Redaktionsfragen - Carto:net
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Organisation und Kalkulation<br />
Zusammenhang stehenden wirtschaftlich sinnvollen Aufwand abhängig sind [vgl. Schoppmeyer, J. (1981),<br />
S. 126].<br />
• Bestimmung des Preises eines kartographischen Produktes<br />
Die Bestimmung des voraussichtlichen Preises eines kartographischen Produktes erfolgt im Zuge einer<br />
Kostenträgerrechnung. Dafür müssen zunächst die voraussichtlichen Kosten für die unterschiedlichen<br />
Kostenarten geschätzt werden:<br />
1. Zu den Personalkosten zählen die Bruttogehälter, Bruttolöhne und Nebenkosten (z.B. Zulagen,<br />
Zuwendungen, Versicherungen, Beiträge etc. - insgesamt etwa 2 /3 der Lohnkosten) aller am<br />
Unternehmen beteiligter Personen (in Verwaltung, Versorgung, Produktion und Vertrieb). Weiters<br />
werden Gemeinkosten für Arbeiten (z.B. Aufräumen, Putzen, Reparatur etc.), die nicht direkt einem<br />
bestimmten Produkt zugerech<strong>net</strong> werden können, zugeschlagen [vgl. Pöhlmann, G. (1981), S. 103].<br />
Die Personalkosten werden meist als Stundensätze verrech<strong>net</strong>.<br />
2. Bei den Materialkosten treten Einzelkosten (Fertigungsmaterial inklusive Verschnitt, Schwund,<br />
sowie Ver- und Entsorgungskosten, Datengrundlagen, Vorlagen, Lizenzen, Werbungs- und<br />
Vertriebskosten inklusive Verpackungs-, Transport-, Versandkosten, eventuell noch Vertriebsrechte,<br />
Zölle etc.) und auch Gemeinkosten (Energie-, Wasser-, Abwasser-, Telefon-, Post-,<br />
Reinigungsmittelkosten etc.) auf. Letztere müssen wieder als Zuschlagsätze für die einzelne Produkte<br />
verrech<strong>net</strong> werden. Der Materialverbrauch kann durch den Anschaffungspreis, den Tagespreis zum<br />
Zeitpunkt der Durchführung oder den Wiederbeschaffungspreis berech<strong>net</strong> werden.<br />
3. Kalkulatorische Kosten berücksichtigen den tatsächlich aufgetretenen Wertverbrauch sowie<br />
Investitionen und Verluste, die gleichmäßig auf den Abrechnungszeitraum verteilt werden müssen<br />
(z.B. Abschreibungen 26 , Kredite, Zinsen, Wagniszuschläge, Mieten, Versicherungen, Steuern und<br />
Gebühren, Reisekosten etc.). Kalkulatorische Kosten sind hauptsächlich Gemeinkosten.<br />
4. Fremdleistungen (z.B. Druck und Buchbinderei außerhalb des Betriebes etc.) müssen schriftlich<br />
durch möglichst ausführliche und genaue Kostenvoranschläge, Verträge, oder ähnliches festgelegt<br />
werden 27 und fließen je nach dem als Einzel- oder Gemeinkosten in die Kalkulation ein.<br />
Falls eine Aufteilung der Kostenarten auf Kostenstellen erfolgt (eher nur bei großen Betrieben der Fall),<br />
müssen die Gemeinkosten auf die einzelnen Stellen verteilt werden. Die internen Hilfskostenstellen<br />
(Küche, Fuhrpark etc.) müssen aufgelöst werden, indem sie auf die anderen Stellen in Form von<br />
Zuschlägen verteilt werden (=Umlage). Das Ergebnis ist die Basis für die Kostenträgerrechnung.<br />
26 Abschreibungen sind Aufwände, die durch die Entwertung des Anlagevermögens entstehen.<br />
Abschreibungsraten sind gesetzlich vorgeschrieben. Für die Berechnung der produktspezifischen Gesamtkosten dürfen<br />
allerdings nicht die steuerrechtlich vorgeschriebenen planmäßigen Abschreibungen (z.B. 5 Jahre für Hardware, keine<br />
Abschreibung für Software etc.) verwendet werden. Stattdessen müssen die für die tatsächlich geplanten Investitionen<br />
relevanten kalkulatorischen Abschreibungen (maximal 3 Jahre für Hardware, Umlage der Software etc.) in die Berechnung<br />
einfließen.<br />
27 Dazu ist eine exakte Beschreibung aller gewünschter Tätigkeiten und der technischen Gegebenheiten erforderlich [Beispiel<br />
Druckerei siehe Kapitel 3.3.1.3]. Vor allem Kostenvoranschläge von Übersetzern, Autoren, Korrekturen etc. werden relativ<br />
häufig überschritten.<br />
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