Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland
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dungsbereich (Wet Medezeggenschap On<strong>der</strong>wijs) geregelt. Die Eltern können frei zwischen<br />
allen Schulen wählen.<br />
2.1 Kin<strong>der</strong>garten<br />
Der Kin<strong>der</strong>garten wurde 1985 abgeschafft und in die seither achtjährige Grundschule<br />
integriert.<br />
2.2 Grundschulen<br />
Die Schulpflicht ist im Lernpflichtgesetz (Leerplichtwet) geregelt und beginnt in den<br />
Nie<strong>der</strong>landen mit dem 5. Lebensjahr, d.h. ab dem ersten Schultag des Monats, <strong>der</strong> auf<br />
den fünften Geburtstag folgt. Die meisten Kin<strong>der</strong> gehen bereits mit vier Jahren zur<br />
Schule. Die Schulpflicht dauert grundsätzlich bis zum Ende des Schuljahres, in dem<br />
<strong>der</strong>/die Schüler/in 16 Jahre alt wird o<strong>der</strong> in dem sie/er 12 Schuljahre absolviert hat. Bis<br />
zur Volljährigkeit besteht weiterhin eine Unterrichtspflicht im Umfang von 2 Tagen pro<br />
Woche. Für Jugendliche, die noch nicht ausreichend für den Arbeitsmarkt qualifiziert<br />
sind, besteht seit dem 1.8.2007 die Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr. Das Lernpflichtgesetz<br />
bestimmt, dass die Gemeinden die Einhaltung <strong>der</strong> Lernpflicht kontrollieren.<br />
Die Kin<strong>der</strong> besuchen zunächst acht Jahre lang die Grundschule (Basisschool) in sogenannten<br />
Gruppen (groepen) (= Klassen). Für Kin<strong>der</strong> mit geistigen o<strong>der</strong> körperlichen<br />
Behin<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> problematischem Sozialverhalten bestehen spezialisierte Schulen,<br />
die neben dem regulären Unterricht zusätzliche För<strong>der</strong>ung anbieten. Die Grundschulen<br />
stellen auf <strong>der</strong> Basis gesetzlicher Vorschriften jeweils ihren eigenen Lehrplan<br />
für ein Jahr auf. Im letzten Grundschuljahr wird eine vom Staatlichen Institut für Testentwicklung<br />
(Centraal Instituut voor Toets Ontwikkeling - CITO) entwickelte und ausgewertete<br />
Prüfung abgelegt, die zusammen mit einer Beratung durch den Gutachter<br />
<strong>der</strong> Schule Grundlage für die Entscheidung <strong>der</strong> Eltern über den Besuch einer weiterführenden<br />
Schule ist.<br />
2.3 Weiterführende Schulen<br />
Es gibt drei Arten von weiterführenden Schulen: die Schulen für berufsvorbereitenden<br />
Sekundarunterricht (Voorbereidend Middelbaar Beroepson<strong>der</strong>wijs - VMBO), die Schulen<br />
für höheren allgemeinbildenden Sekundarunterricht (Hoger Algemeen Voortgezet<br />
On<strong>der</strong>wijs - HAVO) und die Schulen für den studienvorbereitenden Sekundarunterricht<br />
(Voorbereidend Wetenschappelijk On<strong>der</strong>wijs - VWO). In allen drei Schultypen findet<br />
zunächst eine je nach Schultyp zwei bis drei Jahre dauernde Grundausbildung (Basisvorming<br />
- BAVO) statt, <strong>der</strong>en Ziel eine interdisziplinäre Behandlung von Themen und<br />
die Vermittlung vergleichbarer Kenntnisse in einem breit angelegten Kanon von 15<br />
Pflichtfächern wie etwa Nie<strong>der</strong>ländisch, Englisch, Geschichte und Mathematik ist. Damit<br />
soll ein Wechsel des Schultyps innerhalb <strong>der</strong> ersten zwei bis drei Jahre ermöglicht<br />
werden.