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Ingeln - Die Chroniken

Eine Zusammenfassung und Ergänzung aller Chroniken für den Ortsteil Ingeln in der Stadt Laatzen.

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Frühgeschichte und Ortsentwicklung

D

as Dorf Ingeln, heute Teil der Ortschaft Ingeln-Oesselse in der Stadt Laatzen, ist 1162 anlässlich einer

Besitzübertragung an das Michaeliskloster als Igginleve erstmals urkundlich nachweisbar; zwischen

1181 und 1190 konnte das Kloster seinen Landbesitz in Iggenem vergrößern. 15

Weitere Ortsnamen waren Yngenem (um 1243 bis 1257), Igkenem (um 1299), Ingnem (um 1360), Ingelem

(um 1374) und Ingelheim (um 1798).

Allgemein wird der ursprüngliche Name als „Heim des Igo (oder Iggo)“ gedeutet.

Als "Ingenem" lag das Dorf damals im Gau Ostfalen und wurde später "Ingelem" genannt. In den

folgenden Jahrhunderten glich die Entwicklung Ingelns der des benachbarten Ortsteiles Oesselse.

Dompröbste und Domdechanten der Bistumsstadt Hildesheim erwarben für das Michaeliskloster in

Hildesheim Land und traten als Grundherren auf.

Ingeln gehörte zum Amt Ruthe des Hochstifts Hildesheim, das in der Hildesheimer Stiftsfehde (1519-1523)

an die Welfen fiel. Vereinigt mit dem Amt Koldingen bildete Ruthe das Amt Lauenburg (mitunter auch

Koldingen genannt) des Fürstentums Calenberg. Seit der Restitution 16 des Großen Stifts 1643 gehörte das

Amt Ruthe mit Ingeln wieder zum Hochstift Hildesheim.

Alte Landkarten zeigen, dass es zu Beginn des 18. Jahrhunderts offenbar keine direkte Verkehrsverbindung

zwischen Ingeln und Oesselse gab. Von Ingeln (Inglem) aus kam man demnach mit Fahrzeugen,

also Pferdegespannen, auf direktem Wege lediglich nach Müllingen und in die Bokumer Feldmark.

Um nach Oesselse zu kommen, musste man also offenbar einen Umweg durch die Feldmark fahren.

Der Grund für die Wege von beiden Ortschaften in Richtung Müllingen mag die damals dort befindliche

Mühle gewesen sein.

Ausschnitt aus einer Karte der Bokumer Feldmark – vermutlich Anfang des 18. Jahrhunderts (?). 17

15

UB HS Hildesheim I, Nr. 332 und ebd. Nr. 409.

16

Wiederherstellung eines Rechts- und Eigentumsverhältnisses.

17

Mit freundlicher Genehmigung von Eberhardt Ebeling.

173

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