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Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland

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1.2 Die Provinzen<br />

126<br />

Jede <strong>der</strong> 12 Provinzen wird gemeinsam vom Kommissar <strong>der</strong> Königin (Commissaris<br />

van de Koningin) und dem Parlament <strong>der</strong> Provinz (Provinciale Staten) bzw. dem aus<br />

seinen Reihen gebildeten Deputiertenausschuss (Gedeputeerde Staten) verwaltet. Der<br />

Kommissar <strong>der</strong> Königin ist sowohl Organ des Reiches als <strong>der</strong> Provinz und damit eine<br />

wichtige Verbindung zwischen Reich und Provinz.<br />

Die dezentralisierte Verwaltungsstruktur prägt auch die Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe, die<br />

primär die Aufgabe <strong>der</strong> Provinzen (und Kommunen) ist. Die Provinzen sind für die<br />

Durchführung <strong>der</strong> im Wet op de jeugdzorg geregelten Aufgaben <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe<br />

verantwortlich und verwalten die zur Finanzierung dieser Aufgaben vom<br />

Reich zur Verfügung gestellten Mittel. Die Büros für Jugendhilfe als Institutionen <strong>der</strong><br />

Provinzen entscheiden über die konkreten Leistungen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe. Die<br />

Kin<strong>der</strong>schutzbehörden (Raad voor de Kin<strong>der</strong>bescherming) als Unterteil <strong>der</strong> Justizverwaltung<br />

sind an den jeweiligen Gerichtsbezirken (arrondissementen) angesiedelt. In<br />

Limburg gibt es Nie<strong>der</strong>lassungen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzbehörden in Maastricht und Roermond.<br />

1.3 Die Gemeinden<br />

Die unterste Verwaltungsebene bilden die Städte und Gemeinden, die sowohl Aufgaben<br />

<strong>der</strong> Selbstverwaltung als auch <strong>der</strong> Auftragsverwaltung erfüllen. Ihr oberstes Organ<br />

ist <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at (Gemeenteraad), <strong>der</strong> zusammen mit dem Kollegium aus Bürgermeister<br />

und Beigeordneten (College van Burgermeester en Wethou<strong>der</strong>s) und dem<br />

Bürgermeister die Gemeinde leitet. Die Verwaltung <strong>der</strong> Gemeinde ist in verschiedene<br />

Fachabteilungen geglie<strong>der</strong>t. Im Bereich <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe sind die Gemeinden<br />

für allgemeine Maßnahmen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe (allgemeine Jugend(sozial-)arbeit<br />

und präventive Maßnahmen), aber auch für die Durchsetzung <strong>der</strong><br />

Schulpflicht verantwortlich. Die allgemeinen Maßnahmen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe<br />

sind meistens an alle Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen gerichtet und sollen die Entwicklung <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong> för<strong>der</strong>n und die Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben unterstützen. Hierzu gehören<br />

die allgemeine Jugendsozialarbeit und die Schulsozialarbeit. Die finanziellen Mittel<br />

für die Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe werden den Gemeinden auf <strong>der</strong> Grundlage des Wet<br />

Maatschappelijke On<strong>der</strong>steuning (WMO) entwe<strong>der</strong> vom Reich zugewiesen o<strong>der</strong> von<br />

ihnen aus eigenen Haushaltsmitteln aufgebracht.<br />

2. Die Doppelstruktur <strong>der</strong> Jugendhilfe<br />

Die zentralen Einrichtungen <strong>der</strong> Jugendhilfe in den Nie<strong>der</strong>landen sind die Büros für<br />

Jugendhilfe (Bureau Jeugdzorg) und <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzbehörde (Raad voor de Kin<strong>der</strong>bescherming).<br />

Während die Kin<strong>der</strong>schutzbehörde im Bereich des Kin<strong>der</strong>schutzes, <strong>der</strong><br />

Adoption, in Scheidungsverfahren und bei Strafverfahren gegen Min<strong>der</strong>jährigen tätig<br />

ist, sind die Büros für Jugendhilfe die zentrale Instanz für die Gewährung von Leistungen<br />

<strong>der</strong> (freiwilligen) Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe. Mit <strong>der</strong> Reform des Jugendhilferechts<br />

durch das Wet op de Jeugdzorg wurde die Integration <strong>der</strong> freiwilligen und <strong>der</strong> zwingenden<br />

Jugendhilfe in einem System angestrebt. Die Büros für Jugendhilfe und die Kin<strong>der</strong>schutzbehörden<br />

ergänzen und unterstützen einan<strong>der</strong> in ihren jeweiligen Aufgabengebieten.<br />

So hat das Büro für Jugendhilfe eine Reihe von Aufgaben im Bereich des<br />

Kin<strong>der</strong>schutzes: u. a. ist es Beratungs- und Meldepunkt bei Kindesmisshandlung 117<br />

und es stellt häufig auch die Familienvormün<strong>der</strong> bei Schutzaufsicht.<br />

117 Art. 10 Abs. 1 e Wjz.

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