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Ingeln - Die Chroniken

Eine Zusammenfassung und Ergänzung aller Chroniken für den Ortsteil Ingeln in der Stadt Laatzen.

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Weideberechtigung in der Feldmark Bockum.

Aus dem Jahre 1845.

m Jahre 1845 gab es noch 15 Mitglieder der Bockumer Gemeinde, die in den Dörfern Müllingen,

Oesselse und Ingeln ansässig waren. Diese unterhielten eine Schäferei von etwa 400 Stück Schafen und

sind mit dieser Herde zur Weide in der gesamten Feldmark Bockum berechtigt;

1. Auf sämtlichen Ländereien, Wiesen und Angern der Bockumer Feldmark.

2. Zur Winterweide im Müllinger, Oesselser und Ingelner Erbenholz.

Es weiden aber gleichzeitig im Holz die Schafherden der drei Gemeinden und auch das Hornvieh

und die Pferde, wenn es die Witterung erlaubt.

Auch die Königliche Domäne Coldingen ist im Erbenholze zur Schafhude und Mastnutzung

berechtigt.

3. Zur Mithude in der Feldmark Bockum sind auch die Gemeinden Müllingen, Oesselse und Ingeln

berechtigt.

Es sind daher 5 Weidebezirke geschaffen, die wie folgt beweidet werden:

1. Bezirk: (der Wehrskamp und die Dröhnen) wird neben der Bockumer Schafherde auch von

Müllingen, Oesselse und Ingeln mit dem Hornvieh und den Schweinen behütet.

2. Bezirk: (lm Wildfelde). Hier weiden neben der Bockumer Schäferei Müllingen, Oesselse und

Ingeln sämtliche Viehsorten.

3. Bezirk: (die übrigen Felder). Die Weide wird hier außer von den Bockumer Schafen, gleichzeitig

von dem Hornvieh und den Schweinen der drei Dörfer ausgeübt. Nur in das Brachfeld dürfen

letztere überall – so lange gehütet wird – nicht kommen.

4. Bezirk: Der Bockumer Anger in Horn ist Bokumer private Schafweide.

5. Bezirk: In den Wiesen hat im Herbst das Hornvieh und die Pferde der drei Gemeinden 10 Tage

Vorhude, dann kommen die Bockumer Schafe hinzu.

Die Weide in den Wiesen beginnt kurz vor Michaelis und dauert bis zum 1. Mai.

Die Stoppelhude ruht von der letzten Hälfte des Septembers bis zum Frost. Dann werden die Bockumer

Schafe mit den Dorfschäfereien vereinigt, um mit diesen die Winterweide im ganzen Felde auszuüben.

Die Winterweide erstreckt sich bis zu der Zeit, wo die Bockumer Schafe wieder in die Hürden kommen.

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Weideberechtigung einiger Wülferoder Bauern.

uf dem Hinterberge des Bockumer Holzes besaßen einige Bauern aus Wülferode Weideberechtigung,

sowohl auf dem Oesselser als auch auf dem Ingelner Hinterberge. Diese Weideberechtigung wurde

auf Antrag der Wülferoder in Gold abgefunden.

Laut Protokoll vom März 1881 fand diesbezüglich eine Versammlung der Interessenten in der Heniesschen

Gastwirtschaft in Oesselse statt. Die Ingelner Interessenten wurden dabei vertreten vom Vorsteher Crone,

Vollmeier Heinr. Wilke, Halbmeier Heinr. Lüders und Halbköthner Heinr. Ruhkopf.

Zwischen der Gemeinde Oesselse und den Anwesenden aus Wülferode wurde vereinbart, die Abfindung

mit Grund und Boden vorzunehmen, und zwar mit 5 Morgen. Dem widersetzten sich jedoch die Vertreter

von Ingeln, die eine Abfindung in barem Gelde leisten wollten. Da der Morgen abgeforsteter Grundbesitz

zu jener Zeit zu 500 RM angenommen wurde, betrug die Abfindungssumme für Ingeln 1500 RM. Sämtliche

Anwesenden behielten sich vor, die Gültigkeit dieser Abfindung von der Zustimmung der nicht

erschienenen Interessenten abhängig zu machen.

Es wurde daraufhin eine neue Versammlung auf den 4. März 81 anberaumt. In dieser nehmen die

Wülferoder die Vereinbarung zurück, sich mit barem Gelde entschädigen zu lassen, sondern verlangten

Grundbesitz und zwar von beiden Gemeinden in einer Fläche. Oesselse hingegen wollte jetzt mit keinem

Grundbesitz, sondern ebenfalls mit barem Gelde abfinden. Nach weiteren Verhandlungen einigte man

sich schließlich in Anbetracht der großen Schwierigkeiten, die eine Abfindung mit Grundbesitz veranlassen

würde, für eine Entschädigung in barem Gelde.

So wurde die Weideberechtigung der Wülferoder auf dem Hinterberge gegen eine Zahlung von 1500 RM

pro Gemeinde abgelöst.

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