Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland
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4.2 Der Entzug <strong>der</strong> elterlichen Sorge<br />
149<br />
Das Sorgerecht kann den Eltern wegen Missbrauchs <strong>der</strong> elterlichen Gewalt, wegen<br />
grober Verletzung <strong>der</strong> Unterhalts- und Erziehungspflichten, wegen Führung eines<br />
schlechten Lebenswandels, Bestrafung wegen bestimmter gesetzlich benannter<br />
Verbrechen o<strong>der</strong> Vergehen, Nichtbefolgen <strong>der</strong> Anordnungen des Vormunds und wegen<br />
<strong>der</strong> Befürchtung, dass <strong>der</strong> betreffende Elternteil das Kind von einer an<strong>der</strong>en Person,<br />
die die Versorgung und Erziehung des Kindes übernommen hat, zurückholen werde,<br />
entzogen werden, wenn dies zum Wohle des Kindes erfor<strong>der</strong>lich ist (Art. 1:269 ff BW).<br />
In <strong>der</strong> Praxis erfolgt ein Entzug <strong>der</strong> elterlichen Sorge allerdings sehr selten.<br />
Wird nur einem Elternteil die elterliche Sorge entzogen, steht sie dem an<strong>der</strong>en Elternteil<br />
zu. Bei Entzug <strong>der</strong> elterlichen Sorge behalten die Eltern ein Informationsrecht hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Angelegenheiten ihres Kindes und ein Umgangsrecht. Der Vormund ist<br />
außerdem verpflichtet, die Kin<strong>der</strong> über ihre Abstammung aufzuklären. Die Eltern können<br />
auch einen Antrag auf Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> elterlichen Sorge beim Kin<strong>der</strong>richter<br />
stellen, <strong>der</strong> prüft, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.<br />
5. Rechtliche Fürsorge für Min<strong>der</strong>jährige<br />
5.1 Die Bestellung eines Vormunds<br />
Der Richter bestellt einen Vormund für Min<strong>der</strong>jährige, die nicht unter (elterlicher) Sorge<br />
stehen und für <strong>der</strong>en Vormundschaft nicht in gesetzlicher Weise gesorgt ist (Art. 1:293<br />
BW). In den Fällen <strong>der</strong> Suspension o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Entziehung <strong>der</strong> elterlichen Sorge wird ein<br />
Vormund durch eine Kammer des Landgerichts ernannt, in an<strong>der</strong>en Fällen, wie z.B.<br />
<strong>der</strong> Schutzaufsicht, durch den Jugendrichter des Landgerichts (kin<strong>der</strong>rechter) als Einzelrichter.<br />
Vormundschaft ist die Sorgerechtsausübung durch eine dritte Person. Diese wird durch<br />
elterliche testamentarische (Art. 1:292 f. BW) o<strong>der</strong> richterliche (Art. 1:295 ff. BW) Anordnung<br />
begründet. Die Vormundschaft erstreckt sich auf die Sorge für die Person des<br />
Min<strong>der</strong>jährigen (Art. 1:336 BW), die rechtliche Vertretung bei zivilrechtlichen Handlungen<br />
(Art. 1:337 Abs. 1 BW) und die Vermögensverwaltung (Art. 1: 337 Abs. 2 BW).<br />
Der Vormund benötigt zu einer Reihe von wichtigen Rechtsgeschäften die Genehmigung<br />
des Vormundschaftsgerichts und untersteht <strong>der</strong> Aufsicht des Vormundschaftsgerichts<br />
(Art. 1:344 ff. BW).<br />
Die Ausübung <strong>der</strong> Vormundschaft erfolgt i.d.R. durch die Büros für Jugendhilfe. 161 Diese<br />
übernehmen damit die Verantwortung für die Versorgung und Erziehung des Jugendlichen.<br />
Diese Aufgabe erfüllt das Büro für Jugendhilfe jedoch nicht selbst, son<strong>der</strong>n<br />
beauftragt damit professionelle Leistungserbringer. Ältere Jugendliche können<br />
ggf. auch selbständig z.B. in einer Wohngemeinschaft wohnen.<br />
Das Büro für Jugendhilfe soll in jedem Fall kontinuierlichen Kontakt zu dem Jugendlichen<br />
halten und ihn auch nach Beendigung <strong>der</strong> Vormundschaft auf Wunsch begleiten<br />
und unterstützen. Das Büro für Jugendhilfe soll aber auch Kontakte zur Herkunftsfamilie<br />
för<strong>der</strong>n und die Jugendlichen über ihre Abstammung aufklären.<br />
Neben den Büros für Jugendhilfe sind bislang mehrere landesweit aktive Vormundschaftsträger<br />
(gezins-)voogdij-instellingen) tätig, die aber bis 2008 diese Aufgabe an<br />
die Büros für Jugendhilfe abgeben und danach nur noch als Leistungserbringer <strong>der</strong><br />
Jugendhilfe tätig sein sollen. 162 Dies sind die William Schrikker Groep für leicht geistig<br />
behin<strong>der</strong>te Jugendliche, die Heilsarmee (Leger des Heils Jeugdzorg en Reclassering),<br />
die Stiftung Reformierte Jugendwohlfahrt (Stichting Gereformeerd Jeugdwelzijn) und<br />
die Stiftung Nidos. Die Stiftung Nidos übernimmt die Vormundschaft für unbegleitete,<br />
min<strong>der</strong>jährige Flüchtlinge und Asylbewerber und sorgt für <strong>der</strong>en Versorgung, Unter-<br />
161<br />
Vgl. hierzu und zum Folgenden Doek/Vlaardingerbroek, S. 709 ff. Die Bestellung von Privatpersonen im<br />
Bereich <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzmaßnahmen ist eher selten.<br />
162<br />
Mit Ausnahme <strong>der</strong> Stiftung Nidos.