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Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland

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4.2 Der Entzug <strong>der</strong> elterlichen Sorge<br />

149<br />

Das Sorgerecht kann den Eltern wegen Missbrauchs <strong>der</strong> elterlichen Gewalt, wegen<br />

grober Verletzung <strong>der</strong> Unterhalts- und Erziehungspflichten, wegen Führung eines<br />

schlechten Lebenswandels, Bestrafung wegen bestimmter gesetzlich benannter<br />

Verbrechen o<strong>der</strong> Vergehen, Nichtbefolgen <strong>der</strong> Anordnungen des Vormunds und wegen<br />

<strong>der</strong> Befürchtung, dass <strong>der</strong> betreffende Elternteil das Kind von einer an<strong>der</strong>en Person,<br />

die die Versorgung und Erziehung des Kindes übernommen hat, zurückholen werde,<br />

entzogen werden, wenn dies zum Wohle des Kindes erfor<strong>der</strong>lich ist (Art. 1:269 ff BW).<br />

In <strong>der</strong> Praxis erfolgt ein Entzug <strong>der</strong> elterlichen Sorge allerdings sehr selten.<br />

Wird nur einem Elternteil die elterliche Sorge entzogen, steht sie dem an<strong>der</strong>en Elternteil<br />

zu. Bei Entzug <strong>der</strong> elterlichen Sorge behalten die Eltern ein Informationsrecht hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Angelegenheiten ihres Kindes und ein Umgangsrecht. Der Vormund ist<br />

außerdem verpflichtet, die Kin<strong>der</strong> über ihre Abstammung aufzuklären. Die Eltern können<br />

auch einen Antrag auf Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> elterlichen Sorge beim Kin<strong>der</strong>richter<br />

stellen, <strong>der</strong> prüft, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.<br />

5. Rechtliche Fürsorge für Min<strong>der</strong>jährige<br />

5.1 Die Bestellung eines Vormunds<br />

Der Richter bestellt einen Vormund für Min<strong>der</strong>jährige, die nicht unter (elterlicher) Sorge<br />

stehen und für <strong>der</strong>en Vormundschaft nicht in gesetzlicher Weise gesorgt ist (Art. 1:293<br />

BW). In den Fällen <strong>der</strong> Suspension o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Entziehung <strong>der</strong> elterlichen Sorge wird ein<br />

Vormund durch eine Kammer des Landgerichts ernannt, in an<strong>der</strong>en Fällen, wie z.B.<br />

<strong>der</strong> Schutzaufsicht, durch den Jugendrichter des Landgerichts (kin<strong>der</strong>rechter) als Einzelrichter.<br />

Vormundschaft ist die Sorgerechtsausübung durch eine dritte Person. Diese wird durch<br />

elterliche testamentarische (Art. 1:292 f. BW) o<strong>der</strong> richterliche (Art. 1:295 ff. BW) Anordnung<br />

begründet. Die Vormundschaft erstreckt sich auf die Sorge für die Person des<br />

Min<strong>der</strong>jährigen (Art. 1:336 BW), die rechtliche Vertretung bei zivilrechtlichen Handlungen<br />

(Art. 1:337 Abs. 1 BW) und die Vermögensverwaltung (Art. 1: 337 Abs. 2 BW).<br />

Der Vormund benötigt zu einer Reihe von wichtigen Rechtsgeschäften die Genehmigung<br />

des Vormundschaftsgerichts und untersteht <strong>der</strong> Aufsicht des Vormundschaftsgerichts<br />

(Art. 1:344 ff. BW).<br />

Die Ausübung <strong>der</strong> Vormundschaft erfolgt i.d.R. durch die Büros für Jugendhilfe. 161 Diese<br />

übernehmen damit die Verantwortung für die Versorgung und Erziehung des Jugendlichen.<br />

Diese Aufgabe erfüllt das Büro für Jugendhilfe jedoch nicht selbst, son<strong>der</strong>n<br />

beauftragt damit professionelle Leistungserbringer. Ältere Jugendliche können<br />

ggf. auch selbständig z.B. in einer Wohngemeinschaft wohnen.<br />

Das Büro für Jugendhilfe soll in jedem Fall kontinuierlichen Kontakt zu dem Jugendlichen<br />

halten und ihn auch nach Beendigung <strong>der</strong> Vormundschaft auf Wunsch begleiten<br />

und unterstützen. Das Büro für Jugendhilfe soll aber auch Kontakte zur Herkunftsfamilie<br />

för<strong>der</strong>n und die Jugendlichen über ihre Abstammung aufklären.<br />

Neben den Büros für Jugendhilfe sind bislang mehrere landesweit aktive Vormundschaftsträger<br />

(gezins-)voogdij-instellingen) tätig, die aber bis 2008 diese Aufgabe an<br />

die Büros für Jugendhilfe abgeben und danach nur noch als Leistungserbringer <strong>der</strong><br />

Jugendhilfe tätig sein sollen. 162 Dies sind die William Schrikker Groep für leicht geistig<br />

behin<strong>der</strong>te Jugendliche, die Heilsarmee (Leger des Heils Jeugdzorg en Reclassering),<br />

die Stiftung Reformierte Jugendwohlfahrt (Stichting Gereformeerd Jeugdwelzijn) und<br />

die Stiftung Nidos. Die Stiftung Nidos übernimmt die Vormundschaft für unbegleitete,<br />

min<strong>der</strong>jährige Flüchtlinge und Asylbewerber und sorgt für <strong>der</strong>en Versorgung, Unter-<br />

161<br />

Vgl. hierzu und zum Folgenden Doek/Vlaardingerbroek, S. 709 ff. Die Bestellung von Privatpersonen im<br />

Bereich <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>schutzmaßnahmen ist eher selten.<br />

162<br />

Mit Ausnahme <strong>der</strong> Stiftung Nidos.

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