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4 bestand - darstellung und bewertung - Stadtplanungsamt - Bamberg

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Vorbereitende Untersuchungen<br />

<strong>Bamberg</strong>-Starkenfeldstraße<br />

Erweiterungen:<br />

� Das Areal des gesamten Volksparks<br />

� Freiflächen südlich der Schulturnhalle<br />

� Teilflächen der Kloster-Langheim-Straße<br />

� Teilflächen der Pödeldorfer Straße<br />

Reduzierungen:<br />

� Zwei private Gr<strong>und</strong>stücke an der Ohmstraße<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Bamberg</strong> hat in seiner Sitzung am 27.07.2005 die Änderung<br />

der Gebietsabgrenzung des Untersuchungsgebietes für die Flächen Volkspark,<br />

Freiflächen südlich der Schulturnhalle <strong>und</strong> für private Gr<strong>und</strong>stücke an der<br />

Ohmstraße beschlossen. Die Änderung ist im Rathausjournal 18/2005 veröffentlicht.<br />

Insgesamt gilt nahezu vollständig für die vier vorstehend aufgeführten Flächenerweiterungen,<br />

dass sie geeignet sind, gr<strong>und</strong>legende Defizite im Untersuchungsgebiet<br />

zu beheben bzw. dass sie Potenziale für die gewünschte Entwicklung des<br />

Untersuchungsgebietes bieten; die jeweiligen Begründungen sind den Sanierungszielen<br />

bzw. dem Entwicklungskonzept zu entnehmen.<br />

Für die Festlegung des Sanierungsgebiets wird die Reduzierung um den Großteil<br />

des Teilbereichs 4 vorgeschlagen, da dieser keine gr<strong>und</strong>legenden Defizite aufweist.<br />

Gleiches gilt für die Flächen nördlich der Sudetenstraße <strong>und</strong> westlich der<br />

Adalbert-Stifter-Straße im Teilbereich 5, da die dortigen Defizite zwischenzeitlich<br />

im wesentlichen behoben wurden. Ebenso wird für die Festlegung des Sanierungsgebietes<br />

eine Reduzierung um die Flächen der Kleingartenanlage "Amselfang,<br />

Kolonie1" vorgeschlagen, da eine Verknüpfung mit den Zielen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

im rahmen des Projektes "Soziale Stadt" nicht herstellbar war.<br />

Gemäß § 142 Abs. 1 BauGB hat die Stadt <strong>Bamberg</strong> über die Abgrenzung des Sanierungsgebietes<br />

zu beschließen. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes<br />

erfolgt als gemeindliche Satzung auf Gr<strong>und</strong>lage des Entwicklungskonzeptes.<br />

Die Gutachter schlagen dazu die auf der folgenden Seite dargestellte Abgrenzung<br />

des Sanierungsgebietes (Geltungsbereich der Satzung, Plandatum 29.11.2006)<br />

vor.<br />

Das vorgeschlagene Sanierungsgebiet "Starkenfeldstraße" umfasst eine Fläche<br />

von ca. 69,89 ha <strong>und</strong> ist somit kleiner als das erweiterte Untersuchungsgebiet<br />

mit ca. 77,0 ha<br />

Abgrenzung / Verfahren / Festlegung<br />

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