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Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland

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und pluralistischen Schulen. Die Erziehungsberechtigten können eine <strong>der</strong> drei oben<br />

genannten Schularten frei wählen.<br />

Grundsätzlich nehmen die Gemeinschaftsschulen alle Schüler auf, während Gemeindeschulen<br />

nur dazu verpflichtet sind, die Kin<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> eigenen Gemeinde einzuschreiben<br />

und jene aus Nachbargemeinden, wenn die Schule für diese Schüler die<br />

nächstgelegene Schule ist.<br />

Freie subventionierte Schulen dürfen die Einschreibung eines Schülers nur verweigern,<br />

wenn die Erziehungsberechtigten des Schülers nicht bereit sind, dem Erziehungsprojekt<br />

des Schulträgers und dem Schulprojekt <strong>der</strong> Schule zuzustimmen.<br />

2.4 Die Struktur des Unterrichts in <strong>der</strong> Deutschsprachigen Gemeinschaft<br />

Je<strong>der</strong> Schüler durchläuft den Kin<strong>der</strong>garten (im Normalfall drei Jahre), dann die Primarschule<br />

(im Normalfall sechs Jahre) und schließlich die Sekundarschule (im Normalfall<br />

sechs Jahre im allgemeinbildenden Unterricht o<strong>der</strong> sieben Jahre im berufsbildenden<br />

Unterricht). Das erste und zweite Jahr im Sekundarunterricht sollen die spätere Orientierung<br />

in den allgemeinbildenden, technischen o<strong>der</strong> berufsbildenden Unterricht ermöglichen.<br />

In <strong>der</strong> Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht nur eine eingeschränkte Möglichkeit,<br />

Hochschulstudien zu durchlaufen. Ein Studium kurzer Dauer wird in den Bereichen<br />

Lehramt (Kin<strong>der</strong>garten und Primarschule) und Krankenpflege angeboten. Um an<strong>der</strong>en<br />

Studiengängen zu folgen, müssen die Abiturienten sich ins belgische Landesinnere<br />

begeben o<strong>der</strong> ins Ausland gehen.<br />

2.4.1 Der Kin<strong>der</strong>garten<br />

Im Gegensatz zu vielen an<strong>der</strong>en europäischen Län<strong>der</strong>n ist <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten in Belgien<br />

fester Bestandteil des Unterrichtswesens. Alle Kin<strong>der</strong> haben ein uneingeschränktes<br />

Recht auf einen kostenlosen Kin<strong>der</strong>gartenplatz. Zum Kin<strong>der</strong>garten zugelassen werden<br />

die Kin<strong>der</strong>, die mindestens 3 Jahre alt sind o<strong>der</strong> dieses Alter bis zum 31. Dezember<br />

des laufenden Schuljahres erreichen. Obwohl keine Schulpflicht für diese Kin<strong>der</strong> besteht,<br />

geht aus statistischen Erhebungen hervor, dass rund 98% <strong>der</strong> dreijährigen Kin<strong>der</strong><br />

regelmäßig den Kin<strong>der</strong>garten besuchen.<br />

Dies bedeutet also, dass fast alle Kin<strong>der</strong> den Kin<strong>der</strong>garten durchschnittlich drei Jahre<br />

lang besuchen.<br />

Im Mittelpunkt <strong>der</strong> erzieherischen Arbeit im Kin<strong>der</strong>garten stehen die Sprachför<strong>der</strong>ung,<br />

die Sozialisation und die Persönlichkeitsentfaltung des Kindes. Eine ausgewogene<br />

geistige, körperliche und psychomotorische Entwicklung und die Kreativität <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />

sollen geför<strong>der</strong>t werden. Im Kin<strong>der</strong>garten soll <strong>der</strong> Reifeprozess angeregt, die Selbstständigkeit<br />

und das Verantwortungsbewusstsein <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> entwickelt werden. Die<br />

grundlegenden Lernprozesse zu Beginn <strong>der</strong> Primarschule sollen mit Hilfe <strong>der</strong> vorbereitenden<br />

Arbeit im Kin<strong>der</strong>garten erleichtert und die Zusammenarbeit <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> geför<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

2.4.2 Die Primarschule<br />

Die Schüler, die am 31. Dezember des laufenden Schuljahres mindestens 6 Jahre alt<br />

sind, dürfen die Primarschule besuchen. Im Normalfall besuchen die Schüler die Primarschule<br />

während sechs Jahren. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, einen<br />

Schüler ein Jahr früher bzw. ein Jahr später einzuschreiben.<br />

Diese Entscheidung liegt, auf <strong>der</strong> Grundlage eines Gutachtens des Klassenrates und<br />

des zuständigen PMS-Zentrums, im Ermessen <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten. Außerdem<br />

kann <strong>der</strong> Klassenrat beschließen, dass <strong>der</strong> Schüler während seiner Primarschulzeit<br />

einmal ein zusätzliches Jahr in einer Stufe verbleibt. Eine Verlängerung <strong>der</strong> Primarschulzeit<br />

um zwei Jahre kann in außergewöhnlichen Fällen von den Erziehungsberech-

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