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Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland

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132<br />

Für die Information <strong>der</strong> Bürger und die Anwerbung und Auswahl potentieller Pflegefamilien<br />

sind die sog. Zentralen für Pflegesorge (centrale voor pleegzorg), die vom Staat<br />

finanziert werden, zuständig.<br />

Die Pflegeeltern werden auf <strong>der</strong> Grundlage eines Vertrages tätig, den sie mit einem<br />

Anbieter von Jugendhilfeleistungen geschlossen haben. Dieser Vertrag muss bestimmte<br />

durch das Ministerium in <strong>der</strong> Regeling Pleegzorg 129 fest gesetzte Kriterien erfüllen.<br />

So muss im Vertrag z.B. die Pflicht <strong>der</strong> Pflegeeltern geregelt werden, dem für das Kind<br />

durch den Pflegeanbieter aufgestellten Hilfeplan zu folgen und an <strong>der</strong> Durchführung<br />

des Umgangsrechts <strong>der</strong> leiblichen Eltern mitzuwirken. Im Vertrag ist aber auch die<br />

Pflicht des Leistungsanbieters zur Begleitung <strong>der</strong> Pflegeeltern zu regeln. Art. 22 Wjz<br />

verpflichtet den Leistungsanbieter, zu überwachen, dass die Versorgung und Erziehung<br />

des Jugendlichen durch die Pflegeeltern vertragsgemäß geschieht. Er muss<br />

überprüfen, ob die Pflegeeltern unter Berücksichtigung ihre Erziehungsmöglichkeiten,<br />

des Alters des Kindes, <strong>der</strong> Zusammensetzung ihrer Familie und <strong>der</strong> zu erwartenden<br />

Dauer <strong>der</strong> Pflege für die Pflege geeignet sind (Art. 2 Regeling Pleegzorg). Darüber<br />

hinaus muss die Kin<strong>der</strong>schutzbehörde (Raad van de Kin<strong>der</strong>bescherming) feststellen,<br />

ob in <strong>der</strong> Person des/<strong>der</strong> Bewerbers/in keine <strong>der</strong> Pflege und Erziehung eines Pflegekindes<br />

wi<strong>der</strong>sprechenden Umstände vorliegen (z.B. Gefängnisstrafen).<br />

Die Pflegeeltern erhalten für die Versorgung und Erziehung des Jugendlichen vom<br />

Pflegeanbieter eine Vergütung, die aus einem - eventuell nach dem Lebensalter gestaffelten<br />

- Basisbetrag und Zuschlägen besteht. Die Höhe <strong>der</strong> Vergütung ist in <strong>der</strong><br />

Regeling Pleegzorg geregelt. Bei Übertragung <strong>der</strong> Vormundschaft auf ein Pflege-<br />

Elternteil wird ein Zuschlag gezahlt. Wenn zwei Pflegeeltern gemeinsam die Vormundschaft<br />

erhalten, werden sie unterhaltspflichtig und erhalten keine finanzielle Unterstützung<br />

mehr. Pflegeeltern müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich <strong>der</strong> Höchstzahl<br />

von Kin<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> Pflegefamilie und ihrer Eignung als Pflegeeltern erfüllen, die in<br />

<strong>der</strong> Regeling Pleegzorg festgelegt sind.<br />

Artt. 1:253s und 1:336a BW enthalten Schutzvorschriften zugunsten <strong>der</strong> Pflegeeltern.<br />

War ein Pflegekind mit Zustimmung seiner leiblichen Eltern mehr als ein Jahr lang in<br />

einer Pflegefamilie untergebracht, können die leiblichen Eltern das Kind nicht ohne<br />

Zustimmung <strong>der</strong> Pflegeeltern aus <strong>der</strong> Pflegefamilie nehmen. Diese Regelung gilt nur<br />

für Unterbringungen im Rahmen von freiwilligen Jugendhilfemaßnahmen, nicht aber<br />

bei vorläufiger Vormundschaft o<strong>der</strong> Unterbringung mit richterlicher Zustimmung bei<br />

Schutzaufsicht. 130 Ihr Ziel ist die Gewährleistung einer kontinuierlichen Pflege und Erziehung<br />

des Kindes.<br />

Pflegeeltern haben auch das Recht, eine Schutzaufsicht für das Kind (Art. 1:254 Abs. 2<br />

BW) o<strong>der</strong> die Entziehung <strong>der</strong> elterlichen Sorge (Artt. 1:269 Abs. 1e, 1:270 Abs. 2 BW)<br />

o<strong>der</strong> die Übertragung <strong>der</strong> Vormundschaft (Art. 1:299a BW) zu beantragen.<br />

1.2.2 Jugendhilfeeinrichtungen<br />

Die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung kann freiwillig erfolgen, aber auch<br />

durch zivil- o<strong>der</strong> strafrichterlichen Beschluss. Hinsichtlich <strong>der</strong> stationären Jugendhilfeeinrichtungen<br />

lassen sich zwei Entwicklungen beobachten. Zum einen wird seit den<br />

70er Jahren nach weniger eingreifenden Formen <strong>der</strong> stationären Jugendhilfe gesucht.<br />

So werden zunehmend alternative Formen <strong>der</strong> Unterbringung angeboten, meistens in<br />

Form kleinerer Wohneinheiten in normalen Wohngebieten. Gleichzeitig nimmt aber seit<br />

Ende des 20. Jahrhun<strong>der</strong>ts die Zahl <strong>der</strong> Unterbringung in stationären Einrichtungen im<br />

Rahmen des justiziellen Jugendschutzes und <strong>der</strong> Jugendbewährungshilfe zu. 131<br />

129 Regeling van de Staatssecretaris van Volksgezondheid, Welzijn en Sport, houdende regels ten aanzien<br />

van het pleegcontract, aan pleegou<strong>der</strong>s te stellen eisen en vaststelling van de pleegvergoeding van<br />

22.12.2004.<br />

130 Vgl. Doek/Vlaardingerbroek, S. 275.<br />

131 Vgl. die Tabelle bei Doek/Vlaardingerbroek, S. 701.

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