4 bestand - darstellung und bewertung - Stadtplanungsamt - Bamberg
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Vorbereitende Untersuchungen<br />
<strong>Bamberg</strong>-Starkenfeldstraße<br />
ANGABEN ZUM MONITORING<br />
Zeit<br />
1 ca. 2006/07<br />
2 ca. 2010<br />
3 ca. 2015<br />
4 ca. 2020<br />
Um die Wirksamkeit <strong>und</strong> den Erfolg integrierter Konzepte abschätzen zu können,<br />
sind Evaluations- <strong>und</strong> Monitoringsysteme erforderlich. Voraussetzung für die Evaluation<br />
ist ein schlüssiges Zielkonzept.<br />
Monitoring ist die Dokumentation, Beurteilung <strong>und</strong> Korrektur der Entwicklung im<br />
Rahmen des Projektes. Monitoring dient der kontinuierlichen Erhebung aussagefähiger<br />
quantitativer <strong>und</strong> qualitativer Daten <strong>und</strong> schafft so die Gr<strong>und</strong>lage für regelmäßige<br />
Informationen über die Entwicklung im Programmgebiet. Monitoring<br />
als Kontrollprozess sollte regelmäßig wiederholt werden, ersetzt aber nicht die<br />
Gesamtprüfung (Evaluation) des Projektes. Diese weiter ausdifferenzierte Wirkungsanalyse<br />
des Gesamtprozesses setzt einen umfangreicheren Methoden- <strong>und</strong><br />
Analyseansatz voraus, der auch die Vielschichtigkeit der verschiedenen Perspektiven<br />
der beteiligten Akteure in die Betrachtung mit einbezieht.<br />
Monitoring kann sich beispielsweise auf Datenanalyse, Befragungen, Erhebungsbögen<br />
<strong>und</strong> Diskussionen stützen. Eine regelmäßige Berichterstattung bildet die<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Optimierung des weiteren Vorgehens.<br />
Die Gutachter halten es für sinnvoll <strong>und</strong> erforderlich, ab 2006 die Gr<strong>und</strong>lagen für<br />
ein Monitoringsystem aufzubauen <strong>und</strong> in Abhängigkeit von den jeweiligen Zielsystemen<br />
danach ein Monitoring durchzuführen.<br />
Im Zuge der Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung des Evaluierungsprozesses können<br />
Teile durch die Bearbeiter <strong>und</strong>/oder das Stadtteilmanagement übernommen werden<br />
(z.B. die Beobachtung von Strukturdaten auf kleinräumiger Ebene), andere<br />
müssen durch einen externen Gutachter durchgeführt werden (z.B. die Prozessevaluierung<br />
des STM oder der Lenkungsgruppe).<br />
6.2 SCHEMATISCHE DARSTELLUNG DES EWK<br />
Die Nummerierung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist zwischenzeitlich nicht<br />
mehr durchgehend, da die regelmäßige Weiterentwicklung des EWK zu Streichungen<br />
oder Veränderungen geführt hat.<br />
Vornehmlich für alle sogenannten Ordnungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderungen<br />
– das sind vor allem Platzneugestaltungen, Querungen, Neugestaltung<br />
von Grünanlagen etc. – gilt, dass sie unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit<br />
auszuführen sind. Es wird darauf verzichtet, dies bei jeder Maßnahme<br />
einzeln anzumerken.<br />
Entwicklungskonzept<br />
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