Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland
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1.4.7 Courage<br />
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Courage betreut Jugendliche überwiegend in <strong>der</strong> Euregio Maas-Rhein (B/D/NL). Courage<br />
VoG als belgischer individual-pädagogischer Träger arbeitet auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
einer Konvention mit dem Ministerium <strong>der</strong> Deutschsprachigen Gemeinschaft.<br />
Courage bietet individualpädagogische Hilfen in ambulanter und stationärer Form an.<br />
Dazu gehören:<br />
- aufsuchendes Clearing<br />
- intensive ambulante Einzelfallbetreuung<br />
- Eltern- und Familienberatung<br />
- Freizeit- und Beschäftigungsprojekte<br />
- Patenfamilienbetreuung<br />
- stationäre Einzelfallbetreuung<br />
1.5 Kostenbeteiligung<br />
1.5.1 Eigenbeteiligung bei Unterbringungsmaßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Jugendhilfe<br />
Eine Eigenbeteiligung <strong>der</strong> Unterhaltspflichtigen wird gemäß einer Tabelle berechnet.<br />
Dabei werden das Netto-Einkommen und die Haushaltszusammensetzung berücksichtigt.<br />
Der Jugendhilfedienst bzw. <strong>der</strong> Jugendrichter legt die Höhe <strong>der</strong> Eigenbeteiligung unter<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> oben erwähnten Tabelle fest. Diesen sind alle relevanten Angaben<br />
zu übermitteln. Wird das verweigert, kann <strong>der</strong> Höchstbetrag festgelegt werden.<br />
Die Eigenbeteiligung wird auf ein Konto des Ministeriums überwiesen. Verpflichtet sich<br />
<strong>der</strong> Unterhaltspflichtige die Kosten <strong>der</strong> Maßnahme direkt an den zuständigen Träger zu<br />
zahlen, wird keine Eigenbeteiligung festgelegt. War ein Unterhaltspflichtiger vor <strong>der</strong><br />
Unterbringungsmaßnahme verpflichtet, Unterhaltszahlungen für den Jugendlichen zu<br />
leisten, so entspricht die Eigenbeteiligung mindestens <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Unterhaltszahlungen.<br />
1.5.2 Verringerung <strong>der</strong> Eigenbeteiligung<br />
Die Eigenbeteiligung kann niedriger festgelegt werden, wenn finanzielle o<strong>der</strong> soziale<br />
Schwierigkeiten dies rechtfertigen, z.B.:<br />
• Bezug von Einglie<strong>der</strong>ungseinkommen;<br />
• Bezug von Arbeitslosenunterstützung;<br />
• wenn mehrere Kin<strong>der</strong> einer Familie untergebracht sind.<br />
Der Mindestbetrag beträgt pro Familie 10 €/Monat.<br />
1.5.3 Kostenbeteiligung bei Volljährigkeit des Untergebrachten<br />
Wird die Maßnahme über die Volljährigkeit hinaus verlängert, ist die Eigenbeteiligung<br />
weiter zu zahlen.<br />
Endet hingegen die Unterhaltspflicht, muss <strong>der</strong> junge Volljährige die Eigenbeteiligung<br />
selbst zahlen, unter Berücksichtigung seines Nettoeinkommens.