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Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland

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134<br />

wie Unterstützung von Seiten <strong>der</strong> Jugendgesundheitsfürsorge. In den Schulen bestehen<br />

z.B. sogenannte Z.A.T.s (Zorg Advies Teams), in denen Lehrkräfte gemeinsam mit<br />

Trägern <strong>der</strong> Jugendhilfe Entwicklungs- o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Probleme <strong>der</strong> Jugendlichen besprechen<br />

und Ziele setzen, und wenn nötig, die Jugendlichen an an<strong>der</strong>e Träger überweisen.<br />

Diese Formen nicht-indizierter Jugendhilfe erfüllen wichtige präventive Funktionen<br />

durch pädagogische Hilfen für die Sorgeberechtigten und durch das Melden von<br />

Problemen an die Kin<strong>der</strong>schutzbehörde. 136 Der Minister für Jugend und Familie plant<br />

innerhalb von vier Jahren in je<strong>der</strong> Gemeinde mindestens ein Zentrum für Jugend und<br />

Familie einzurichten (in Schulen, Beratungsstellen, Gesundheitseinrichtungen), an das<br />

sich Eltern von Kin<strong>der</strong>n bis 18 Jahren mit Erziehungsfragen wenden können und hat<br />

dafür 440 Millionen Euro bereitgestellt. 137<br />

An <strong>der</strong> Schnittstelle induzierter und nicht-induzierter Jugendhilfe bieten einzelne Träger<br />

befristete Hilfen an: So bietet das Bureau Jeugdzorg <strong>der</strong> Provinz Limburg Jugendlichen,<br />

bei denen keine Indikation für Jugendhilfe festgestellt wurde, und/o<strong>der</strong> ihre Eltern<br />

bzw. Sorgeberechtigten Beratungsgespräche an. Diese (durchschnittlich fünf) Beratungsgespräche<br />

werden vom Bureau Jeugdzorg <strong>der</strong> Provinz Limburg selbst erbracht,<br />

um Überweisungen an an<strong>der</strong>e Leistungsträger und die damit verbundenen Wartezeiten<br />

zu vermeiden.<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> kommunalen Jugendhilfe sollen in Zukunft auch verschiedene Informationssysteme<br />

organisiert werden. Der „verwijsindex“ sammelt Risikomeldungen<br />

über Jugendliche bis 23 Jahre verschiedener Hilfeerbringer und för<strong>der</strong>t so den Austausch<br />

und die Zusammenarbeit zwischen und innerhalb <strong>der</strong> Gemeinden. Die Meldungen<br />

sollen über die Website www.verwijsindex.nl o<strong>der</strong> automatisch über die geplante<br />

elektronische Kin<strong>der</strong>akte erfolgen. Es werden jedoch keine inhaltlichen Angaben über<br />

die Probleme <strong>der</strong> Jugendlichen gemacht.<br />

Die Jugendabteilungen <strong>der</strong> gemeindlichen Gesundheitsdienste (GGD) sind auch zuständig<br />

für die Überwachung <strong>der</strong> Gesundheit von Kin<strong>der</strong>n zwischen 0 und 4 Jahren<br />

und im Schulbereich von 4 bis 12 Jahren durch Reihenuntersuchungen. Sie sollen Datenbanken<br />

mit entsprechenden Kin<strong>der</strong>akten anlegen. Ab 2008 soll jedes Kind, das in<br />

den Nie<strong>der</strong>landen geboren wird, eine elektronische Kin<strong>der</strong>akte (Elektronisch kinddossier)<br />

bekommen. Ab 2009 soll die Führung <strong>der</strong> elektronischen Kin<strong>der</strong>akten obligatorisch<br />

sein. In die Akte werden Informationen über das Kind, seine Familiensituation und<br />

seine Umgebung aufgenommen. Die Akten werden vom Jugendgesundheitsdienst<br />

(jeugdgezondheidszorg) geführt. An<strong>der</strong>e Einrichtungen können Informationen liefern,<br />

haben aber kein Einsichtsrecht. 138<br />

6. Adoption<br />

6.1 Allgemeines<br />

Erst 1956 wurde in den Nie<strong>der</strong>landen die Adoption im Bürgerlichen Gesetzbuch (Titel<br />

12, Buch 1 BW, Art. 227-232) und im Prozessrecht geregelt (Titel 8 Buch 3, Art. 970 -<br />

984 Rv). Während anfangs die Interessen des Kindes im Vor<strong>der</strong>grund standen, wurden<br />

im Rahmen mehrerer Reformen des Adoptionsrechts die Rechte <strong>der</strong> potentiellen Adoptiveltern<br />

gestärkt: seit 1973 müssen die Adoptiveltern vor <strong>der</strong> Adoption das Kind nur ein<br />

Jahr (anfangs drei Jahre) lang versorgt haben und eine Adoption ist auch möglich,<br />

wenn ein Adoptivelternteil vor Ablauf dieser Zeit verstirbt. Seit 1979 besteht die Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> Stiefelternadoption. Seit 1998 können nicht nur Ehepaare, son<strong>der</strong>n auch<br />

Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft und Einzelpersonen ein Kind adoptieren. Die<br />

Mindest- (18 Jahre) und Höchstgrenzen (50 Jahre) für den Altersunterschied zwischen<br />

Adoptiveltern und – kind wurden auf die Mindestgrenze von 18 Jahren reduziert. Ein<br />

136<br />

Klompe-Toets, S. 176.<br />

137<br />

Vgl. www.jeugdengezin.nl/nieuwsberichten/2007/440-miljoen-voor-cjg.asp<br />

138 Vgl. www.EKD.nl.

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