09.02.2013 Aufrufe

Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland

Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland

Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

122<br />

Das Masterstudium dauert je nach Studienfach ein bis zwei Jahre, im Fach Medizin<br />

drei Jahre. Nach dem Masterstudium können sich die Absolventinnen und Absolventen<br />

weiter spezialisieren o<strong>der</strong> sich <strong>der</strong> Forschung widmen. Insgesamt gibt es in den Nie<strong>der</strong>landen<br />

neun allgemeine Universitäten, drei technische, und eine landwirtschaftliche.<br />

2.6 Akademische Grade<br />

Je nach Studiengang werden mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums <strong>der</strong> Bachelor-<br />

bzw. Mastergrad o<strong>der</strong> die traditionellen Titeln erreicht. Die traditionellen Titel<br />

<strong>der</strong> Absolventen <strong>der</strong> Fachhochschulen sind „ingenieur“ (ing.) o<strong>der</strong> „Baccalaureus“ (B.),<br />

die <strong>der</strong> Absolventen <strong>der</strong> Universitäten „ingenieur“ (ir.), „doctorandus“ (drs.) o<strong>der</strong>, bei<br />

Abschluss eines Jurastudiums, „meester in de rechten“ (mr.). Anstelle dieser Titel kann<br />

auch <strong>der</strong> Mastertitel (M.) geführt werden. Wer promoviert, erwirbt den Doktorgrad (dr.).<br />

Diese akademischen Grade sind gesetzlich geschützt.<br />

2.7 Erwachsenenbildung<br />

Die Erwachsenenbildung wird seit den 80er Jahren von <strong>der</strong> Politik gefor<strong>der</strong>t und geför<strong>der</strong>t.<br />

Ihre gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über den berufsbildenden Unterricht<br />

und die Erwachsenenbildung (WEB-Wet). Träger <strong>der</strong> Erwachsenenbildung sind staatliche,<br />

kommunale, aber auch private Einrichtungen, <strong>der</strong>en Zertifikate unter bestimmten<br />

Bedingungen staatlich anerkannt werden. Nahezu alle oben beschriebenen Unterrichtsarten<br />

werden auch in <strong>der</strong> Erwachsenenbildung angeboten: Seit 1984 besteht in<br />

Heerlen die Fernuniversität (Open Universiteit), an <strong>der</strong> auch ohne Abitur Hochschulabschlüsse<br />

erworben werden können. Eine wichtige Rolle in <strong>der</strong> Erwachsenenbildung<br />

spielen auch die ca. 110 Volkshochschulen (volksuniversiteiten, volkshogescholen). Im<br />

Abend- und Tagesunterricht für Erwachsene (Avond- en dagon<strong>der</strong>wijs voor volwassenen)<br />

können Schulabschlüsse nachgeholt werden. Die Zentren für die Handwerksausbildung<br />

(Centra voor vakopleiding) dienen <strong>der</strong> beruflichen Fortbildung, z.B. zur Vorbereitung<br />

auf Meisterprüfungen.<br />

2.8 Kosten <strong>der</strong> Bildung<br />

Eltern brauchen für den Schulbesuch ihrer Kin<strong>der</strong> bis zu <strong>der</strong>en 16. Lebensjahr nichts<br />

zu zahlen. Für Schulbücher und an<strong>der</strong>e Lehrmittel, die im Sekundarunterricht eingesetzt<br />

werden, müssen sie allerdings aufkommen. Ab 2009 sollen Lehrbücher wie<strong>der</strong><br />

kostenlos sein.<br />

Ab dem 16. Lebensjahr sind dann ein Schulgeld in Höhe von € 936 pro Jahr o<strong>der</strong> Studiengebühren<br />

in Höhe von € 1476 pro Jahr zu zahlen. Das Schulgeld bzw. die Studiengebühren<br />

sind für die meisten Ausbildungsgänge gleich.<br />

Schüler und Studenten müssen ab ihrem 18. Lebensjahr für ihre Ausbildung bezahlen.<br />

Ab dem 18. Lebensjahr erhalten jedoch alle Schüler und Studenten auf <strong>der</strong> Basis des<br />

Ausbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetzes (Wet Studiefinanciering) vom Staat ein einkommens-<br />

unabhängiges Grundstipendium und eine Ermäßigungskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel<br />

(OV-Jaarkaart). 113 Dieses Grundstipendium wird automatisch in ein Darlehen<br />

umgewandelt, wenn nicht mindestens 50 % <strong>der</strong> Kurse des jeweiligen Schul- o<strong>der</strong><br />

Studienjahrs bestanden wurden. 2007 beträgt das Grundstipendium € 90,77 für Studierende,<br />

die noch bei ihren Eltern wohnen, und € 252,73 für diejenigen, die zur Miete<br />

außerhalb des elterlichen Haushalts wohnen. Daneben gibt es ein (eltern-) einkommensabhängiges<br />

Darlehen als aufstockende Leistung für Studierende, die ihr Studium<br />

vor dem 30. Lebensjahr begonnen haben. Diese Leistung wird höchstens für vier Jahre<br />

gewährt. Dieses Stipendium muss nur zurückgezahlt werden, wenn <strong>der</strong>/die Studierende<br />

nicht innerhalb von 10 Jahren nach Studienbeginn sein/ihr Examen abgelegt hat.<br />

113 Vgl. hierzu und zum Folgenden www.ib-groep.nl unter dem Stichwort studiefinanciering.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!