Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland
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und pluralistischen Schulen. Die Erziehungsberechtigten können eine <strong>der</strong> drei oben<br />
genannten Schularten frei wählen.<br />
Grundsätzlich nehmen die Gemeinschaftsschulen alle Schüler auf, während Gemeindeschulen<br />
nur dazu verpflichtet sind, die Kin<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> eigenen Gemeinde einzuschreiben<br />
und jene aus Nachbargemeinden, wenn die Schule für diese Schüler die<br />
nächstgelegene Schule ist.<br />
Freie subventionierte Schulen dürfen die Einschreibung eines Schülers nur verweigern,<br />
wenn die Erziehungsberechtigten des Schülers nicht bereit sind, dem Erziehungsprojekt<br />
des Schulträgers und dem Schulprojekt <strong>der</strong> Schule zuzustimmen.<br />
2.4 Die Struktur des Unterrichts in <strong>der</strong> Deutschsprachigen Gemeinschaft<br />
Je<strong>der</strong> Schüler durchläuft den Kin<strong>der</strong>garten (im Normalfall drei Jahre), dann die Primarschule<br />
(im Normalfall sechs Jahre) und schließlich die Sekundarschule (im Normalfall<br />
sechs Jahre im allgemeinbildenden Unterricht o<strong>der</strong> sieben Jahre im berufsbildenden<br />
Unterricht). Das erste und zweite Jahr im Sekundarunterricht sollen die spätere Orientierung<br />
in den allgemeinbildenden, technischen o<strong>der</strong> berufsbildenden Unterricht ermöglichen.<br />
In <strong>der</strong> Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht nur eine eingeschränkte Möglichkeit,<br />
Hochschulstudien zu durchlaufen. Ein Studium kurzer Dauer wird in den Bereichen<br />
Lehramt (Kin<strong>der</strong>garten und Primarschule) und Krankenpflege angeboten. Um an<strong>der</strong>en<br />
Studiengängen zu folgen, müssen die Abiturienten sich ins belgische Landesinnere<br />
begeben o<strong>der</strong> ins Ausland gehen.<br />
2.4.1 Der Kin<strong>der</strong>garten<br />
Im Gegensatz zu vielen an<strong>der</strong>en europäischen Län<strong>der</strong>n ist <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten in Belgien<br />
fester Bestandteil des Unterrichtswesens. Alle Kin<strong>der</strong> haben ein uneingeschränktes<br />
Recht auf einen kostenlosen Kin<strong>der</strong>gartenplatz. Zum Kin<strong>der</strong>garten zugelassen werden<br />
die Kin<strong>der</strong>, die mindestens 3 Jahre alt sind o<strong>der</strong> dieses Alter bis zum 31. Dezember<br />
des laufenden Schuljahres erreichen. Obwohl keine Schulpflicht für diese Kin<strong>der</strong> besteht,<br />
geht aus statistischen Erhebungen hervor, dass rund 98% <strong>der</strong> dreijährigen Kin<strong>der</strong><br />
regelmäßig den Kin<strong>der</strong>garten besuchen.<br />
Dies bedeutet also, dass fast alle Kin<strong>der</strong> den Kin<strong>der</strong>garten durchschnittlich drei Jahre<br />
lang besuchen.<br />
Im Mittelpunkt <strong>der</strong> erzieherischen Arbeit im Kin<strong>der</strong>garten stehen die Sprachför<strong>der</strong>ung,<br />
die Sozialisation und die Persönlichkeitsentfaltung des Kindes. Eine ausgewogene<br />
geistige, körperliche und psychomotorische Entwicklung und die Kreativität <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />
sollen geför<strong>der</strong>t werden. Im Kin<strong>der</strong>garten soll <strong>der</strong> Reifeprozess angeregt, die Selbstständigkeit<br />
und das Verantwortungsbewusstsein <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> entwickelt werden. Die<br />
grundlegenden Lernprozesse zu Beginn <strong>der</strong> Primarschule sollen mit Hilfe <strong>der</strong> vorbereitenden<br />
Arbeit im Kin<strong>der</strong>garten erleichtert und die Zusammenarbeit <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> geför<strong>der</strong>t<br />
werden.<br />
2.4.2 Die Primarschule<br />
Die Schüler, die am 31. Dezember des laufenden Schuljahres mindestens 6 Jahre alt<br />
sind, dürfen die Primarschule besuchen. Im Normalfall besuchen die Schüler die Primarschule<br />
während sechs Jahren. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, einen<br />
Schüler ein Jahr früher bzw. ein Jahr später einzuschreiben.<br />
Diese Entscheidung liegt, auf <strong>der</strong> Grundlage eines Gutachtens des Klassenrates und<br />
des zuständigen PMS-Zentrums, im Ermessen <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten. Außerdem<br />
kann <strong>der</strong> Klassenrat beschließen, dass <strong>der</strong> Schüler während seiner Primarschulzeit<br />
einmal ein zusätzliches Jahr in einer Stufe verbleibt. Eine Verlängerung <strong>der</strong> Primarschulzeit<br />
um zwei Jahre kann in außergewöhnlichen Fällen von den Erziehungsberech-