Vergleich der Jugendhilfesysteme - Landschaftsverband Rheinland
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32<br />
d) Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) 35<br />
Darunter versteht man eine Sozialleistung, bei <strong>der</strong> eine pädagogisch geschulte Person<br />
für eine bestimmte Zeit (z.B. ein halbes Jahr) regelmäßig (z.B. viermal die Woche vier<br />
Stunden) in die Familien geht und die Eltern bei <strong>der</strong> Erziehung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und beim<br />
Wirtschaften und Organisieren des Haushaltes systematisch anleitet. Primäres Ziel<br />
einer solchen Hilfe ist es, zu verhin<strong>der</strong>n, dass die Kin<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Familie herausgenommen<br />
werden müssen. Diese Art <strong>der</strong> Hilfe grenzt ihrer Intensität nach und wie sie<br />
von den Betroffenen empfunden wird schon stark an einen Eingriff. Umgekehrt darf bei<br />
den Betroffenen nicht <strong>der</strong> Eindruck entstehen, es handele sich um eine Haushaltshilfe.<br />
Vom Ansatz her kam diese Hilfe ursprünglich ehe für kin<strong>der</strong>reiche Familien in betracht.<br />
Inzwischen wird sie jedoch auch sehr häufig für allein erziehende Elternteile gewährt.<br />
e) Tagesgruppe/ Tagespflegestelle (§ 32 SGB VIII) 36<br />
Diese Art <strong>der</strong> Hilfe steht zwischen ambulanten und stationären Hilfen. Sie ist ein Zwitter.<br />
Sie ist eine Alternative zu Heim und Vollzeitpflege (§§ 33, 34 SGB VIII). Statt die<br />
Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen ganz aus den Familien herauszunehmen, bleiben sie grundsätzlich<br />
in ihren Familien und werden nur tagsüber von einer Einrichtung o<strong>der</strong> einer<br />
Pflegefamilie aus versorgt und pädagogisch betreut. Diese Hilfe weist eine gewisse<br />
Ähnlichkeit mit Tageseinrichtungen (§ 22 SGB VIII) und Tagespflege (§ 23 SGB VIII)<br />
auf, setzt aber - an<strong>der</strong>s als diese - bereits ein zumindest drohendes erzieherisches<br />
Defizit voraus, was mit intensiveren pädagogischen Mitteln, z.B. heilpädagogischen,<br />
bekämpft werden muss.<br />
§ 28<br />
Erziehungsberatung<br />
Adressat Kin<strong>der</strong><br />
Jugendliche<br />
Eltern<br />
an<strong>der</strong>e Erziehungsberechtigte<br />
Ziel Unterstützung<br />
- bei <strong>der</strong> Klärung und<br />
Bewältigung individueller<br />
und familienbezogener<br />
Probleme<br />
und <strong>der</strong> zugrundeliegenden<br />
Faktoren<br />
- bei Trennung und<br />
Scheidung<br />
Methode Zusammenwirken von<br />
Fachkräften<br />
Hilfen zur Erziehung<br />
1. Ambulante Hilfen<br />
außerhalb <strong>der</strong> Familie innerhalb <strong>der</strong> Familie<br />
§ 29<br />
Soziale Gruppenarbeit<br />
ältere Kin<strong>der</strong><br />
Jugendliche<br />
- Hilfe bei <strong>der</strong> Überwachung<br />
von Entwicklungsschwierigkeiten<br />
und Verhaltensproblemen<br />
- För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Entwicklung<br />
gruppenpädagogische<br />
Konzepte; soziales<br />
Lernen in <strong>der</strong> Gruppe<br />
35 2004 ist in 27.413 Fällen SpFH geleistet worden.<br />
§ 30<br />
Erziehungsbeistand<br />
Kin<strong>der</strong><br />
Jugendliche<br />
- Unterstützung bei <strong>der</strong><br />
Bewältigung von Entwicklungsproblemen<br />
- För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verselbstständigung<br />
Einbeziehung des sozialen<br />
Umfelds;<br />
Erhaltung des Lebensbezugs<br />
zur Familie<br />
§ 31<br />
Sozialpädagogische<br />
Familienhilfe<br />
Familien<br />
- Unterstützung in den<br />
Erziehungsaufgaben,<br />
bei <strong>der</strong> Bewältigung<br />
von Alltagsproblemen,<br />
bei <strong>der</strong> Lösung von<br />
Konflikten und Krisen,<br />
im Kontakt mit Ämtern<br />
und Institutionen<br />
- Befähigung zur<br />
Selbsthilfe<br />
längere Dauer;<br />
Mitarbeit <strong>der</strong> Familie<br />
36 Im Jahr 2004 erhielten 22.269 Min<strong>der</strong>jährige diese Hilfe, davon 20.810 in einer Einrichtung,<br />
die an<strong>der</strong>en in einer Familie.