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Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland

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Die Immobilien und beweglichen Güter werden öffentlich verkauft, es sei denn <strong>der</strong> Friedensrichter<br />

erlaubt den freihändigen Verkauf im Interesse des Min<strong>der</strong>jährigen.<br />

Der Vormund und <strong>der</strong> Gegenvormund dürfen nur mit Erlaubnis des Friedensrichters<br />

Güter des Min<strong>der</strong>jährigen anmieten. Der Friedensrichter bestimmt die Modalitäten.<br />

Grundsätzlich dürfen <strong>der</strong> Vormund und <strong>der</strong> Gegenvormund nicht die Güter des Min<strong>der</strong>jährigen<br />

kaufen.<br />

7. Konflikte zwischen dem Min<strong>der</strong>jährigen und dem Vormund<br />

Wenn gravierende Konflikte zwischen dem Min<strong>der</strong>jährigen und dem Vormund o<strong>der</strong> ggf.<br />

mit dem Gegenvormund bestehen, kann <strong>der</strong> Mündel sich in den Angelegenheiten, die<br />

seine Person betreffen ab dem 12. Lebensjahr (ab 15 Jahren für die Angelegenheiten,<br />

die sein Vermögen betreffen) schriftlich o<strong>der</strong> mündlich an den Prokurator des Königs<br />

wenden. Der Prokurator holt alle erfor<strong>der</strong>lichen Informationen ein. Wenn er die Anfrage<br />

des Min<strong>der</strong>jährigen als begründet ansieht „ruft“ er den Friedensrichter an, um den Konflikt<br />

zu lösen. Der Friedensrichter entscheidet nach Anhörung des Min<strong>der</strong>jährigen, des<br />

Vormundes und des Gegenvormundes.<br />

8. Informationsmöglichkeit des Friedensrichters<br />

Der Friedensrichter kann alle Maßnahmen treffen, um über sich ein Bild über die Familiensituation,<br />

die moralische und materielle Situation und Lebensbedingungen des Min<strong>der</strong>jährigen<br />

zu machen. Er kann insbeson<strong>der</strong>e beim Prokurator eine Sozialuntersuchung<br />

durch den zuständigen Sozialdienst anfragen.<br />

9. Rechenschaftsablegung des Vormundes<br />

Der Vormund hinterlegt beim Friedensgericht jährlich einen Rechenschaftsbericht bezüglich<br />

seiner Verwaltung. Diesen Bericht erhalten auch <strong>der</strong> Gegenvormund und <strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>jährige ab 15 Jahren. Der Friedensrichter kann von Amts wegen o<strong>der</strong> auf Antrag<br />

des Gegenvormundes den Vormund zwecks Erläuterung vorladen. Die Form und den<br />

Inhalt des Rechenschaftsberichts wird durch Königlichen Erlass festgelegt.<br />

Jährlich hinterlegt <strong>der</strong> Vormund auch einen Bericht über die Erziehung des Min<strong>der</strong>jährigen<br />

und über die Maßnahmen, die eine freie Entfaltung des Min<strong>der</strong>jährigen ermöglicht<br />

haben. Der Gegenvormund hat auch Einsicht in diesen Bericht.<br />

Am Ende <strong>der</strong> Vormundschaft o<strong>der</strong> bei Übergabe muss <strong>der</strong> Vormund einen definitiven<br />

Rechenschaftsbericht vorlegen. Vor Gutheißung des definitiven Rechenschaftsberichts<br />

darf kein Vertrag zwischen dem Vormund und dem Min<strong>der</strong>jährigen abgeschlossen werden.<br />

10. Klagemöglichkeit des Min<strong>der</strong>jährigen<br />

Die Klagemöglichkeit des Min<strong>der</strong>jährigen gegen den Vormund o<strong>der</strong> Gegenvormund<br />

verjährt nach 5 Jahren ab dem Alter <strong>der</strong> Volljährigkeit, auch wenn <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>jährige<br />

zuvor für mündig erklärt wurde.<br />

11. Mündigkeitserklärung des Min<strong>der</strong>jährigen<br />

Der Min<strong>der</strong>jährige ab 15 Jahren, <strong>der</strong> we<strong>der</strong> Vater noch Mutter hat, kann für mündig<br />

erklärt werden, wenn <strong>der</strong> Vormund und <strong>der</strong> Gegenvormund ihn für fähig beurteilen. Der<br />

Vormund und <strong>der</strong> Gegenvormund hinterlegen den Antrag beim Jugendgericht. Wenn<br />

sie sich uneinig sind, hinterlegt einer <strong>der</strong> beiden den Antrag. In diesem Fall muss <strong>der</strong><br />

Jugendrichter denjenigen anhören o<strong>der</strong> zumindest vorladen, <strong>der</strong> den Antrag nicht gestellt<br />

hat.

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