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Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland

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1.4.7 Courage<br />

87<br />

Courage betreut Jugendliche überwiegend in <strong>der</strong> Euregio Maas-Rhein (B/D/NL). Courage<br />

VoG als belgischer individual-pädagogischer Träger arbeitet auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

einer Konvention mit dem Ministerium <strong>der</strong> Deutschsprachigen Gemeinschaft.<br />

Courage bietet individualpädagogische Hilfen in ambulanter und stationärer Form an.<br />

Dazu gehören:<br />

- aufsuchendes Clearing<br />

- intensive ambulante Einzelfallbetreuung<br />

- Eltern- und Familienberatung<br />

- Freizeit- und Beschäftigungsprojekte<br />

- Patenfamilienbetreuung<br />

- stationäre Einzelfallbetreuung<br />

1.5 Kostenbeteiligung<br />

1.5.1 Eigenbeteiligung bei Unterbringungsmaßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Jugendhilfe<br />

Eine Eigenbeteiligung <strong>der</strong> Unterhaltspflichtigen wird gemäß einer Tabelle berechnet.<br />

Dabei werden das Netto-Einkommen und die Haushaltszusammensetzung berücksichtigt.<br />

Der Jugendhilfedienst bzw. <strong>der</strong> Jugendrichter legt die Höhe <strong>der</strong> Eigenbeteiligung unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> oben erwähnten Tabelle fest. Diesen sind alle relevanten Angaben<br />

zu übermitteln. Wird das verweigert, kann <strong>der</strong> Höchstbetrag festgelegt werden.<br />

Die Eigenbeteiligung wird auf ein Konto des Ministeriums überwiesen. Verpflichtet sich<br />

<strong>der</strong> Unterhaltspflichtige die Kosten <strong>der</strong> Maßnahme direkt an den zuständigen Träger zu<br />

zahlen, wird keine Eigenbeteiligung festgelegt. War ein Unterhaltspflichtiger vor <strong>der</strong><br />

Unterbringungsmaßnahme verpflichtet, Unterhaltszahlungen für den Jugendlichen zu<br />

leisten, so entspricht die Eigenbeteiligung mindestens <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Unterhaltszahlungen.<br />

1.5.2 Verringerung <strong>der</strong> Eigenbeteiligung<br />

Die Eigenbeteiligung kann niedriger festgelegt werden, wenn finanzielle o<strong>der</strong> soziale<br />

Schwierigkeiten dies rechtfertigen, z.B.:<br />

• Bezug von Einglie<strong>der</strong>ungseinkommen;<br />

• Bezug von Arbeitslosenunterstützung;<br />

• wenn mehrere Kin<strong>der</strong> einer Familie untergebracht sind.<br />

Der Mindestbetrag beträgt pro Familie 10 €/Monat.<br />

1.5.3 Kostenbeteiligung bei Volljährigkeit des Untergebrachten<br />

Wird die Maßnahme über die Volljährigkeit hinaus verlängert, ist die Eigenbeteiligung<br />

weiter zu zahlen.<br />

Endet hingegen die Unterhaltspflicht, muss <strong>der</strong> junge Volljährige die Eigenbeteiligung<br />

selbst zahlen, unter Berücksichtigung seines Nettoeinkommens.

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