Düsseldorf<br />

Laufzeit: 1827 - 1970<br />

Die Barbara Erzbergbau AG <strong>mit</strong> Sitz in Siegen wurde am 18. März 1953 im Zuge der Neuordnung<br />

des deutschen Eisenerzbergbaus als Nachfolgegesellschaft der Rohstoffbetriebe der Vereinigte<br />

Stahlwerke GmbH (VSt) gegründet, der Rechtsnachfolgerin der Vereinigte Stahlwerke AG,<br />

Abteilung Rohstoffbetriebe, welche den gesamten Besitz an auf Erze verliehenen Grubenfeldern,<br />

Erzgruben <strong>und</strong> anderen Rohstoffbetrieben der Gründerwerke der VSt verwaltet <strong>und</strong> betrieben<br />

hatte.<br />

Bei der Gründung der VSt im Jahr 1926 brachten die Gründerwerke einen umfangreichen Besitz<br />

an bergrechtlichen Gewerkschaften ein. Im Zuge der Ordnung der Stahlwerke wurden die<br />

Gewerkschaften, so weit sie als Bergwerk betrieben wurden, Bergverwaltungen zugeteilt. Die<br />

Verwaltung der nicht betriebenen Gewerkschaften erfolgte <strong>von</strong> der Zentralmarkscheiderei bzw.<br />

der Abteilung Rohstoffbetriebe der VSt.<br />

In dieser Verwaltung erwuchs der vorliegende Teil des Bestandes, der <strong>von</strong> der Hauptverwaltung<br />

der Barbara übernommen wurde. Insgesamt sind <strong>von</strong> der VSt über 5 000 Berechtsame verwaltet<br />

worden, <strong>von</strong> denen sich etwa 500 Erzvorkommen im Siegerland befanden. Zahlreiche<br />

Bergwerke oder Gewerkschaften sind offensichtlich im Laufe der wechselnden Konjunkturen<br />

Spekulationsobjekte geworden.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> des neuen Vermögenssteuergesetzes (5. Juli 1934, § 6, Abs. 1) - die Reichsregierung<br />

wünschte die Beseitigung der anonymen Gesellschaften - war zu erwarten, dass die Finanzbehörde<br />

alle Gewerkschaften nach dem Mindestsatz <strong>von</strong> 50 000 Reichsmark Kapital <strong>mit</strong> 250 Reichsmark/Jahr<br />

Vermögenssteuer veranlagen würde. Um diese Belastung zu vermeiden, wurde in den<br />

folgenden Jahren für die nicht betriebenen Gewerkschaften die Auflösung oder Umwandlung, in<br />

einzelnen Fällen das Konkursverfahren, durchgeführt. Soweit sich die Gewerkschaften nicht vollständig<br />

im Besitz der VSt befanden, war es bei diesen Verfahren notwendig, die Mitgewerken<br />

bzw. deren Erben zu er<strong>mit</strong>teln, um <strong>mit</strong> diesen über die Überlassung der Kuxe oder etwaige Zubu-<br />

23 Quelle: www.archive.nrw.de/home.asp?bergbauarchiv

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