Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland
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haben sich über einen Vermittlungsprozess zu erkundigen und diesen zu beginnen,<br />
kann das Gericht das Verfahren für höchstens einen Monat aussetzen. Wird <strong>der</strong> Vermittlungsprozess<br />
erfolgreich beendet, bestätigt <strong>der</strong> Richter die Einigung, es sei denn,<br />
diese würde offensichtlich dem Interesse des Kindes wi<strong>der</strong>sprechen.<br />
Um das Verfahren zu vereinfachen und die Kosten zu reduzieren, sieht das Gesetz<br />
auch vor, dass nach dem ersten Befassen eines Jugendgerichts die Akte dort bis zur<br />
Mündigkeitserklärung o<strong>der</strong> bis zur Volljährigkeit des Kindes anhängig bleibt. Sollten<br />
sich neue Elemente ergeben, kann die betroffene Partei das Gericht erneut durch einfache<br />
Hinterlegung von Schlussfolgerungen o<strong>der</strong> mittels einer schriftlichen Anfrage<br />
befassen.<br />
3.4 Nichteinhaltung von festgelegten o<strong>der</strong> vereinbarten Regelungen bezüglich<br />
<strong>der</strong> Beherbergung und des Umgangsrechts<br />
Zweiter Schwerpunkt des Gesetzes vom 8. Juli 2006 ist die Festlegung von Maßnahmen<br />
in dem Fall, wo eine festgelegte Regelung bezüglich <strong>der</strong> Beherbergung o<strong>der</strong> des<br />
Umgangsrechts nicht eingehalten wird. Auch hier bleibt im Prinzip <strong>der</strong> Richter zuständig,<br />
<strong>der</strong> die Entscheidung, die nicht eingehalten wird, getroffen bzw. bestätigt hat.<br />
Wird eine vereinbarte o<strong>der</strong> festgelegte Entscheidung nicht eingehalten, kann <strong>der</strong> Richter<br />
eine neue Entscheidung bezüglich <strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong> elterlichen Gewalt o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Beherbergung treffen. Diese neue Entscheidung basiert mit Ausnahme <strong>der</strong> Dringlichkeit<br />
auf:<br />
- einer neuen Untersuchungsmaßnahme, wie z.B. einer neuen Sozialuntersuchung<br />
o<strong>der</strong> Expertise,<br />
- einer Schlichtung zwischen den Parteien;<br />
- einer Vermittlung.<br />
Auch wenn die Nichteinhaltung <strong>der</strong> Beherbergungsregelung weiterhin eine Straftat<br />
bleibt, sieht das Gesetz nun ausdrücklich vor, dass <strong>der</strong> Richter <strong>der</strong> klagenden Partei<br />
erlauben kann, Zwangsmassnahmen einzusetzen, wenn die neue Regelung nicht eingehalten<br />
wird. Der Richter legt die Art <strong>der</strong> Zwangsmaßnahme fest und unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Interessen des Kindes die Modalitäten zur Umsetzung. Wenn er es für<br />
erfor<strong>der</strong>lich hält, kann <strong>der</strong> Richter eine Person bezeichnen, die den Gerichtsvollzieher<br />
bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahme begleitet. Der Richter kann auch ein Zwangsgeld<br />
aussprechen, um die Ausführung seiner Entscheidung zu erzwingen. Der diesbezügliche<br />
Antrag bei Gericht ist kostenfrei. Wird ein Kind entgegen <strong>der</strong> Beherbergungs- o<strong>der</strong><br />
Umgangsregelung von einem Elternteil ins Ausland gebracht, finden die entsprechenden<br />
internationalen Bestimmungen Anwendung.<br />
Um Zwangsmaßnahmen zu beantragen, muss <strong>der</strong> Kläger belegen, dass er den Beklagten<br />
in Verzug gesetzt hat und dass dieser sich daraufhin weiterhin geweigert hat,<br />
seinen Verpflichtungen nachzukommen.<br />
II. Öffentliche Jugendhilfe als Teil <strong>der</strong> staatlichen Verwaltung<br />
1. Staatsaufbau und Verwaltungsstruktur<br />
Die Staatsform des Königreiches Belgien ist eine konstitutionelle repräsentative Monarchie.<br />
Es hat sich zu einem fö<strong>der</strong>alisierten Staat entwickelt. Belgien ist geglie<strong>der</strong>t in<br />
Sprachgebiete, Regionen und Gemeinschaften, die jedoch unterschiedliche Zuständigkeiten<br />
haben und territorial nicht deckungsgleich sind. Die Zuständigkeiten <strong>der</strong> Regio-