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Redaktionsfragen - Carto:net

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Inhaltliche Bestandteile - Datengrundlagen<br />

• Aktuelle gedruckte kartographische Produkte können in kleineren Auflagen nach Bedarf (z.B. auf<br />

Plotter) ausgegeben werden.<br />

• Produkte auf digitalen Datenträgern (z.B. CD-ROM) können aktualisiert werden, indem zu den<br />

bestehenden Datensätzen Updates mit den Veränderungen hinzugefügt werden. (z.B. bei digitalen<br />

Karten für die Bootsnavigation erscheint jede Woche eine CD-ROM mit den neuesten Updates).<br />

• Über Onlineverbindungen (Inter<strong>net</strong>, Funk etc.) können die Nutzer jederzeit auf den aktuellsten Stand<br />

des Produktes zugreifen (z.B. Fahrzeugnavigation, Wetterkarten etc.).<br />

Die Überlegungen zu den Vorgangsweisen bei Verwaltung und Aktualisierung der Datenbestände wirken<br />

sich vielleicht nicht unmittelbar sofort bei der Erstellung eines Produktes aus. Sie werden aber spätestens<br />

dann wirksam, wenn die Daten für weitere Zwecke verwendet werden sollen.<br />

6.1.4 Rechtliche Situation<br />

Die rechtliche Situation im Zusammenhang mit den Datengrundlagen kartographischer Produkte ist sehr<br />

vielschichtig, komplex und teilweise sogar nicht restlos geklärt 47 [vgl. Pascher, G. A. (1996), S. 46]. Es ist<br />

aber wichtig, dass alle daraus erwachsenden Fragen von der Redaktion berücksichtigt werden und damit<br />

eine rechtliche Absicherung des Produktes stattfindet.<br />

Bei kartographischen Produkten müssen hauptsächlich Urheberrechte, Nutzungsrechte und<br />

Lizenzbestimmungen, Autorenrechte sowie Produkthaftungen beachtet werden. Diese vier Bereiche<br />

werden nun etwas näher betrachtet.<br />

6.1.4.1 Urheberrecht<br />

Ein Kartograph, der ein (analoges oder digitales) kartographisches Produkt als „persönliche geistige<br />

Schöpfung“ erarbeitet, ist nach dem Urheberrechtsgesetz bis 70 Jahre nach seinem Tod der Urheber<br />

dieses Werkes. Das Urheberrecht gilt international und ist personengebunden. Juristische Personen (z.B.<br />

bei der Erstellung eines Produktes durch eine GmbH) müssen daher Nachweise über die<br />

Urheberpersönlichkeit erbringen. Das Urheberrecht bedarf keiner Anmeldung oder Eintragung in ein<br />

Register, sondern entsteht mit der Erarbeitung des Produktes. Der Urheber erhält das Recht, ob und wie<br />

er sein Werk veröffentlicht. Entstellungen, andere Beeinträchtigungen oder Kopien können verboten<br />

werden [vgl. DGfK (1992), Kapitel 32.1, S. 2 und Aschenberner, P. (1995), S. 108].<br />

Die geometrischen Inhalte eines kartographischen Produktes (ohne Generalisierung) stehen allerdings<br />

durch die natürlichen Gegebenheiten fest und können nicht im Sinne der freien Gestaltung in einer Karte<br />

47 Im Frühjahr 2000 ist ein Symposium „Urheberrecht in der Kartographie und Geographischen Informationstechnologie“ beim<br />

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in Wien geplant, wo diese Fragen behandelt werden sollen.<br />

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