12. symposium brückenbau - zeitschrift-brueckenbau Construction ...
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<strong>12.</strong> SYMPOSIUM BRÜCKENBAU<br />
5 Funktionsbauvertrag<br />
5.1 Umfang und Regelungen<br />
Unter dem Begriff »Public Private<br />
Partnership« (PPP) wird eine vertraglich<br />
geregelte Zusammenarbeit zwischen<br />
öffentlichen und privaten Auftragnehmern<br />
über einen festgelegten<br />
Zeitraum verstanden, der Funktionsbauvertrag<br />
ist hier eine Sonderform<br />
von PPP. Im vorliegenden Fall der A 6<br />
ist der Auftragnehmer für den Bau und<br />
die Erhaltung der Gewerke über einen<br />
Zeitraum von 25 Jahren verantwortlich,<br />
während der Betrieb weiterhin bei der<br />
Straßenbauverwaltung verbleibt.<br />
Leistungsumfang Zuständigkeit<br />
Bau und Erhaltung:<br />
- Oberbau, Erdbau, Entwässerung<br />
- Brückenbau, Lärmschutz, Ausstattung Auftragnehmer<br />
- Landschaftsbau<br />
- bauliche Erhaltung für 25 Jahre<br />
Betrieb: Betriebsdienst, Winterdienst Auftraggeber<br />
16 Regelungen im Funktionsbauvertrag<br />
© Staatliches Bauamt Würzburg<br />
Teil A konventionell B1 funktional B2 funktional C funktional<br />
kreuzende Straßen, Entwässerung, vier Brückenbauwerke bauliche Erhaltung<br />
sonstige Ausstattung, Erdbau, (Unterführungen),<br />
Rückbau bestehender Oberbau, Lärmschutzanlagen<br />
BAB Markierung,<br />
Schutz- und<br />
Leiteinrichtungen,<br />
Landschaftsbau<br />
17 Teile des Bauvertrages<br />
© Staatliches Bauamt Würzburg<br />
18 Anforderungen nach BTV Funktion-ING-A6<br />
© Staatliches Bauamt Würzburg<br />
78 BRÜCKENBAU | 1/2 . 2012<br />
Folgende Erwartungen sind an den<br />
Funktionsbauvertrag geknüpft:<br />
– Funktionale Leistungsbeschreibung<br />
zur Förderung von Innovationen durch<br />
den Auftragnehmer,<br />
– Termin- und Kostensicherheit durch<br />
einen umfassenden gewerkeübergreifenden<br />
Funktionsbauvertrag,<br />
– Qualitätsverbesserung durch die<br />
Zusammenfassung von Bau und<br />
Erhaltung,<br />
– Optimierung der Wirtschaftlichkeit<br />
durch Abstimmung der Bauweise mit<br />
dem Erhaltungskonzept der einzelnen<br />
Bieter im Rahmen der Angebote,<br />
– Risikoverteilung durch optimale<br />
Aufgabenverteilung mit dem Ziel<br />
eines langfristig wirtschaftlichen und<br />
nachhaltigen Bauens.<br />
Zustandsnote<br />
Schadensmerkmale<br />
Standsicherheit Verkehrssicherheit Dauerhaftigkeit<br />
Abnahme ≤ 1,90 0,00 0,00 ≤ 2,00<br />
Erhaltungszeitraum ≤ 2,90 ≤ 2,00 ≤ 2,00 ≤ 3,00<br />
Abnahme nach<br />
Erhaltungszeitraum ≤ 2,40 ≤ 1,00 ≤ 1,00 ≤ 2,00<br />
Der Bauvertrag für den sechsstreifigen<br />
Ausbau der A 6 besteht aus vier Teilen:<br />
– A: Konventionell mit Einheitspreisen<br />
ausgeschriebene Bauleistungen;<br />
– B1: Funktional mit einem Leistungsprogramm<br />
ausgeschriebene Bauleistungen<br />
der 5,60 km langen Strecke;<br />
– B2: Funktional in einem Leistungsprogramm<br />
ausgeschriebene Bauleistungen<br />
des Ingenieurbaus, vier<br />
Unterführungsbauwerke und 2,70 km<br />
lange und bis zu 11 m hohe Lärmschutzanlagen<br />
umfassend;<br />
– C: Funktional in einem Leistungsprogramm<br />
ausgeschriebene Leistungen<br />
für die Erhaltung der Teile B 1<br />
und B 2 über einen Zeitraum von<br />
25 Jahren.<br />
Den Verdingungsunterlagen der Teile B 1<br />
und B 2 lag eine Referenzplanung mit<br />
definierten Mindestbedingungen bei,<br />
der Bieter konnte also wahlweise die<br />
Referenzplanung übernehmen oder<br />
Alternativen anbieten. Während des<br />
Erhaltungszeitraums von 25 Jahren sind<br />
mehrere Erhaltungsraten vereinbart,<br />
die erste Rate wird nach neun Jahren<br />
und alle anderen im Anschluss daran<br />
nach jeweils drei Jahren fällig. Voraussetzung<br />
für die Zahlungen ist, dass die<br />
funktionalen Anforderungen erfüllt sind.<br />
Für den Betriebs- und den Winterdienst<br />
ist weiterhin die Autobahndirektion<br />
Nordbayern zuständig. Die Auftragssumme<br />
für den Funktionsbauvertrag<br />
betrug ca. 65.000.000 €, unterteilt<br />
in 51.500.000 € für den Bau und<br />
13.500.000 € für die Erhaltung.<br />
5.2 BTV Funktion-ING-A6<br />
Während des Erhaltungszeitraumes<br />
werden funktionale Anforderungen<br />
an die Ingenieurbauwerke festgelegt,<br />
deren Einhaltung vom Auftragnehmer in<br />
regelmäßigen Abständen nachgewiesen<br />
werden müssen. Für das vorliegende<br />
Pilotprojekt des sechsstreifigen Ausbaus<br />
der A 6 wurden die»Besonderen Technischen<br />
Vertragsbedingungen und Richtlinien<br />
für Funktionsbauverträge im<br />
Ingenieurbau« (BTV Funktion-ING-A6)<br />
erarbeitet. Sie behandeln die funktionalen<br />
Anforderungen an die Erhaltung und<br />
die bauwerksartspezifischen Funktionsanforderungen<br />
an die Ingenieurbauwerke<br />
während der Vertragslaufzeit. Mittlerweile<br />
werden vom Bundesministerium<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
die »Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen<br />
und Richtlinien für Funktionsbauverträge<br />
von Ingenieurbauten«<br />
(ZTV Funktion-ING) erarbeitet.