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Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland

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1.4.3 Die Dienste <strong>der</strong> häuslichen Versorgung<br />

Die Dienste <strong>der</strong> häuslichen Versorgung, die von <strong>der</strong> Deutschsprachigen Gemeinschaft<br />

finanziell unterstützt werden, haben als Aufgabe, vorrangig Familien mit Kin<strong>der</strong>n, Alleinerziehenden,<br />

Alleinstehenden, älteren Menschen, Kranken, Behin<strong>der</strong>ten, Dienste<br />

anzubieten, die die alltägliche Versorgung zu Hause gewährleisten.<br />

1.4.4 Die Frühhilfe Ostbelgien<br />

Die Frühhilfe Ostbelgien ist ein Dienst <strong>der</strong> Dienstelle für Personen mit Behin<strong>der</strong>ungen.<br />

Sie bietet Information und Beratung für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen zu den Themen<br />

Unterbringungsmöglichkeiten, Wohnungsanpassungen und Integration an. Außerdem<br />

informieren und berät Sie Familien mit behin<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> entwicklungsverzögerten<br />

Kleinkin<strong>der</strong>n von <strong>der</strong> Geburt bis zum 7. Lebensjahr.<br />

1.4.5 Das sozial-pädagogische Zentrum für Kin<strong>der</strong>- und Jugendbetreuung „Mosaik“<br />

genannt, das in Trägerschaft des Sozialhilfezentrums Eupen betrieben<br />

wird<br />

Das Zentrum gewährleistet die stationäre Betreuung von Jugendlichen für die ein offenes<br />

Erziehungssystem innerhalb einer Lebensgruppe pädagogisch sinnvoll ist und <strong>der</strong>en<br />

Verhalten keine ernsthafte Gefährdung für an<strong>der</strong>e Gruppenmitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> das<br />

Betreuungspersonal darstellt.<br />

Darüber hinaus gewährleistet das Zentrum eine ambulante Begleitung von Jugendlichen<br />

o<strong>der</strong> Familien.<br />

Das Zentrum gewährleistet:<br />

- die stationäre Aufnahme von 28 Jugendlichen<br />

- darüber hinaus dringende Unterbringungen für 8 Jugendliche unter 14 Jahren.<br />

- die ambulante Begleitung von 24 Familien o<strong>der</strong> selbständig wohnenden Jugendlichen<br />

-<br />

1.4.6 Die Wohngemeinschaften SIA und OIKOS<br />

Für Jugendliche unter 18 Jahren muss die Anfrage, dort zu wohnen, beim Jugendhilfedienst<br />

gestellt werden. Über 18jährige können sich direkt an die Einrichtungen wenden.<br />

Die Wohngemeinschaft „S.I.A.“ versteht sich als therapeutische Wohngemeinschaft.<br />

Die Mitarbeiter/innen (Psychologen/innen, Sozialarbeiter/innen und Erzieher/innen)<br />

unterstützen die Bewohner/innen sowohl in ihrer beruflichen, als auch in ihrer sozialen<br />

Integration, sie begleiten sie bei Behördengängen, vermitteln bei Bedarf Therapieplätze<br />

und bereiten gemeinsam den Übergang in eine selbständige Wohnsituation vor.<br />

„OIKOS“ ist eine Vereinigung, die mehrere Wohngemeinschaften betreibt. Die Antragstellung<br />

erfolgt wie bei <strong>der</strong> SIA. Auch hier unterstützen die Mitarbeiter/innen die Bewohner/innen<br />

in ihrer beruflichen und sozialen Integration, begleiten sie bei Behördengängen,<br />

vermitteln bei Bedarf Therapieplätze und bereiten gemeinsam die Verselbständigung<br />

vor.<br />

Neben den Wohngemeinschaften organisiert „OIKOS“ im gesamten Gebiet <strong>der</strong> DG die<br />

ambulante Betreuung von Familien und Jugendlichen, die allein wohnen.

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