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12. symposium brückenbau - zeitschrift-brueckenbau Construction ...

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<strong>12.</strong> SYMPOSIUM BRÜCKENBAU<br />

5 Funktionsbauvertrag<br />

5.1 Umfang und Regelungen<br />

Unter dem Begriff »Public Private<br />

Partnership« (PPP) wird eine vertraglich<br />

geregelte Zusammenarbeit zwischen<br />

öffentlichen und privaten Auftragnehmern<br />

über einen festgelegten<br />

Zeitraum verstanden, der Funktionsbauvertrag<br />

ist hier eine Sonderform<br />

von PPP. Im vorliegenden Fall der A 6<br />

ist der Auftragnehmer für den Bau und<br />

die Erhaltung der Gewerke über einen<br />

Zeitraum von 25 Jahren verantwortlich,<br />

während der Betrieb weiterhin bei der<br />

Straßenbauverwaltung verbleibt.<br />

Leistungsumfang Zuständigkeit<br />

Bau und Erhaltung:<br />

- Oberbau, Erdbau, Entwässerung<br />

- Brückenbau, Lärmschutz, Ausstattung Auftragnehmer<br />

- Landschaftsbau<br />

- bauliche Erhaltung für 25 Jahre<br />

Betrieb: Betriebsdienst, Winterdienst Auftraggeber<br />

16 Regelungen im Funktionsbauvertrag<br />

© Staatliches Bauamt Würzburg<br />

Teil A konventionell B1 funktional B2 funktional C funktional<br />

kreuzende Straßen, Entwässerung, vier Brückenbauwerke bauliche Erhaltung<br />

sonstige Ausstattung, Erdbau, (Unterführungen),<br />

Rückbau bestehender Oberbau, Lärmschutzanlagen<br />

BAB Markierung,<br />

Schutz- und<br />

Leiteinrichtungen,<br />

Landschaftsbau<br />

17 Teile des Bauvertrages<br />

© Staatliches Bauamt Würzburg<br />

18 Anforderungen nach BTV Funktion-ING-A6<br />

© Staatliches Bauamt Würzburg<br />

78 BRÜCKENBAU | 1/2 . 2012<br />

Folgende Erwartungen sind an den<br />

Funktionsbauvertrag geknüpft:<br />

– Funktionale Leistungsbeschreibung<br />

zur Förderung von Innovationen durch<br />

den Auftragnehmer,<br />

– Termin- und Kostensicherheit durch<br />

einen umfassenden gewerkeübergreifenden<br />

Funktionsbauvertrag,<br />

– Qualitätsverbesserung durch die<br />

Zusammenfassung von Bau und<br />

Erhaltung,<br />

– Optimierung der Wirtschaftlichkeit<br />

durch Abstimmung der Bauweise mit<br />

dem Erhaltungskonzept der einzelnen<br />

Bieter im Rahmen der Angebote,<br />

– Risikoverteilung durch optimale<br />

Aufgabenverteilung mit dem Ziel<br />

eines langfristig wirtschaftlichen und<br />

nachhaltigen Bauens.<br />

Zustandsnote<br />

Schadensmerkmale<br />

Standsicherheit Verkehrssicherheit Dauerhaftigkeit<br />

Abnahme ≤ 1,90 0,00 0,00 ≤ 2,00<br />

Erhaltungszeitraum ≤ 2,90 ≤ 2,00 ≤ 2,00 ≤ 3,00<br />

Abnahme nach<br />

Erhaltungszeitraum ≤ 2,40 ≤ 1,00 ≤ 1,00 ≤ 2,00<br />

Der Bauvertrag für den sechsstreifigen<br />

Ausbau der A 6 besteht aus vier Teilen:<br />

– A: Konventionell mit Einheitspreisen<br />

ausgeschriebene Bauleistungen;<br />

– B1: Funktional mit einem Leistungsprogramm<br />

ausgeschriebene Bauleistungen<br />

der 5,60 km langen Strecke;<br />

– B2: Funktional in einem Leistungsprogramm<br />

ausgeschriebene Bauleistungen<br />

des Ingenieurbaus, vier<br />

Unterführungsbauwerke und 2,70 km<br />

lange und bis zu 11 m hohe Lärmschutzanlagen<br />

umfassend;<br />

– C: Funktional in einem Leistungsprogramm<br />

ausgeschriebene Leistungen<br />

für die Erhaltung der Teile B 1<br />

und B 2 über einen Zeitraum von<br />

25 Jahren.<br />

Den Verdingungsunterlagen der Teile B 1<br />

und B 2 lag eine Referenzplanung mit<br />

definierten Mindestbedingungen bei,<br />

der Bieter konnte also wahlweise die<br />

Referenzplanung übernehmen oder<br />

Alternativen anbieten. Während des<br />

Erhaltungszeitraums von 25 Jahren sind<br />

mehrere Erhaltungsraten vereinbart,<br />

die erste Rate wird nach neun Jahren<br />

und alle anderen im Anschluss daran<br />

nach jeweils drei Jahren fällig. Voraussetzung<br />

für die Zahlungen ist, dass die<br />

funktionalen Anforderungen erfüllt sind.<br />

Für den Betriebs- und den Winterdienst<br />

ist weiterhin die Autobahndirektion<br />

Nordbayern zuständig. Die Auftragssumme<br />

für den Funktionsbauvertrag<br />

betrug ca. 65.000.000 €, unterteilt<br />

in 51.500.000 € für den Bau und<br />

13.500.000 € für die Erhaltung.<br />

5.2 BTV Funktion-ING-A6<br />

Während des Erhaltungszeitraumes<br />

werden funktionale Anforderungen<br />

an die Ingenieurbauwerke festgelegt,<br />

deren Einhaltung vom Auftragnehmer in<br />

regelmäßigen Abständen nachgewiesen<br />

werden müssen. Für das vorliegende<br />

Pilotprojekt des sechsstreifigen Ausbaus<br />

der A 6 wurden die»Besonderen Technischen<br />

Vertragsbedingungen und Richtlinien<br />

für Funktionsbauverträge im<br />

Ingenieurbau« (BTV Funktion-ING-A6)<br />

erarbeitet. Sie behandeln die funktionalen<br />

Anforderungen an die Erhaltung und<br />

die bauwerksartspezifischen Funktionsanforderungen<br />

an die Ingenieurbauwerke<br />

während der Vertragslaufzeit. Mittlerweile<br />

werden vom Bundesministerium<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

die »Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen<br />

und Richtlinien für Funktionsbauverträge<br />

von Ingenieurbauten«<br />

(ZTV Funktion-ING) erarbeitet.

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