Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland
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Das Masterstudium dauert je nach Studienfach ein bis zwei Jahre, im Fach Medizin<br />
drei Jahre. Nach dem Masterstudium können sich die Absolventinnen und Absolventen<br />
weiter spezialisieren o<strong>der</strong> sich <strong>der</strong> Forschung widmen. Insgesamt gibt es in den Nie<strong>der</strong>landen<br />
neun allgemeine Universitäten, drei technische, und eine landwirtschaftliche.<br />
2.6 Akademische Grade<br />
Je nach Studiengang werden mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums <strong>der</strong> Bachelor-<br />
bzw. Mastergrad o<strong>der</strong> die traditionellen Titeln erreicht. Die traditionellen Titel<br />
<strong>der</strong> Absolventen <strong>der</strong> Fachhochschulen sind „ingenieur“ (ing.) o<strong>der</strong> „Baccalaureus“ (B.),<br />
die <strong>der</strong> Absolventen <strong>der</strong> Universitäten „ingenieur“ (ir.), „doctorandus“ (drs.) o<strong>der</strong>, bei<br />
Abschluss eines Jurastudiums, „meester in de rechten“ (mr.). Anstelle dieser Titel kann<br />
auch <strong>der</strong> Mastertitel (M.) geführt werden. Wer promoviert, erwirbt den Doktorgrad (dr.).<br />
Diese akademischen Grade sind gesetzlich geschützt.<br />
2.7 Erwachsenenbildung<br />
Die Erwachsenenbildung wird seit den 80er Jahren von <strong>der</strong> Politik gefor<strong>der</strong>t und geför<strong>der</strong>t.<br />
Ihre gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über den berufsbildenden Unterricht<br />
und die Erwachsenenbildung (WEB-Wet). Träger <strong>der</strong> Erwachsenenbildung sind staatliche,<br />
kommunale, aber auch private Einrichtungen, <strong>der</strong>en Zertifikate unter bestimmten<br />
Bedingungen staatlich anerkannt werden. Nahezu alle oben beschriebenen Unterrichtsarten<br />
werden auch in <strong>der</strong> Erwachsenenbildung angeboten: Seit 1984 besteht in<br />
Heerlen die Fernuniversität (Open Universiteit), an <strong>der</strong> auch ohne Abitur Hochschulabschlüsse<br />
erworben werden können. Eine wichtige Rolle in <strong>der</strong> Erwachsenenbildung<br />
spielen auch die ca. 110 Volkshochschulen (volksuniversiteiten, volkshogescholen). Im<br />
Abend- und Tagesunterricht für Erwachsene (Avond- en dagon<strong>der</strong>wijs voor volwassenen)<br />
können Schulabschlüsse nachgeholt werden. Die Zentren für die Handwerksausbildung<br />
(Centra voor vakopleiding) dienen <strong>der</strong> beruflichen Fortbildung, z.B. zur Vorbereitung<br />
auf Meisterprüfungen.<br />
2.8 Kosten <strong>der</strong> Bildung<br />
Eltern brauchen für den Schulbesuch ihrer Kin<strong>der</strong> bis zu <strong>der</strong>en 16. Lebensjahr nichts<br />
zu zahlen. Für Schulbücher und an<strong>der</strong>e Lehrmittel, die im Sekundarunterricht eingesetzt<br />
werden, müssen sie allerdings aufkommen. Ab 2009 sollen Lehrbücher wie<strong>der</strong><br />
kostenlos sein.<br />
Ab dem 16. Lebensjahr sind dann ein Schulgeld in Höhe von € 936 pro Jahr o<strong>der</strong> Studiengebühren<br />
in Höhe von € 1476 pro Jahr zu zahlen. Das Schulgeld bzw. die Studiengebühren<br />
sind für die meisten Ausbildungsgänge gleich.<br />
Schüler und Studenten müssen ab ihrem 18. Lebensjahr für ihre Ausbildung bezahlen.<br />
Ab dem 18. Lebensjahr erhalten jedoch alle Schüler und Studenten auf <strong>der</strong> Basis des<br />
Ausbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetzes (Wet Studiefinanciering) vom Staat ein einkommens-<br />
unabhängiges Grundstipendium und eine Ermäßigungskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel<br />
(OV-Jaarkaart). 113 Dieses Grundstipendium wird automatisch in ein Darlehen<br />
umgewandelt, wenn nicht mindestens 50 % <strong>der</strong> Kurse des jeweiligen Schul- o<strong>der</strong><br />
Studienjahrs bestanden wurden. 2007 beträgt das Grundstipendium € 90,77 für Studierende,<br />
die noch bei ihren Eltern wohnen, und € 252,73 für diejenigen, die zur Miete<br />
außerhalb des elterlichen Haushalts wohnen. Daneben gibt es ein (eltern-) einkommensabhängiges<br />
Darlehen als aufstockende Leistung für Studierende, die ihr Studium<br />
vor dem 30. Lebensjahr begonnen haben. Diese Leistung wird höchstens für vier Jahre<br />
gewährt. Dieses Stipendium muss nur zurückgezahlt werden, wenn <strong>der</strong>/die Studierende<br />
nicht innerhalb von 10 Jahren nach Studienbeginn sein/ihr Examen abgelegt hat.<br />
113 Vgl. hierzu und zum Folgenden www.ib-groep.nl unter dem Stichwort studiefinanciering.