Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland
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Wenn <strong>der</strong> Vormund keine Schritte zur Mündigkeitserklärung unternommen hat, obwohl<br />
einer o<strong>der</strong> mehrere Verwandten o<strong>der</strong> Schwager bis zum vierten Grad des Min<strong>der</strong>jährigen<br />
ihn diesbezüglich für fähig ansehen, können diese Personen beim Prokurator beantragen,<br />
dass dieser das Jugendgericht zwecks Mündigkeitserklärung befasst.<br />
Der Min<strong>der</strong>jährige kann auch alleine den Antrag beim Prokurator einreichen. Dem<br />
mündig erklärten Min<strong>der</strong>jährigen wird ein Pfleger zur Seite gestellt. Der mündig erklärte<br />
Min<strong>der</strong>jährige darf mehr Handlungen als ein „normaler“ Min<strong>der</strong>jähriger tätigen, aber<br />
weniger als ein Volljähriger.