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Ingeln - Die Chroniken

Eine Zusammenfassung und Ergänzung aller Chroniken für den Ortsteil Ingeln in der Stadt Laatzen.

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Über Weideberechtigungen in der Feldmark Ingeln.

Aus dem Jahre 1845.

ie sämtlichen Gemeindeänger dienen dem Viehe, als Pferden, Hornvieh, Schweinen, Gänsen und

Schafen zur Weide, doch in verschiedenen Revieren u. Berechtigungen. So wurde der Pfingstanger

von Martini bis 1. Mai mit den Schafen und Gänsen, dann bis Mitte August mit den Pferden und Kälbern

benutzt und erst um die Mitte August kamen die Kühe hinzu.

Die Marsch wurde das ganze Jahr mit den Schafen und Gänsen beweidet, nur im Herbst kamen auf etwa

4 Wochen die Pferde und das Hornvieh hinzu.

Der Hassel wurde hauptsächlich mit den Pferden beweidet. Das übrige Vieh benutzte den Hassel, sowie

die Felder, wenn solche offen waren.

Alle übrigen in der Feldmark lngeln gelegenen Änger wurden mit allem Vieh gleichzeitig benutzt.

Der Horn wurde von Mitte April bis Mitte Juni von dem Hornvieh allein, die übrige Jahreszeit auch von

den Schafen benutzt.

Der Ruhnewinkel wurde mit den Pferden und dem Hornvieh beweidet.

Der Hottenborn und die Tiefenwiese dienten das ganze Jahr hindurch als Schafweide. Das Hornvieh kam

in Herbst etwa 4 Wochen hinzu.

Die Wachteln, die alten Teilungen und das Hegholz wurden hauptsächlich nur mit den Kühen beweidet,

die Schafe waren etwa nur 14 Tage im Herbst berechtigt, dagegen wurden in diese Forstreviere in Fällen

der Mastnutzung von Martini bis Weihnachten die Schweine eingetrieben.

Die Wiesen wurden mit allem Vieh, die Schweine ausgenommen, beweidet und zwar die zweischürigen

von Michaelis bis 1. Mai, die einschürigen aber ganz wie die Felder.

Die Stoppelweide auf dem Ackerlande wurde von den Viehherden so genutzt, daß das Hornvieh, die

Schweine und die Gänse eine dreitägige Vorhude hatten, dann aber die Schafe hinzukamen und nun eine

gemeinschaftliche Beweidung mit den genannten Vieharten stattfand.

Zur Ausübung der Weide auf der Ingelner Feldmark waren berechtigt:

1. Die Reiheleute, die Brinksitzer, die Anbauer Dreyer und der Glöckner der Gemeinde Ingeln mit

Pferden, Hornvieh, Schweinen und Gänsen.

2. Die Reiheleute der Gemeinde Ingeln mit den Schafen.

3. Die Gemeinde Oesselse mit allem Viehe auf einem Teile der Feldmark.

4. Die Domäne Ruthe mit den Schafen im Herbst, wofür dieselbe in der wüsten Feldmark Delm

abgefunden ist.

Der Viehbestand für die Berechtigten der Gemeinde Ingeln ist wie folgt angegeben:

Pferde 20 Stück, Gänse 240 Stück

Kühe u. Rinder 130 “ Alte Schafe 65 “

Kälber 24 “ Lämmer 200 “

Schweine 32 “

In der wüsten Feldmark Bockum war die Gemeinde Ingeln weideberechtigt mit den Schafen und hat

selbige für diese Berechtigung bei einer früher eingetragenen Verkoppelung der dortigen Grundstücke

eine entsprechende Abfindung erhalten.

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